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Hoeneß – 117 Millionen Euro auf dem Spielgeldkonto


Von fusball-nerd

Mit großem Entsetzen verfolgt der Vorstand des FC Bayern den Prozess um die Steueraffäre des Uli Hoeneß. Gestern, am zweiten Tag des Prozesses wurde deutlich, dass die Steuerschuld des Vorsitzenden des FC Bayern deutlich höher ist als zuvor angenommen.
Thumb Der Vorsitzende Richter Heindl vernahm gestern, die für Hoeneß zuständige, Steuerfahnderin. Als sie den Gerichtssaal betrat hatte sie einen Wäschekorb dabei. Darin: zwei Aktenordner, ein Laptop und mehrere Datenträger, alles Unterlagen die Hoeneß selbst oder seine Bank aus der Schweiz bei der Steuerfahndung einreichten. Die wichtigsten Unterlagen der Schweizer Bank Vontobel wurden von Hoeneß erst am 27.02.2014 eingereicht, obwohl er diese, laut der Staatsanwaltschaft bereits seit dem 13. Januar 2013, dem Tag der Selbstanzeige, von seiner Bank erhielt.

Hoeneß hatte zwischenzeitlich 117 Millionen Euro auf dem Spielgeldkonto

In ihrer Zeugenvernehmung war die Steuerfahnderin sehr detailliert, sie erläuterte jedes Jahr, dass für die Staatsanwaltschaft relevant ist. In den Jahren 2001-2003 und 2005 seien nach ihrer Rechnung 70 Millionen Euro Steuern fällig gewesen. Hoeneß spekulierte mit Devisentermingeschäften und erzielte dabei erhebliche Gewinne. Die Gewinne hätten nach deutschem Steuerrecht versteuert werden müssen, da es sich um Erträge aus Kapitalgeschäften handelte. Der höchste Kontostand den Hoeneß auf seinem Schweizer Konto hatte, betrug 117 Millionen Euro. Wie hoch genau die Steuerschuld ist, kann die Rosenheimer Steuerfahnderin nicht sagen. Bisher beruhen die Zahlen auf einer groben Überschlagung der Kontostände, da die Unterlagen erst sehr spät eingegangen seien. Für eine genaue Berechnung der Steuerschuld benötige sie deutlich mehr Zeit. Sollte Hoeneß die Währungen aus den Spekulationsgeschäften lange genug behalten haben, so ist es durchaus möglich, dass einige der Spekulationsgeschäfte teilweise oder sogar gänzlich steuerfrei waren. Die bisherige Gesamtsumme der Steuerschuld aus den Spekulationsgeschäften beträgt zu den bereits bekannten 3,5 Millionen Euro, zirka 23,7 Millionen Euro. Hoeneß selbst reagierte kaum auf den genannten Betrag, er lehnte den Kopf nach hinten und sah abwesend aus. Am dritten Prozesstag wurde der EDV-Experte der Rosenheimer Steuerfahndung und der Betriebsprüfer von Uli Hoeneß als Zeugen vernommen. Der EDV-Experte soll Angaben zu dem im Februar eingereichten USB-Stick machen. Er sagte aus, dass die Daten auf dem USB-Stick erst am 20.02.2014 erstellt worden sind, damit wird die Behauptung, dass die Daten bereits am 13.01.2013 auf dem Stick gewesen seien widerlegt. Der Betriebsprüfer wird zu den Devisengeschäften befragt, die Hoeneß über das Bankhaus Reuschel tätigte. Die Summen, mit denen Hoeneß spekulierte, waren laut Betriebsprüfer ähnlich denen aus den Schweizer Spekulationsgeschäften. Zu der Versteuerung der Gewinne sagte er lediglich aus, dass man es hätte steuern können, indem man die Gewinne des Spekulationsgeschäftes länger als ein Jahr behält. So würde der Gewinn steuerfrei werden. Fährt man Verluste ein, so steigt man vorher aus und kann dann die Verluste steuerlich geltend machen. Am Ende der Zeugenvernehmung wird er gefragt, ob Hoeneß bei der Betriebsprüfung anwesend war. Dies bejahte der Betriebsprüfer und wird entlassen. Wichtigste Entscheidung des heutigen Prozesstages war, dass sowohl der Richter, als auch die Verteidigung die Steuerschuld in der Höhe von 27,2 Millionen Euro akzeptieren. Manche Experten halten es für unwahrscheinlich, dass Hoeneß mit einer Bewährungsstrafe davon kommt. Der Münchener Steueranwalt Steinpichler fasste die Lage kurz und knapp zusammen: „Die Summe der Steuerschuld ist um den Faktor zehn nach oben gegangen, da wird es kritisch.“ Kritisch wird es auch für den FC Bayern, wenn Hoeneß tatsächlich eine Gefängnisstrafe absitzen muss. Er ist nicht nur Präsident des FC Bayern, sondern auch der Erkennungsfaktor des FC Bayern, weltweit. Ob sich die Vorstandsmitglieder des FC Bayern von ihren Präsidenten Uli Hoeneß distanzieren werden ist nicht klar. Bisher gab es seitens des FC Bayern keine Stellungnahme dazu. Klar ist nur, sollte Hoeneß wie bereits Ende 2013 angekündigt, die Vertrauensfrage stellen und die Mehrheit der Vereinsmitglieder sich gegen ihn entscheiden, würde er als Präsident des FC Bayern abgesetzt werden. Noch immer ist nicht klar ob die Staatsanwaltschaft die Selbstanzeige für wirksam hält. Das Finanzamt erklärte diese von Anfang an, als nicht wirksam und gab deshalb die Unterlagen an die Staatsanwaltschaft weiter. Hoeneß glaubte, dass er mit einer Selbstanzeige einen Strafprozess umgehen könne. Die Verteidigung hält die Selbstanzeige weiterhin für wirksam. Dagegen spricht jedoch laut Pichler, dass die Selbstanzeige, kleckerweise eingereicht worden ist. Der BGH hat klar formuliert, dass bei einer Selbstanzeige alles sofort offen gelegt werden muss. „Eine Selbstanzeige auf Raten ist nicht möglich“ Sollten am Donnerstag keine weiteren Anträge gestellt werden, wird erwartet, dass bereits am Donnerstag ein Urteil gefällt wird.


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