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BGV A3 Prüfung Hannover und BGV A3 Prüfung Nürnberg


Von E+Service+Check GmbH

Die BGV A3 Prüfung in Hannover und Nürnberg zum kleinen Preis
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Die BGV A3 Prüfung Hannover und BGV A3 Prüfung Nürnberg

Der Kaffee aus der eigenen Maschine schmeckt besser und ist oft günstiger als in der Kantine - also stellen viele Berufstätige ihre Maschine ins Büro. Im Sommer nimmt man den Ventilator von zu Hause mit, und das Handy wird im Büro aufgeladen. Aber ist das eigentlich erlaubt?

Ob Wasserkocher, Handy-Ladegerät oder Yukkapalme - grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Direktionsrecht: Er entscheidet, was ins Büro kommt, und was nicht. "Der Arbeitgeber kann im Prinzip ein Elektrogerät ablehnen oder die Nutzung einschränken", sagt Jörg Feldmann, Sprecher der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua). Schließlich sei er für die Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich. Wer sein Gerät von zu Hause mitbringen wolle, solle deshalb auf jeden Fall vorher beim Chef nachfragen, rät Feldmann.Ist der Arbeitgeber einverstanden, muss das Gerät nichts destotrotz von einer Elektrofachkraft durchgecheckt werden, bevor es in Betrieb genommen wird. Wichtig ist auch ein sicherer Standort - so sollte eine Kaffeemaschine auf einer feuerfesten Unterlage stehen. "Die BGV A3 Prüfung Hannover und BGV A3 Prüfung Nürnberg wird alle regelmäßig wiederholt und dokumentiert", erklärt Baua-Sprecher Feldmann. Laut Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 müssen ortsveränderliche Geräte wie Wasserkocher und Co. mindestens alle sechs Monate geprüft werden, allerdings kann der Zeitabstand vergrößert durch eine BGV A3 Prüfung Hannover und BGV A3 Prüfung Nürnberg werden.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Marc Langguth (Tel.: 0344626962-0), verantwortlich.

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