Maklergebühren können Werbungskosten sein
Von Wüstenrot Bausparkasse AG
Voraussetzung ist, dass mit dem Verkaufserlös Darlehen getilgt werden, die zur Finanzierung anderer Mietobjekte aufgenommen wurden. Die Wüstenrot Bausparkasse AG, eine Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, verweist auf ein entsprechendes Urteil des Finanzgerichts Münster vom 22.05.2013, Az.: 10 K 3103/10.
Grundsätzlich können solche Kosten, die beim Verkauf eines Grundstücks entstehen, keine Werbungskosten sein. Das Finanzgericht hält es jedoch für möglich, dass solche Verkaufskosten im Zusammenhang mit der Finanzierung eines Objekts stehen, mit dem Mieteinnahmen erzielt werden sollen. Dann könnten sie als Werbungskosten gelten.
Da die Entscheidung im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs steht, hat das Finanzgericht wegen allgemeiner Bedeutung Revision an das höchste deutsche Steuergericht zugelassen.
Wüstenrot & Württembergische - Der Vorsorge-Spezialist
Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist "Der Vorsorge-Spezialist" für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Im Jahr 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart die Geschäftsfelder BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Die rund sechs Millionen Kunden der W&W-Gruppe schätzen die Service-Qualität, die Kompetenz und die Kundennähe von rund 8.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innendienst und 6.000 Außendienst-Partnern. Dank eines weiten Netzes aus Kooperations- und Partnervertrieben sowie Makler- und Direkt-Aktivitäten kann die W&W-Gruppe mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Die W&W-Gruppe setzt auch künftig auf Wachstum und hat sich bereits heute als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.
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