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GmbH verkaufen statt Liqudidation


Von Topgmbhkaufen.de / Rene Riebe

Bei den GmbHs ist es wie mit den Lebensversicherungen. Früher wurden und auch heute noch werden viele Lebensversicherungen gekündigt, obwohl...
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Wiesbaden, 31.10.2014
www.topgmbhkaufen.de


Früher wurden und auch heute noch werden viele Lebensversicherungen gekündigt, obwohl damit hohe finanzielle Verluste verbunden sind. Findige Unternehmer haben dieses Problem erkannt. Heute haben Versicherungsnehmer die Möglichkeit, Ihre Versicherung zu verkaufen. Durch den Verkauf erzielen sie gegenüber der Kündigung erhebliche Vorteile und vermeiden Verluste.

Gleiches trifft auch auf die GmbH zu. Statt eine Gesellschaft aufwändig und vielleicht verlustreich zu liquidieren, lässt sie sich in vielen Fällen genausogut verkaufen. Auch hier haben findige Unternehmer die Marktlücke erkannt. Ihr Dienstleistungsangebot besteht darin, geeignete Interessenten für eine Anteilsübernahme zu finden und ihnen eine von einem Unternehmer nicht mehr benötigte GmbH zum Kauf anzubieten.

Für den Unternehmer an sich ist es schwierig, einen geeigneten Kaufinteressenten zu finden. Viele gehen den vom Gesetz vorgegebenen Weg. Ein Verkauf ist im Gesetz nicht vorgesehen. Das Gesetz kennt nur die Radikallösung. So heißt es in § 60 GmbHG, dass die Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter anderem durch den Beschluss der Gesellschafter aufgelöst wird. Doch: Allein mit der Beschlussfassung ist es jedoch längst nicht getan.

Eine aufgelöste Gesellschaft muss liquidiert werden. Der Aufwand der Liquidation ist enorm und begründet für die dafür eigens von der Gesellschafterversammlung zu bestellenden Liquidatoren eine hohe Verantwortung. So muss die aufgelöste GmbH zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet und die Anmeldung notariell beglaubigt werden. Auch die Bestellung der Liquidatoren ist einzutragen. Dann ist die Auflösung von den Liquidatoren in den Gesellschaftsblättern bekanntzumachen. Auch dadurch fallen erhebliche Kosten an.

Die mühsame Aufgabe der Liquidatoren besteht darin, die laufenden Geschäfte zu beenden und eventuell bestehende Verbindlichkeiten und Verpflichtungen der aufgelösten Gesellschaft zu erledigen. Sie haben dazu eine Eröffnungsbilanz, Jahresbilanzen und Lageberichte zu erstellen. Ist die Liquidation beendet, darf die Verteilung eventueller Überschüsse nicht vor Ablauf eines Sperrjahres erfolgen. Außerdem ist die Beendigung zum Handelsregister anzumelden. Im Zeitraum der Liquidation bleiben die Liquidatoren gleichermaßen wie die früheren Geschäftsführer der GmbH in der Verantwortung und müssen beispielsweise Insolvenz anmelden, falls die GmbH überschuldet ist oder sich als zahlungsunfähig erweist.

Alle diese Probleme lassen sich vermeiden, wenn die GmbH nicht aufgelöst, sondern die Anteile übertragen werden. Diese Alternative lässt sich leicht bewerkstelligen, indem die Gesellschaft einem dafür spezialisierten Dienstleister zum Verkauf angeboten wird. Dessen Aufgabe besteht dann darin, die Gesellschaftsverhältnisse zu prüfen und die GmbH verkaufsbereit zu gestalten und einen geeigneten Kaufinteressenten zu finden. Der Kaufinteressent braucht dann nur noch zuzugreifen und kann, wenn er die Gesellschaftsanteile notariell übernimmt, kurzfristig seine unternehmerischen Tätigkeiten starten.

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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Rene Riebe (Tel.: 030-344 08 2566), verantwortlich.

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