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MACH AG stärkt E-Government-Kompetenz


Von MACH AG

Funktionen von MACH Portal und MACH InformationManager erweitert

Partner des Deutschland-Online-Projekts Dienstleistungsrichtlinie „Wir haben unsere Web SOAP Services kontinuierlich ausgebaut, die Workflow-Komponente flexibilisiert und die Portalfunktionen weiter optimiert“, mit diesen Worten skizziert MACH-Vorstand Margrit Müller-Ontjes die neuesten Resultate der Produktentwicklung für die Prozesslösung ihres Unternehmens. Ziel dieser Bemühungen sei es, die E-Government-Kompetenz zielgerichtet auszubauen. Bereits die Initiative Bund-Online 2005 hatte der Spezialist für Public Management mit mehreren Projekten erfolgreich begleitet. Das gilt auch für das aktuelle Regierungsprogramm E-Government 2.0. Mit dem Projekt e-Antrag PSM (Anträge auf Zulassung von Pflanzenschutzmitteln) war das IT-Haus auch an dem ersten produktiven Modellprojekt des Umsetzungsplans 2007 im Bereich Prozessketten Verwaltung–Wirtschaft mit seinen Softwareprodukten und Dienstleistungen beteiligt. „Diese Erfahrungen fließen kontinuierlich in die Produktentwicklung ein“, erläutert Müller-Ontjes den praxisorientierten Ansatz ihres Unternehmens.
Thumb Konsequent sei es da nur, dass sich die MACH AG auch intensiv mit der IT-Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie beschäftigt. „Dieses Vorhaben ist ein hoch komplexes Aufgabenfeld“, ergänzt Marketing-Leiter Jochen Michels. „Allerdings fangen Verwaltungen und IT-Wirtschaft hierbei nicht bei „Null“ an. Sie können auf zahlreiche IT-Komponenten zurückgreifen, die in Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen bei E-Government-Vorhaben produktiv eingesetzt werden“, sagt Michels mit Blick auf die Erfahrungen des Software- und Beratungshauses. Insofern müsse kein vollständig neues System entwickelt werden, sondern die richtigen Elemente aus Best Practice-Projekten zusammengebracht und auf die Aufgabenstellung zugeschnitten werden. Inzwischen wurde die MACH AG vom federführenden Bundesland Baden-Württemberg zum Projektpartner des Deutschland Online-Projektes „IT-Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie“ benannt. Eine Vorreiterrolle konnte die MACH AG auch bei zurückliegenden E-Government-Vorhaben spielen: So war die Aktiengesellschaft das erste Unternehmen in Deutschland, das die Basiskomponenten Virtuelle Poststelle, Zahlungsverkehrsplattform und das Formularmanage¬mentsystem an ein DOMEA-zertifiziertes Workflow-System angebun¬den hatte. Dass die MACH AG bereits Ende der 90er-Jahre begonnen hatte, ein vollständig Web-basiertes System für Vorgangsbearbeitung, Dokumentenmanagement und elektronische Aktenführung mit integriertem Portal zu entwickeln, zahlt sich Müller-Ontjes zufolge heute aus. Das gelte insbesondere auch in Hinblick auf die IT-Lösung, die die so genannten Einheitlichen Ansprechpartner beim Thema EU-Dienstleistungsrichtlinie benötigen werden. „Die MACH-Lösung sorgt hier für ein straffes Fristenmanagement, einen koordinierten Verfah¬rensablauf, einen effizienten Daten- und Dokumentenaustausch, eine hohe Informationsqualität und eine gerichtsfeste elektronische Aktenführung“, benennt Michels den Nutzen der Lösung. Hinweis für die Redaktionen: Diese und weitere Presseinformationen im RTF-Format sowie Pressefotos (300 dpi) im TIF-Format zum Herunterladen finden Sie in der Rubrik Presse der MACH-Homepage unter www.mach.de . Zusatzinformation: Zur MACH AG: Die MACH AG ist in Deutschland für den öffentlichen Bereich einer der führenden Anbieter von Software und Beratung für Verwaltungsmanagement in den Bereichen Finanzen, Personal und Prozessunterstützung. Als Full-Service-Anbieter offeriert MACH alle begleitenden Dienstleistungen. Hierzu zählen Organisationsberatung, Einführungsunterstützung, Projektbegleitung, Schulung, Entwicklung sowie umfassende IT-Beratungsleistungen. Das Software- und Beratungshaus (140 Mitarbeiter) unterhält neben seinem Stammsitz in Lübeck Standorte in Berlin, Düsseldorf und München. Zu den Kunden von MACH zählen neben zahlreichen Bundes- und Landesbehörden auch Kommunen, sowie Hochschulen, Einrichtungen aus Lehre und Forschung und Non-Profit-Organisationen. Zur EU-Dienstleistungsrichtlinie: Die EU-Dienstleistungsrichtlinie wurde am 27. Dezember 2006 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und muss von den Mitgliedsstaaten bis zum 28. Dezember 2009 in nationales Recht umgesetzt und realisiert werden. Und das bedeutet konkret, dass Dienstleister von diesem Zeitpunkt an EU-weit das Recht haben, alle Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit betreffen, problemlos aus der Ferne und elektronisch über so genannte Einheitliche Ansprechpartner (EAP) abzuwickeln. Pressekontakt: MACH AG Jochen Michels Wielandstraße 14 23558 Lübeck Tel.: 0451-70 64 7-271 Fax: 0451-70 64 7-300 E-Mail: jmi@mach.de Internet: www.mach.de


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