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Smart-Metering: Sinnvolle Einsparungsmaßnahme oder Eingriff in die Privatsphäre?


Von HausXXL

Während der Gesetzgeber noch an einem Smart-Metering Gesetzt feilt, wurden ein Skeptiker und ein Befürworter der Technologie befragt. Die Meinungen liegen deutlich auseinander. Viel Arbeit steht bevor
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Smart Metering bedeutet die Installation und Nutzung von intelligenten Stromzählern, die den Stromverbrauch eines Haushaltes bis auf den Viertelstundentakt aufschlüsseln können. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Verbrauch einzelner Haushaltsgeräte zu verfolgen. Was von der Industrie und Stromanbietern als Sparinnovation und Schritt in Richtung intelligenter Stromnetze für sparsamen Verbrauch und gelungene Energiewende angepriesen wird, bereitet auf der anderen Seite vielen Verbraucherschützern Sorgen. Denn mit den Daten können die Lebensgewohnheiten der Verbraucher exakt nachgezeichnet werden. Laut Studien sind nicht nur die Arbeits-, Schlaf- und Freizeiten der Verbraucher erkennbar, die Nachvollziehbarkeit reicht bis zum eingeschalteten Fernsehprogramm.

Das Hausbau Portal HausXXL hat vor diesem Hintergrund und der laufenden Debatte um ein Smart-Metering Gesetz, dass vor wenigen Monaten als Gesetzentwurf vorgelegt wurde, zwei Experten in einem Interview befragt.

Bei den Interviewpartnern handelt es sich auf der Seite der Skeptiker um Prof. Dr. Ulrich Greveler von der Hochschule Rhein-Waal. Zu seiner Zeit als Forscher an der Universität Münster hat er sich einen Namen bei der Überprüfung und Kritik von Smart-Meter Technologien gemacht. Auf der Seite der Befürworter stellt sich Dr. Martin Schmidt, CEO der RWE Metering GmbH den Fragen. Beiden Seiten wurden dieselben Fragen vorgelegt.

Dr. Schmidt weist darauf hin, dass der der Kabinettsentwurf zum Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vorsieht, dass Smart Meter erst ab einem jährlichen Stromverbrauch von 6.000 Kilowattstunden eingesetzt werden. Für kleinere Haushalte sei die Installation freiwillig, somit müsse der Verbraucher sich auch keine Sorgen um die Daten machen. Ferner weist er darauf hin, dass die Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sicher stellten, dass alle Daten ausreichend verschlüsselt werden. Die Datenschutzvorgagen seien noch immer höher als beim Home-Banking.

Prof. Ulrich Greveler sieht die Technologie etwas skeptischer. Er zweifelt die Einhaltung des Gebotes der Datensparsamkeit an und erklärt, dass die Möglichkeiten die Lebensgewohnheiten der Verbraucher nachzuvollziehen seien nach wie vor hoch. Daher warnt er vor einem indirekten Vermeidungsverhalten vieler Verbraucher, dass sich unbewusst einstellen könne. Außerdem sei eine eindeutige Strafe für Verstoß gegen die Datenschutzrichtlinien seitens der Stromversorger nicht ausreichend geregelt. Zusätzlich sei das tatsächliche Einsparpotential sehr gering, sodass sich bald Enttäuschung bei den Verbrauchern einstellen werde.

Das Interview zeigt in einer einzigartigen Weise, dass die Wahrnehmungen der neuen Technologie kaum verschiedener seien könnten und der Gesetzgeber große Mühen haben wird, Skeptiker und Befürworter gleichermaßen zufrieden zu stellen.

Das vollständige Interview kann hier eingesehen werden



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Thomas Jakob (Tel.: 0351 65312021), verantwortlich.

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