PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Steuersparmöglichkeiten für mehr Netto - IDV Institut Köln


Von IDV Privatinstitut für Deutsche Verbraucher

Für die vielen die Ihre Steuererklärung noch nicht erledigt haben und selbst Hand anlegen, stellt das IDV Institut Köln die besten Tipps von Verbrauchern vor die bereits damit fertig sind.
Thumb

Steuerpflichtige Arbeitnehmer müssen bis zum 31. Mai eines jeden Jahres ihre Steuererklärung abgeben. Dabei versuchen einige Arbeitnehmer ihre Steuererklärung mit halblegalen Tricks zu verschönen, so das Ergebnis des IDV Institut Köln. Doch das muss nicht sein. Denn es gibt genügend legale Absatzmöglichkeiten in verschiedenen Bereichen. So kann von vornherein Ärger mit dem Finanzamt vermieden werden.

Möglichkeiten ganz legal Steuern zu sparen

Das Arbeitszimmer kann abgesetzt werden. Für häusliche Arbeitszimmer können bis zu 1250 Euro jährlich von der Steuer abgesetzt werden, es sei denn, es ist ein Heimarbeitsplatz vorhanden. Man sollte jedoch kein Arbeitszimmer bei Angehörigen mieten oder das Kinderzimmer als Arbeitszimmer angeben. Denn wird das dann näher durch das Finanzamt überprüft kann es gehörigen Ärger geben.

Papier, Porto, Zeugniskopien und Bewerbungsfotos sowie Reisekosten zum Vorstellungsgespräch können als Werbungskosten abgesetzt werden. Diese Kosten müssen aber im einzelnen durch Belege nachgewiesen werden.

Seit dem Jahr 2011 dürfen Bücher abgesetzt werden, die keine reine Fachliteratur sind und Allgemeinwissen enthalten. Wird das Buch hälftig für die Arbeit genutzt können also 50 Prozent der Kosten abgesetzt werden. Als Nachweis dient die Quittung. Fachliteratur oder Berufsbekleidung kann ohne Quittung mit einem Pauschalbetrag von 110 Euro abgesetzt werden.

Fahrtkosten können wie bisher für jeden vollen Kilometer in Höhe von 0,30 Euro für eine einfache Strecke abgesetzt werden. Auch Fahrgemeinschaften oder Dienstwagenfahrer können ihre Fahrtkosten bis zu 4500 Euro im Jahr beim Finanzamt geltend machen. Bei Flugreisen werden nur die tatsächlich angefallen Fahrtkosten berücksichtigt. Dies ist in §9 Abs. 1 Nr.4 EStG geregelt.

Die Abgeltungssteuer gilt seit Januar 2009. Dies ist der Fall wenn Wertpapiere wie Aktien oder Fondsanteile, die nach dem 31. Dezember 2008 gekauft wurden, mit Gewinn verkauft werden. Bei der Übertragung von Geldvermögen an Kinder gibt es einiges zu beachten. Eltern dürfen pro Kind bis zu 400.000 Euro Kapitalvermögen übertragen. Auf Wunsch des Finanzamts muss der Nachweis erbracht werden können, dass das Kind wirtschaftlicher Eigentümer des Vermögens ist. Nach Ablauf von zehn Jahren gilt der steuerliche Freibetrag erneut.

Das Thema Weiterbildung ist ein weiterer wichtiger Faktor bei der steuerlichen Absetzbarkeit für Arbeitnehmer. Hier sind Fahrtkosten, Kursgebühren sowie Prüfungsgebühren absetzbar. Natürlich gilt das nicht, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein Fortbildungsseminar bezahlt bekommt.

Freibeträge geltend machen

Bis zum 30. November eines jeden Jahres kann eine Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt beantragt werden. Der Freibetrag wird dann nach dem Antrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Freibeträge kann man für Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen beantragen. Die so genannten außergewöhnlichen Belastungen können ungeplante Operationen oder auch Beerdigungskosten sein. In diesem Fall lässt man sich am besten fachlich beraten, rät das Privatinstitut für Deutsche Verbraucher in Köln.



Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Bewertung dieser Pressemitteilung 5 Bewertung dieser Pressemitteilung 3 Bewertungen bisher (Durchschnitt: 3.7)
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Peter Niemüller (Tel.: 022129191600), verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 460 Wörter, 3365 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!