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Einweg ist kein Ausweg


Von Werbemittelagentur Hagemann GmbH

Die Produktion von Einwegplastik Produkten ist ab dem 3. Juli 2021 verboten

Einwegplastik Produkte wie Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe und Einweg Geschirr sind ab dem 3. Juli 2021 in der EU verboten. Auch To-Go-Becher und die vom Lieferservice bekannten Einweg-Behälter aus Styropor dürfen in der EU nicht mehr produziert...
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Eichenau b. München, 14.06.2021 (PresseBox) - Einwegplastik Produkte wie Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe und Einweg Geschirr sind ab dem 3. Juli 2021 in der EU verboten. Auch To-Go-Becher und die vom Lieferservice bekannten Einweg-Behälter aus Styropor dürfen in der EU nicht mehr produziert und in den Handel gebracht werden. Das ist ein wichtiger und großer Schritt in die richtige Richtung, um die Umwelt zu schonen und nachhaltiger zu leben.

Einwegbesteck und –geschirr aus Plastik und Styropor darf nicht mehr produziert werden. Der Handel darf vorhandene Ware jedoch ab verkaufen. Das Verbot gilt ebenfalls für Wegwerfteller, -becher oder- besteck aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen. Auch Einweggeschirr aus Pappe ist mit einbezogen, da dieses zu einem geringen Teil aus Kunststoffen besteht oder mit diesem überzogen ist. Passende Alternativen zu finden ist nun oberste Priorität für Händler. Nachhaltige Alternative sind bereits auf dem Markt und werden beispielsweise durch die Werbemittelagentur Hagemann, vertrieben.

Kunststoff Produkte, die erlaubt bleiben, sind beispielsweise Feuchttücher und bestimmte Hygieneartikel. Zigaretten mit kunststoffhaltigen Filtern oder Wegwerfgetränkebecher bleiben erlaubt. Für diese Produkte gibt es ab dem 3. Juli 2021 jedoch ein spezielles Kennzeichen, das vor den Umweltschäden warnt und die Verbraucherinnen und Verbraucher über die richtige Entsorgung informiert.

In der heutigen Zeit konsumieren immer mehr Menschen ihr Essen unterwegs oder lassen sich etwas liefern. Vor der Arbeit noch einen Kaffee To-go, oder in der Mittagspause Fast Food in der Styropor-Box. Geht schnell und spart Zeit. Dieser Müll wird oft nicht richtig entsorgt. So landet Verpackungsmüll im Park, in der Böschung oder am Ufer von Badeseen, Flüssen und dem Meer. So gelangt Plastik in unsere Umwelt und wird entweder direkt von Tieren konsumiert oder zerfällt zu Mikroplastik, der wiederum von Lebewesen, die wir Menschen konsumieren, aufgenommen wird. Auch leidet die Tierwelt direkt. Viele Meereslebewesen und Vögel erleiden einen qualvollen Tod. Sie verhungern oder strangulieren sich in Netzen.

Die Bundesregierung hat am 20. Januar 2021 Neuregelungen auf den Weg gebracht. Ab 2022 dürfen Händler keine leichten Kunststofftragetaschen mehr an die Kundschaft ausgeben. Einweg- oder Mehrwegflaschen müssen besser gekennzeichnet werden. Ebenfalls soll die Pfandpflicht für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff bis zu drei Litern gelten. Ab 2024 gilt dies auch für Plastikflaschen mit Milchgetränken. 2025 müssen PET-Einweg-Getränkeflaschen mindestens 25 % Recycling-Plastik, so genanntes Rezyklat enthalten. Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern anzubieten.

Passende Produkte, die der Umwelt nicht schaden und mehrfach verwendet werden können, erscheinen vermehrt auf dem Markt. Alle betroffenen Händler und Lieferanten haben somit die Möglichkeit, rechtzeitig mit der Zeit zu gehen. Agenturen wie die Werbemittelagentur Hagemann verschaffen Abhilfe, um sich den auftretenden Problemen entgegenzustellen.

Selber kann jeder versuchen, bei Einkäufen im Supermarkt auf Produkte mit Plastikverpackung zu verzichten und Müll richtig zu entsorgen. In vielen Städten bieten die Gastronomen schon umweltfreundliche und nachhaltige Alternativen an und es liegt am Kunden, dieses Angebot wahrzunehmen.



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