PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

c't: Falsche Telefonrechnungen richtig reklamieren


Von Heise Medien Gruppe GmbH & Co KG

Telefonkosten im Griff

Penibel prüfen, bei Feh­lern schriftlich innerhalb von acht Wochen rekla­mieren und korrekt abgerechnete Beträge fristgerecht zahlen: Mit diesen Schritten kann man sich gegen zu hohe Telefonrechnungen wappnen, schreibt das Computer­magazin c't in seiner...
Thumb

Hannover, 15.11.2013 - Penibel prüfen, bei Feh­lern schriftlich innerhalb von acht Wochen rekla­mieren und korrekt abgerechnete Beträge fristgerecht zahlen: Mit diesen Schritten kann man sich gegen zu hohe Telefonrechnungen wappnen, schreibt das Computer­magazin c't in seiner Ausgabe 25/13.

Statt in Papierform erhalten heute immer mehr Kunden ihre Telefonrechnung in elektronischer Form, angekündigt per E-Mail und abrufbar im Onlineportal des Anbieters. "Da bedarf es schon einer gewissen Disziplin, die Rechnung möglichst umgehend abzurufen und sorgfältig zu prüfen", sagt c't-Redak­teur Urs Mansmann. Aber es lohnt sich. Schließlich werden mit der monatlichen Rechnung längst nicht mehr nur Telefonate abgerechnet: App- und Musik­downloads, Klin­gelton-Abos oder auch Extrakosten für Online-Spiele gehören eben­falls zu den Rechnungsposten. Und nicht selten gibt es dabei Grund zur Beanstandung.

Da können Gesprächs- oder Datenverbindungen aufgeführt sein, die gar nicht hergestellt wurden, oder es stehen Entgelte für andere Leistungen auf der Rechnung, denen womöglich gar kein wirksamer Vertragsschluss zugrunde liegt. Oft um­fasst die Rechnung auch Leistungen anderer Anbieter, die Verbraucher genau unter die Lupe nehmen sollten.

Einzelverbindungs­nachweise, die jede abgerechnete Verbin­dung nach Datum, Dauer und angewählter Rufnummer aufschlüsseln, helfen beim Rechnungs-Check. Einen Antrag hierfür kann man jederzeit nachträglich stellen, er gilt dann für künftige Abrechnungen. Findet man Fehler, sollte man diese unbedingt schriftlich binnen acht Wochen nach Erhalt rekla­mie­ren. Dann muss der Anbieter beweisen, dass er die in Rechnung gestellten Dienste auch tatsächlich erbracht hat, und zwar technisch einwandfrei. "Richtig aufgeführte Positio­nen, etwa die Grundgebühr, sollte man jedoch trotz Reklama­tion fristgemäß bezahlen", so c't-Experte Urs Mansmann.

Hinweis für Hörfunkredaktionen:

Ein Radiobeitrag zu diesem Thema sowie O-Töne von c't-Redakteur Urs Mansmann stehen für registrierte Hörfunkredakteure als MP3 unter www.radio.ct.de zum Download bereit.



Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Bewertung dieser Pressemitteilung 5 Bewertung dieser Pressemitteilung 2 Bewertungen bisher (Durchschnitt: 3.5)
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, PresseBox.de, verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 267 Wörter, 2216 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!