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GKV oder PKV - kompetent beraten


Von bedarfsgerecht versichert

Seit dem 1. Januar 2009 gilt die allgemeine Versicherungspflicht für alle Personen mit Erstwohnsitz in Deutschland.
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Durch die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung soll zum einen die medizinische Grundversorgung sichergestellt und zum anderen die Kostenübernahme für medizinische Behandlungen durch die Krankenkassen sichergestellt werden.

In Deutschland gibt es ein Zwei-Säulenmodell in der Krankenversorgung. Auf der einen Seite gibt es die gesetzlichen Krankenkassen (GKV), in der die meisten Bundesbürger versichert sind. Auf der anderen Seite gibt es die privaten Krankenkassen (PKV), in denen nur ein kleiner Teil der Bevölkerung versichert ist. Gesetzliche und private Krankenversicherung unterscheiden sich jedoch in vielen Punkten wesentlich voreinander.


Unterschiede GKV und PKV

Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Versicherungen ist der Leistungsumfang. Die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich bei ihren Leistungen nach dem vom Gesetzgeber festgeschriebenem Leistungskatalog. Das führt dazu, dass die verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen sich kaum voneinander unterscheiden, da sie grundsätzliche alle Leistungen jedem Versicherten anbieten.

Eine Private Krankenversicherung hingegen bietet Versicherungsleistungen nach dem Baukastenprinzip an. Das heißt, eine gesetzlich normierte Basisversorgung gewährleistet auch die PKV zu einem recht günstigen Tarif. Wer darüber hinaus mehr Leistungen haben möchte, wie beispielsweise besondere Formen der stationären oder ambulanten Behandlung, Leistungsextras u.a. bei der Zahnbehandlung oder auch die Leistungen von Heilpraktikern in Anspruch nehmen möchte, kann diese zusätzlich in seinen Leistungskatalog aufnehmen. Weiterhin können auch andere Zusatzleistungen (Krankenhaustagegeld, Krankengeld etc.) hinzugenommen werden. Das heißt also, bei der privaten Krankenversicherung können sich Versicherte individuell und ihren Bedürfnissen entsprechend versichern.


Beitragsgestaltung
Die unterschiedlichen Leistungsumfänge haben natürlich auch Auswirkung auf die Beitragsgestaltung der Krankenversicherungen. Die GKV bietet nach Maßgabe des deutschen Sozialversicherungssystems allen Versicherten den gleichen gesetzlichen Versicherungsschutz. Sie orientiert sich an dem Einkommen der Versicherten, in dem vom monatlichen Bruttolohn 15,5 Prozent Krankenkassenbeitrag abgezogen werden. Dieses System entspricht dem Solidarprinzip: Arbeitnehmer mit höherem Einkommen zahlen mehr Beiträge als solche mit geringerem Einkommen.

In der PKV bemisst sich der Beitrag unabhängig vom tatsächlichen Einkommen, sondern vom gewählten Tarif und dem vereinbarten Leistungsumfang. Daneben spielen noch weitere Faktoren eine wesentliche Rolle wie etwas das Alter bei Eintritt in die Versicherung, Vorerkrankungen und der aktuelle Gesundheitszustand. Das heißt, die Kosten für eine private Krankenversicherung fallen bei jeden Versicherten individuell aus.


Beratung
Ob sich ein Wechsel von der GKV in die PKV lohnt, sollte mit einem kompetenten Berater besprochen werden. Dieser kann sowohl die Unterschiede zwischen beiden Säulen näher erläutern, einen Überblick über die unterschiedlichen Tarife verschaffen und bei der Gestaltung des Leistungskatalogs beraten.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Ingo Brandes (Tel.: 03402301654), verantwortlich.

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