PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Geldwäschegesetz: Makler müssen die Identität ihrer Kunden prüfen


Von Garant GmbH

Thumb

Das Geldwäschegesetz …

soll verhindern, dass Gewinne aus Straftaten, zum Beispiel aus dem Handel mit Drogen oder Waffen, aus Schmuggel, Korruption oder auch aus Steuerhinterziehung in Umlauf gebracht werden. Straftäter versuchen durch unauffällige Geschäftstransaktionen – wie den Kauf von Unternehmensbeteiligungen, Immobilien oder Wertpapieren – Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf zu überführen. Versicherungsgesellschaften und Kreditinstitute aber auch Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Immobilienmakler sind verpflichtet an der Durchführung des Gesetzes mitzuwirken.

Erfahrungen mit dem Geldwäschegesetz

Eine Umfrage unter Immobilienmaklern hat ergeben, dass sich bisher nur in fünf Prozent aller Fälle Anhaltspunkte ergeben hatten, die darauf hindeuteten, dass ein Interessent möglicherweise mit fragwürdigen Absichten ein Immobiliengeschäft abschließen möchte. Weil 92 Prozent der bundesweit vermittelten Immobiliengeschäfte ohne Bargeld abgewickelt werden, sind die Möglichkeiten ­illegaler Geschäfte ohnehin begrenzt.

Das Geldwäschegesetz in der Praxis

„Das Geldwäschegesetz macht Immobilienmaklern Vorgaben, die wir auch umsetzen, wie der Gesetzgeber das verlangt – auch wenn wir von der Sinnhaftigkeit nicht überzeugt sind. Wir erklären unseren Kunden, worum es geht und erhalten dann meist auch positive Rückmeldungen“, sagt Christoph Jaumann von GARANT Immobilien.

Das sind die Pflichten der Makler

Makler müssen die Identität des Kunden vor jedem Vertragsschluss feststellen, alle Dokumente mindestens fünf Jahre lang aufbewahren und auch bei kleinsten Ungereimtheiten eine Geldwäscheverdachtsmeldung beim ­jeweiligen Landeskriminalamt abgeben, anderenfalls droht ihnen ein hohes Bußgeld. Sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen ist zu rechnen, falls trotz Verdacht ein tatsächlicher Geldwäschefall nicht angezeigt wurde.

Wundern Sie sich also nicht ...

… wenn Sie als Immobilienkäufer oder -verkäufer nach ­Ihren persönlichen Daten wie Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift gefragt werden und sich ausweisen müssen. Der Makler macht sich eine Kopie, damit er die Erfüllung seiner Pflicht ggf. später nachweisen kann. Das hat alles seine Richtigkeit und dient einer sinnvollen Sache.

 

Bei GARANT Immobilien haben Sie die Experten an Ihrer Seite. Melden Sie sich gern, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben: 0711-23955-0.



Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Bewertung dieser Pressemitteilung 5 Bewertung dieser Pressemitteilung 2 Bewertungen bisher (Durchschnitt: 4)
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Michael Frei (Tel.: (0711) 23 955 - 0), verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 308 Wörter, 2535 Zeichen. Artikel reklamieren
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!