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Sicher in einen unbeschwerten Urlaub


Von www.reiseruecktrittsversicherung.org

Nach dem langen trüben Winter steigt die Sehnsucht nach Sonne und Urlaub und die ersten Urlaubsplanungen für das neue Jahr stehen an.
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Damit man den Urlaub unbeschwert genießen kann, sollte dabei vor allem an die Absicherung von Risiken gedacht werden, wie den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. Da ein Versicherungsvertreter oder ein Reisebüro meist nur mit einer Gesellschaft zusammen arbeitet, fehlen dem Reisewilligen hier meist die Vergleichsmöglichkeiten. Daher sollte der Abschluss nicht vorschnell im Zusammenhang mit der Buchung des Urlaubs im Reisebüro oder bei einem Versicherungsvetreter um die Ecke erfolgen.

Individuelle Online Berechnung

Das Internetportal http://www.reiseruecktrittsversicherung.org bietet Reisenden einen schnellen Vergleich zum Thema Reiseversicherung durch einen Online Rechner. Nach Eingabe der individuellen Reisedaten werden die Angebote verschiedener Unternehmen in einem Vergleichsmodul übersichtlich dargestellt. Die Suchergebnisse können vom Anwender noch weiter verfeinert werden, so dass der optimale Tarif schnell für eine Reiserücktrittversicherung oder eine andere Reiseversicherung gefunden wird.

Welche Risiken lassen sich absichern

Zum Zeitpunkt der Reiseplanung ist nicht vorhersehbar, ob man am Reisedatum reisefähig ist. Eine Krankheit, ein Todesfall in der Familie oder sonstige Ereignisse könnten das Reisevorhaben vereiteln. Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet in solch einem Fall die verauslagten Reisekosten, wenn der Hinderungsgrund belegt wird.

Die Reiseabbruchsversicherung kann meist nur zur Reiserücktrittsversicherung als Zusatzoption mit hinzu gebucht werden. Ganz wenige Gesellschaften bieten diese Versicherung als eigenständige Versicherung an. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn eine bereits angetretene Reise aus einem bestimmten Grund abgebrochen werden muss. Hier sollte man sich im Vorfeld beim Anbieter genausten über die anerkannten Gründe in den Versicherungsbedingungen informieren.

Wer in ein Land verreist, für das kein Abkommen zur Behandlung deutscher Touristen besteht, der ist mit einer Reisekrankenversicherung bestens für gesundheitliche Notfälle am Urlaubsort gewappnet. Sinnvoll ist diese Versicherung auch für Reisende, die in solch einer Situation mehr als die Grundleistungen ihrer Krankenkasse erhalten wollen.

Beim Abschluss einer Reisegepäckversicherung erhält man bei Verlust oder Beschädigung die Erstattung des Wertes, allerdings nur, wenn man das Gepäck im Rahmen seiner Möglichkeiten beaufsichtigt hat und nicht unbeaufsichtigt stehen lassen hat.

Alle diese Versicherungen lassen sich schnell und bequem auf www.reiseruecktrittsversicherung.org vergleichen. Dort erfährt man auch mehr zu den einzelnen Versicherungen und Versicherungsbedingungen.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Norbert Auer (Tel.: 06132-8983430), verantwortlich.

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