Neues Steuerrecht verteuert Wohnungsverwaltung
Von ImmoConcept Hillemeier
Viele Eigentümer können Handwerkerrechnung nicht absetzen
KÖLN Schlechte Nachrichten zum Osterfest: Die Neuordnung der Einkommensteuer wird nach Einschützung der ImmoConcept Hillemeier zu einer Verteuerung der Wohnungsverwaltung führen. Nach dem Gesetzesentwurf und der bisherigen Praxis der Finanzbehörden können nämlich nur Wohnungseigentümer, jedoch keine Eigentümergemeinschaften die Kosten für "haushaltsnahe Dienstleistungen" steuerlich geltend machen.
In Eigentümergemeinschaft müssen nun die Wohnungsverwalter die entsprechenden Kosten erfassen und für jeden einzelnen Eigentümer getrennt ausweisen. "Dies bedeutet einen erheblichen Mehraufwand für alle Immobilienverwaltungen", sagt Frank Hillemeier von ImmoConcept.
Nach den Plänen der Bundesregierung sollen künftig auch klassische Handwerkertätigkeiten bei der Steuer abzugsfähig sein. Die Mitglieder von Eigentümergemeinschaften können davon aber nur profitieren, wenn sie ihre anteiligen Kosten in einer eigenen Rechnung nachweisen können.
ImmoConcept Hillemeier gibt zu bedenken, dass auch nach der Neuregelung des Einkommensteuerrechtes lediglich die Arbeitszeit von Handwerkern steuerlich geltend gemacht werden kann, jedoch weder die Materialkosten noch die in der Branche üblichen Pauschalpreise.
Frank Hillemeier kritisiert: "Der Gesetzgeber mag gute Absichten gehabt haben, die neue Regelung macht aber die Eigentumsverwalter zur Außenstelle des Finanzamts." Den zusätzlichen Aufwand der Verwalter werden in den meisten Fällen wohl die Wohnungseigentümer bezahlen.
ImmoConcept Hillemeier
Schellenberg 4
53859 Niederkassel
Telefon (02208) 90 94 25
Telefax (02208) 90 94 26
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12.04.06
12. Apr 06
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Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Claudius Kroker, verantwortlich.
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