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Frauen im Handwerk: HandwerkerinnenTag.de!


Von IT-Service

HandwerkerinnenTag.de informiert zu Frauen im Handwerk!
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Als Handwerk (abgeleitet von mittelhochdeutsch hant-werc, eine Lehnübersetzung zu lateinisch opus manuum und griechisch cheirurgía) werden zahlreiche gewerbliche Tätigkeiten bezeichnet, die Produkte meist auf Bestellung fertigen oder Dienstleistungen auf Nachfrage erbringen.

Dieser Begriff bezeichnet auch den gesamten Berufsstand. Die handwerkliche Tätigkeit steht der industriellen Massenproduktion gegenüber.

Das handwerkliche Gewerbe wird in Deutschland verbindlich durch die Handwerksordnung geregelt.

Zu Handwerkerinnen im Allgemeinen:

Als Handwerkerin wird eine Frau bezeichnet, die beruflich ein Handwerk betreibt, auch ein Kunsthandwerk.

Zu Handwerkerinnen im Besonderen:

Folgende Beispielberufe für Handwerkerinnen sollen besonders hervorgehoben werden: Bäckerin, Böttcherin, Bühnenbildnerin, Drechslerin, Elektrikerin, Färberin, Fleischerin, Fotografin, Gärtnerin, Gerberin, Goldschmiedin, Industriearbeiterin, Kesselflickerin, Konstrukteurin, Kürschnerin, Malerin, Maskenbildnerin, Müllerin, Restauratorin, Schornsteinfegerin, Schreinerin, Steinmetzin, Tischlerin, Ziegelbrennerin, Bauhandwerkerin, Oberhandwerkerin, Kunsthandwerkerin, Profihandwerkerin, Spezialhandwerkerin.

Linknachweis: http://www.handwerkerinnentag.de

Vertiefende Literatur:

Richard Sennett: Handwerk Berlin-Verlag, Berlin 2008 ISBN 3-8270-0033-5

Peter John: Handwerk im Spannungsfeld zwischen Zunftordnung und Gewerbefreiheit - Entwicklung und Politik der Selbstverwaltungsorganisationen des deutschen Handwerks bis 1933 Bund-Verlag Köln 1987

Linkhinweis: http://www.hausbau-seite.de

Zitiert zum den Themen Handwerk / Hausbau aus der Internet-Enzyklopädie Wikipedia: Handwerk @ Wikipedia.org



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Harald Hildebrandt (Tel.: 017629470612), verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 207 Wörter, 1973 Zeichen. Artikel reklamieren
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