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Staatsanwaltschaft Oldenburg stellt Ermittlungen gegen Verantwortliche des Schlachthofs Oldenburg ein


Von Deutsches Tierschutzbüro e.V.

Anfang November 2018 hatte das Deutsche Tierschutzbüro Bildmaterial, das Tierquälerei im Schlachthof Oldenburg dokumentiert, der Staatsanwaltschaft Oldenburg überreicht.
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Die Videos zeigen, wie eine Vielzahl von Rindern und ausgedienten Milchkühen unzureichend und nicht fachgerecht betäubt wurden und, obwohl sie augenscheinlich bei Bewusstsein waren, noch gestochen und getötet wurden. Dies lässt sich auf den Aufnahmen in erschreckender Vielzahl bei den Tieren feststellen. Darüber hinaus wurden Tiere verbotenerweise bis zu 28 Mal mit Elektroschockern malträtiert, mit Treibpaddeln oder anderweitig gewaltsam aus ihren Boxen getrieben und unnötigerweise Verletzungsgefahren ausgesetzt. Der Schlachthof selbst bestätigte im Grunde die Vorwürfe. Die Bildaufnahmen entstanden mit versteckten Kameras in dem Zeitraum September und Oktober 2018 und umfassen über 600 Stunden Videomaterial.
Kurz darauf wurde der Schlachthof geschlossen und damit dem öffentlichen Druck nachgegeben. "Mich schockierte vor allem, mit welcher Rohheit und geradezu Selbstverständlichkeit Rinder geschlagen, getreten, misshandelt und gequält worden sind", sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro. Dabei zählte der Schlachthof zu den Top zehn der größten Rinderschlachthöfe in Deutschland. Pro Jahr wurden dort rund 90.000 Tiere geschlachtet. Zu den Abnehmern zählten in der Vergangenheit u.a. bekannte Supermarktketten, IKEA und McDonald's. Nach einem Umbau eröffnete der Schlachthof unter der Führung der Goldschmaus GmbH wieder.

Das Deutsche Tierschutzbüro hatte 2018 eine umfangreiche Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg erstattet. Das Verfahren wurde gegen die Verantwortlichen 2020 eingestellt. "Das hat mich sehr gewundert, denn noch klarer und eindeutiger kann man aus meiner Sicht Tierquälerei nicht dokumentieren und Straftaten aufzeigen", so Peifer. Bei der Einstellungsbegründung stützt sich die Staatsanwaltschaft Oldenburg auf ein Gutachten, welches sie beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 2019 in Auftrag gegeben hatte. Dieses Gutachten käme zu dem Ergebnis, dass keine Straftaten vorliegen würden. Pikant an der Sache ist, dass dem Deutschen Tierschutzbüro das Gutachten aus dem Jahr 2019 zugespielt worden ist. Der Gutachter kommt darin entgegen der Aussage der Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass zumindest in zwei Fällen Rinder unzureichend betäubt gewesen seien und dadurch den Tieren erhebliches Leid und Schmerzen zugefügt worden seien. Damit handelt es sich um Straftaten. "Warum die Staatsanwaltschaft Oldenburg der Bewertung des eigenen Gutachters nicht folgt, kann ich nicht nachvollziehen. Es ist im Grunde der Skandal im Skandal", so Peifer. Mehrfach hat die Tierrechtsorganisation Beschwerde eingelegt, erfolglos. Die letzte Einstellung von der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg gegen eine Beschwerde erfolgte 2022.

In der Einstellungsbegründung der Staatsanwaltschaft heißt es auch, dass gegen einen Mitarbeitenden ein abgetrenntes Verfahren eröffnet würde. Es handelt sich um eine Person, die ein lahmendes Rind getrieben hat. Der Gutachter hat diesen Vorfall als ordnungswidrig eingestuft. "Warum jetzt ausgerechnet dieser Mitarbeiter und dieser Vorfall rausgegriffen wird, ist mir schleierhaft. Auf mich wirkt es so, als hätte man hier einen Sündenbock gesucht", so Peifer. Im Vergleich zu den Misshandlungen, die sonst im Schlachthof dokumentiert wurden, wirkt diese Verfehlung wie eine Lappalie.

Vor wenigen Tagen hat sich nun das Veterinäramt Oldenburg beim Deutschen Tierschutzbüro zu einzelnen Szenen und Übergriffen, die im Videomaterial zu sehen sind, erkundigt. Man prüfe ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. "Nach fünf Jahren will das Veterinäramt aktiv werden, das ist wirklich beschämend", kommentiert Peifer abschließend.

Dass dieser Fall kein Einzelfall ist, zeigt die jetzt vom Deutschen Tierschutzbüro, SOKO Tierschutz, Tierretter.de und ARIWA veröffentlichte Online Datenbank auf. Die Tierrechtsorganisationen haben alle Tierschutz-Skandale seit 2016 auf der Website www.tierschutz-skandale.de veröffentlicht. Hier kann auch nach den rechtlichen Folgen der Verantwortlichen gesucht werden. Nur in drei von 163 dokumentierten Fällen wurden Haftstrafen auf Bewährung ausgesprochen. Das sind lediglich zwei Prozent

Weitere Informationen zum Schlachthof Oldenburg unter https://www.tierschutzbuero.de/schlachthof-oldenburg




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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Jan Peifer (Tel.: 02241-261549-2), verantwortlich.

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