Jetzt kann die Reise starten. Doch was ist, wenn man in Hektik und Urlaubsvorfreude vergisst, ein Fenster richtig zu schließen oder den Herd nicht komplett ausschaltet?
Was dann passieren kann, zeigen zwei Beispiele: Diebe brechen durch das auf Kipp stehende Fenster ein und stehlen Bargeld, den Schmuck und die geerbte Uhr des Großvaters im Gesamtwert von rund 9.000 Euro. Ein anderes Beispiel: Für den Reiseproviant werden noch schnell die Brötchen im Backofen aufgebacken. Doch beim Verlassen der Wohnung wird der Backofen vergessen. Glücklicherweise stellt der Postbote Brandgeruch fest und alarmiert die Feuerwehr. Durch schnelles Eingreifen kommen nur wenige Kücheneinbaumöbel, Herd, Dunstabzugshaube und einige "Küchenhelfer" im Wert von insgesamt 7.000 Euro zu Schaden.
Bisher waren diese grob fahrlässig verursachten Schäden gar nicht oder nur teilweise versichert. "Wer jedoch die LVM-Hausratversicherung nach den aktuellen Bedingungen abschließt", ist auf der sicheren Seite, weiß LVM-Vertrauensmann John Pierre Galrap. Im Basispaket wird von der LVM Versicherung kein Abzug wegen grober Fahrlässigkeit vorgenommen, wenn der Schaden unter 10.000 Euro liegt. Wer grob fahrlässig herbeigeführte Schäden in voller Höhe bis zur Hausratversicherungssumme ersetzt haben möchte, kann das LVM-Hausrat-Pluspaket inklusive neun weiterer Leistungen dazukaufen.
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