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Orkan Xaver - Was ist zu beachten bei Sturmschäden?


Von Gothaer Versicherungen

Im Herbst wird es oft turbulent: Nachturmtief „Christian“ fegt nun „Xaver“ laut Prognosen des Deutschen Wetterdienstes über Deutschland. Bereits Windgeschwindigkeiten von 75 Stundenkilometern können große Äste aufwirbeln oder Bäume umstürzen lassen – besonders bei vorgeschädigten, kranken oder schlecht verwurzelten Bäumen. Die Gothaer gibt Tipps, was nach dem Sturm zu tun ist und welche Versicherung im Schadensfall aufkommt.
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Was ist direkt nach einem Sturm zu tun?

Der Schaden sollte so gering wie möglich gehalten werden. Dichten Sie zerstörte Fenster provisorisch ab, um das Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Auch sollten herumliegende Teile, wie abgebrochene Äste oder Dachrinnen, weggeräumt werden. Vermeiden Sie dabei riskante Rettungsversuche, um sich oder Andere nicht zu gefährden.

Worauf ist bei der Schadenmeldung an den Versicherer zu achten?

Bevor der Versicherer Schadenersatz leisten kann, müssen Sie eine Übersicht des beschädigten oder zerstörten Eigentums vorlegen. Deshalb: Fotografieren Sie Ihre Einrichtung regelmäßig und heben Sie die Kaufbelege der wichtigsten Anschaffungen sorgfältig auf. Nicht alle Schäden lassen sich natürlich vermeiden. Diese Versicherungen kommen für die finanziellen Schäden auf, wenn Haus, Hausrat oder gar das Auto beschädigt wurden:

Autos

Sturmschäden am Auto, wie beispielsweise durch einen umgekippten Baum oder herumfliegende Dachziegel, übernimmt die Teilkaskoversicherung. Abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung übernimmt die Teilkasko die Reparaturkosten. Bei einem Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert – abzüglich des Restwertes – gezahlt, sodass Sie sich ein gleichwertiges Auto kaufen können.

Gebäude und Hausrat

Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden ab, die an Ihrem Haus sowie den Nebengebäuden (z. B. Garage oder Schuppen) durch Sturm, Hagel, Blitz, Feuer und Leitungswasser entstehen. Die Hausratversicherung sichert Ihren kompletten Hausrat gegen Sturm, Hagel, Blitz, Feuer, Leitungswasser und Einbruch ab. Kommt es zu Überschwemmungen durch Starkregen, brauchen Hausbesitzer und Mieter eine Elementarschadenversicherung.

Häuser in der Bauphase

Rohbauten sind besonders sturmgefährdet. Das betrifft nicht nur halbfertige Mauern, Gerüste oder Dachsparren. Auch das Material auf der Baustelle kann von einem Sturm umhergeschleudert werden. Die Bauleistungsversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die der Sturm am Rohbau und auf der Baustelle anrichtet. Dazu zählen zerstörte Bauteile oder -stoffe sowie auch alle notwendigen Handwerkerleistungen, um den Zustand vor dem Sturm wiederherzustellen.

Was ist vor einem Sturm zu tun?

-Personenschutz: Wird eine Sturmwarnung vom Wetterdienst herausgegeben, sollte man sich unverzüglich in Sicherheit bringen und warten bis das Unwetter vorbei ist. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei hilfsbedürftigen Personen. -Sicherung des Gebäudes: Dachfenster, Fenster, Türen sowie Luken und Fensterläden sollten geschlossen sein. Besonderes Augenmerk gilt dem Dach: Das Dach sollte regelmäßig auf fehlende und beschädigte Dachziegel oder –platten und Verankerungen sowie auf schadhafte Befestigungen von Antennenanlagen oder abgerissene oder verbogene Dachrinnen hin geprüft werden. Das Auto sollte weg von Bäumen geparkt werden, am besten in einer Garage. -Überprüfung des Baumbestands: Generell gilt, dass Hausbesitzer ihren Baumbestand im Garten zwei Mal im Jahr kontrollieren sollten. Ein Risiko stellen ausladende Äste, gehobene Wurzeln und Fäulnisbefall dar. Hausbesitzer haben eine gesetzliche Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen dafür sorgen, dass sich ihr Haus immer in einem sicheren Zustand befindet. Vernachlässigen sie diese Pflicht und ein Passant wird zum Beispiel durch einen herabfallenden Dachziegel verletzt, können hohe Schadenersatzforderungen auf den Eigentümer zukommen.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Hanna Stachow , verantwortlich.

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