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Thema Betreuungsrecht: Die Rechte von behinderten Menschen - existieren sie wirklich? Wer hilft?


Von Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rechtsanwältin Susanne Kilisch von der Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berichtet über einen Betreuungsfall.
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Nachdem ein Mandat in unserer Kanzlei in einem Betreuungsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden konnte, ist nun - nach ca. 9 Monaten - durch erneut rechtswidrige Vorgehensweise des Betreuers in nicht nachvollziehbarer Zusammenarbeit mit der Behinderteneinrichtung die vorherige, menschrechtswidrige Situation unter Missachtung sämtlicher Behindertenrechte auf Teilhabe und Inklusion für den Betroffenen erneut eingetreten. Ziel des Mandats war, den behinderten, zur freien Willensbildung fähigen Betroffenen, von rechtswidrig auferlegten Kontakt- und Besuchsverboten zu befreien. Er durfte damals weder die Einrichtung verlassen, noch Besuche empfangen, noch ein Telefon benutzen. Auch jeglicher Zugang zum Internet wurde ihm verweigert. Er lebte vollständig von der Außenwelt isoliert. Nachdem ein Angehöriger sämtliche dem Betroffenen zustehende Rechte auf Selbstbestimmung durch unsere Kanzlei erkämpft hatte, wurde persönlicher Kontakt ohne Angabe von Gründen - allein gestützt auf eine neue "Anweisung von oben" (damit ist der Betreuer gemeint) - erneut untersagt. Auch telefonisch ist der Betroffene nicht mehr zu erreichen. Praxisrelevant ist hier in besonders problematischer Weise - wie übrigens in einer großen Zahl von Betreuungsfällen - die hohe Suggestibilität des Betroffenen. Es bestehen erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass der Betroffene derart unter Druck gesetzt wird, dass er nicht mehr den Mut aufbringt, sich eigeninitiativ mit Außenstehenden in Verbindung zu setzen. Auch eine in der Behinderteneinrichtung angebahnte Liebesbeziehung des Betroffenen zu einer Mitbewohnerin wurde von dem Betreuer rigoros beendet. Das Mandat wurde nun erneut übernommen, die Voraussetzungen für einen Betreuerwechsel sehen wir als erfüllt an.

Dieser Beitrag wurde von Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Volker Thieler - Prof. Dr. Wolfgang Böh - Oliver Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Die deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist seit Jahren u.a. auf das Thema Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Betreuungsangelegenheiten spezialisiert. 

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht und betreut Mandate im Bereich Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten.

Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung. 

Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Rechtsanwältin Susanne Kilisch oder an Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. 

Die Kontaktdaten befinden sich unten angefügt.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Frau Susanne Kilisch (Tel.: 089/ 44 232 99 - 0), verantwortlich.

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