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Betriebliche Altersvorsorge: Aktuelle Studie von Mercer Management Consulting


Von Mercer Management Consulting

• Knapp 40 Prozent aller Unternehmen bieten noch keine betriebliche Altersvorsorge (bAV) an • Die bAV wird an Attraktivität gewinnen • Gesetzliche Neuerungen vielfach nicht umgesetzt – Handlungsbedarf vor allem bei mittleren und kleinen Unternehmen

München, den 18. Juni 2002 – Im Zuge der Rentenreform haben Arbeitnehmer seit dem 1. Januar 2002 einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihnen der Arbeitgeber die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge anbietet. Hiermit will der Gesetzgeber die betriebliche Altersvorsorge stärken, denn im staatlichen Rentensystem klafft angesichts der steigenden Lebenserwartung eine große Lücke. Bis zur Halbzeit der Umsetzungsverpflichtung dieser neuen gesetzlichen Vorgaben haben die Unternehmen bislang jedoch eher zurückhaltend reagiert. Eine aktuelle Studie von Mercer Management Consulting und der Universität Leipzig unter 180 deutschen Unternehmen hat ergeben, dass 38 Prozent ihren Mitarbeitern noch keine betriebliche Altersvorsorge ermöglichen. Insgesamt sehen 60 Prozent aller befragten Unternehmen für die Zukunft keine Veränderungen vor, und bei einem Drittel ist die Entscheidungsphase, in welcher Form die betriebliche Altersvorsorge künftig gestaltet werden soll, noch nicht abgeschlossen. Zudem zeigt sich insbesondere bei mittleren und kleinen Unternehmen ein Informationsdefizit. In diesen Gruppen gab jeweils ca. die Hälfte der Befragten an, wenig oder nicht ausreichend über die bAV informiert zu sein.
Thumb Die Alterssicherung beruht in Deutschland auf drei Säulen. Neben der heute noch sehr bedeutenden staatlichen Vorsorge gibt es als zweite Säule die betriebliche und als dritte die individuelle Vorsorge. Da die Lebenserwartung der Bevölkerung in Deutschland weiter steigt, entsteht im staatlichen System eine immer größer werdende Rentenlücke. Die Bevölkerung wird zunehmend älter, und die Zahl der Rentner steigt. Gleichzeitig sinkt der Anteil der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, sodass immer weniger berufstätige Menschen in die staatliche Rentenversicherung einzahlen. Die Folge: weniger Geld für mehr Rentenbezieher. Will man das gegenwärtige Rentenniveau auch im Jahr 2035 beibehalten, müsste der Beitragssatz zur staatlichen Rentenversicherung von heute 20 Prozent auf ca. 40 Prozent ansteigen. Die Konsequenzen beschreibt Dr. Ferdinand Graf Wolff Metternich, Partner und Versicherungsexperte bei Mercer Management Consulting: „Das Potenzial für Vorsorge- und Finanzprodukte ist enorm. Und die Rentenreform wird den Trend zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge noch beschleunigen. Von dieser Entwicklung werden Versicherungsunternehmen überdurchschnittlich profitieren.“ Nach Schätzungen von Mercer werden durch die Rentenreform bis zum Jahr 2010 zusätzlich etwa 250 Milliarden Euro in Versicherungs- und Bankprodukten für die Vorsorge angespart. Hiervon wird die staatlich geförderte betriebliche Altersvorsorge etwa zwei Drittel ausmachen. Unternehmen haben in der bAV noch Handlungsbedarf Die bAV ist durch zwei zum 1. Januar 2002 in Kraft getretene Gesetzesänderungen gestärkt worden. Seitdem hat jeder Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber einen Rechtsanspruch darauf, zukünftige Gehaltsbestandteile für den Aufbau einer betrieblichen Rentenanwartschaft einzusetzen. Außerdem wurde der Pensionsfonds neben Direktzusage, Direktversicherung, Unterstützungs- und Pensionskasse als fünfter Durchführungsweg etabliert. Gegenüber den anderen Instrumenten ist der Pensionsfonds wesentlich flexibler bei der Kapitalanlage, da er stärker in Aktien investieren kann. Um zu erfahren, inwieweit Unternehmen in Deutschland auf diese Gesetzesänderungen vorbereitet sind, hat Mercer gemeinsam mit der Universität Leipzig 180 Unternehmen unterschiedlicher Größe befragt. Die Studie ergab, dass derzeit 38 Prozent aller befragten Unternehmen ihren Mitarbeitern noch keine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Damit ist der neue gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung in eine bAV bislang eher mäßig umgesetzt. Dies liegt daran, dass etwa die Hälfte der kleinen und mittleren Unternehmen mit weniger als 200 Mitarbeitern bisher auf dieses Mittel der Altersvorsorge verzichtet. Bei Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern ist die betriebliche Altersvorsorge hingegen stark verbreitet. Über 80 Prozent der Befragten bieten ihren Mitarbeitern eine bAV an. Möchte ein Arbeitnehmer von seinem Recht Gebrauch machen und einen Teil seines Gehalts für eine betriebliche Altersvorsorge verwenden, kann er dies in vielen Fällen nur durch eine Direktversicherung tun. 48 Prozent der Unternehmen bieten dieses Instrument an. Mit zunehmender Größe des Unternehmens stehen den Beschäftigten auch häufiger andere Durchführungswege zur Verfügung. Von den größeren Unternehmen hat jedes fünfte heute bereits eine Unterstützungs- und/oder Pensionskasse, während die kleinen und mittleren Unternehmen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – diese Instrumente nicht vorsehen. An diesen Verhältnissen scheint sich in Zukunft vorerst wenig zu ändern. Nur 8 Prozent aller befragten Unternehmen haben konkrete Änderungen ihrer bAV geplant, 32 Prozent haben sich noch nicht entschieden, was künftig geschehen soll, und 60 Prozent sehen keine Änderungen vor. Es ist zu beobachten, dass die Bereitschaft für Anpassungen mit zunehmender Unternehmensgröße steigt. 9 Prozent der größeren Unternehmen planen die Einrichtung einer neuen Unterstützungskasse und immerhin 16 Prozent wollen eine neue Pensionskasse etablieren. Der durch die Gesetzesänderung neu geschaffene Durchführungsweg des Pensionsfonds scheint nur für größere Unternehmen interessant zu sein. 9 Prozent der befragten Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern planen eine branchenübergreifende und 14 Prozent eine firmenspezifische Pensionsfondslösung. Im Durchschnitt sind etwa 30 Prozent der größeren Unternehmen hinsichtlich neuer Instrumente zur betrieblichen Altersvorsorge noch in der Entscheidungsphase. Rund 60 Prozent sehen keinen Handlungsbedarf. Von den befragten mittleren Unternehmen mit 20 bis 199 Mitarbeitern haben nur sehr wenige konkrete Änderungen geplant. 40 Prozent prüfen noch, ob sie künftig einen Pensionsfonds oder eine neue Unterstützungs- bzw. Pensionskasse einrichten wollen. Bei den meisten kleinen Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern wird – trotz der neuen gesetzlichen Lage – alles beim Alten bleiben. Etwa 80 Prozent der Befragten haben nicht vor, in ihrem bAV-Angebot etwas zu ändern. Das andere Fünftel hat diesbezüglich noch keine Entscheidung gefällt. Insgesamt ist der hohe Anteil der befragten Unternehmen hervorzuheben, die keine Änderungen bei der bAV planen. Durch die neue gesetzliche Lage ist jedoch für viele Unternehmen Anpassungsbedarf entstanden. Dieses Spannungsverhältnis deutet auf eine noch geringe Kenntnis der neuen Rahmenbedingungen hin. Versicherer müssen sich für die bAV schnell aufstellen Auf die Frage, ob sich die im Unternehmen Verantwortlichen ausreichend informiert fühlen, haben insbesondere die Befragten der Großunternehmen positiv geantwortet. 92 Prozent sehen sich dort ausreichend informiert. Informationsdefizite bestehen hingegen bei den kleinen und mittleren Unternehmen, wo sich ca. 50 Prozent für ungenügend informiert halten. Um sich den neuen gesetzlichen Anforderungen anzupassen, müssen die Unternehmen diese Lücken füllen und künftig betriebliche Vorsorgelösungen anbieten. Für die Unternehmen hat dies außerdem den positiven Nebeneffekt, dass ein attraktives bAV-Angebot die Bindung der Beschäftigten an das Unternehmen erhöhen kann. Die bAV-Anbieter haben in der Zukunft noch einiges an Aufklärungsarbeit zu leisten und müssen sich schnell aufstellen, um die sich bietenden Chancen zu nutzen. Dr. Metternich beschreibt die Aussicht wie folgt: „Das bAV-Geschäft der Zukunft wird nur wenige Gewinner hervorbringen. Der Markt wird in den nächsten ein bis zwei Jahren verteilt werden. Hierbei werden insbesondere die großen, bereits marktführenden Unternehmen Marktanteile gewinnen.“ Der Vertrieb ist aufwendig, denn es muss zunächst das Unternehmen für eine bAV-Lösung gewonnen werden. Im zweiten Schritt müssen die Beschäftigten überzeugt werden. Um hier erfolgreich zu sein, sind spezielle, auf die bAV zugeschnittene Vertriebsstrukturen notwendig. Die fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge und ihre Riester-Förderungsfähigkeit 1. Die Direktzusage Bei der Direkt- oder Pensionszusage sichert der Arbeitgeber dem Beschäftigten Versorgungsleistungen zu. Die Finanzierung erfolgt in der Regel ausschließlich durch den Arbeitgeber. Daneben haben auch die Mitarbeiter die Möglichkeit, die Versorgungszusage durch eine Umwandlung eines Teils ihres Gehalts zu erhöhen. Im Rahmen der unmittelbaren Versorgungszusage verpflichtet sich das Unternehmen, bei Eintritt eines Versorgungsfalles die zugesagten Leistungen unmittelbar selbst zu erbringen. Entscheidend dabei ist, dass die Mittel im Unternehmen verbleiben und das Unternehmen die Leistung aus dem Betriebsvermögen erbringt. 2. Die Unterstützungskasse Unterstützungskassen sind rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen, die die Rücklagen für die spätere Rentenzahlung verwalten. Beschäftigte erhalten auch in diesem Fall von ihrem Arbeitgeber die Zusage, dass der Betrieb nach Eintritt des Versorgungsfalles eine der Höhe nach bestimmte Rente zahlt. Als rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung erfüllt die Unterstützungskasse die Versorgungsleistungen ohne Rechtsanspruch. Der Rechtsanspruch ist ausgeschlossen, da die Unterstützungskasse nicht der Versicherungsaufsicht des Bundesaufsichtsamts für Versicherungswesen obliegt. So bleibt die vollständige Freiheit der Mittelanlage gewahrt. 3. Die Direktversicherung Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung zugunsten seiner Beschäftigten ab. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber. Die Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, sich durch Entgeltumwandlung an der Finanzierung bis zu 100 Prozent zu beteiligen. Bis zu einer Höchstgrenze von 1.752 Euro unterliegen die Beiträge gemäß § 40b EstG nur einem Pauschalsteuersatz von 20 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). 4. Die Pensionskasse Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Altersversorgungseinrichtungen, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen werden. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber ein. Die Beschäftigten können sich hieran mit Beiträgen aus ihrem Arbeitsentgelt beteiligen. Die Einzahlungen kann die Pensionskasse nur bis zu 35 Prozent des Buchwertes in Aktien investieren. Aus den Beiträgen und den Erträgen baut die Pensionskasse einen Kapitalstock auf, aus dem spätere Leistungen finanziert werden. Die Höhe dieser Leistungen ist zum Zeitpunkt der Beitragszahlung noch nicht bestimmt. 5. Der Pensionsfonds Mit dem „Altersvermögensgesetz“ wurde auch der international bereits etablierte Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung zugelassen. Er ist frei in seiner Form der Geldanlage. So besteht die Möglichkeit, die Chancen der Kapitalmärkte zum Beispiel durch Aktienanlagen flexibler zu nutzen. ___________________________________________________________________________ Förderung der Zusatzvorsorge nach § 10a EstG („Riester-Förderung“) Die Riester-Förderung ist nur für die Direktversicherung sowie die Pensionskasse und den Pensionsfonds möglich. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Beiträge aus versteuertem Einkommen geleistet werden. Die Förderung kann als Sonderausgabenabzug bzw. Zulagenförderung in Anspruch genommen werden. Die Höhe und Staffel ist mit der Riester-Förderung bei der privaten Altersvorsorge vergleichbar. Ansprechpartner Pierre Deraëd Leiter Corporate Communications pierre.deraed@mercermc.com Mercer Management Consulting Stefan-George-Ring 2 81929 München Tel.: 089.939 49 599 Fax: 089.939 49 507 www.mercermc.de Mercer Management Consulting Mercer Management Consulting ist Teil der Mercer Consulting Group, New York, einer der führenden internationalen Top-Management-Unternehmensberatungen mit 160 Büros in 40 Ländern. Weltweit erwirtschaften 15.000 Mitarbeiter einen Umsatz von 2,5 Mrd. Euro. Die Büros in München und Frankfurt tragen mit 300 Mitarbeitern zu diesem Erfolg bei. Unseren Kunden steht mit den Bereichen – Communications, Information & Entertainment – Financial Institutions and Risk Enterprise – Manufacturing/Automotive – Travel and Transportation – Retail, Consumer, Healthcare – Energy, Life Sciences & Core Industries – eine breite Palette von Beratungsdienstleistungen zur Verfügung. Die Kompetenzen in den Bereichen Internet und eBusiness wurden durch eine strategische Allianz mit IBM Global Services gestärkt. Zudem bietet Mercer seinen Kunden ein breites Produktangebot im Bereich Private Equity und M&A an. Die Beratungsleistungen von Mercer Management Consulting fokussieren auf Strategien zur Wertsteigerung. Dabei bildet Value Growth – die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes – den Schwerpunkt. Mercer steht dafür, Wachstumspotenziale aufzuzeigen und konsequent zu nutzen, Wachstumsbarrieren zu erkennen und zu überwinden sowie Strategie, Führung, Organisation, Geschäfts- und Managementprozesse gemeinsam mit den Kunden nachhaltig auf Wertwachstum auszurichten. Durch die Einbindung in das weltweite Netz der Muttergesellschaft Marsh & McLennan Companies (Umsatz 10 Mrd. USD; 58.000 Mitarbeiter) steht den Kunden von Mercer die gesamte Palette professioneller Dienstleistungen für Risiko- und Versicherungsmanagement, Vermögensverwaltung und Unternehmensberatung zur Verfügung. Zusammen mit den Schwesterunternehmen Marsh und Putnam Investments verfügt Mercer somit über ein umfassendes Analyse-, Beratungs- und Produktangebot. Hinweis an die Redaktionen Die Unternehmen der Marsh & McLennan-Gruppe • Mercer Management Consulting • Mercer Human Resource Consulting • Marsh bieten ein umfangreiches Dienstleistungsangebot für den Bereich der betrieblichen Altersversorgung sowie der betrieblichen Nebenleistungen. Mercer Management Consulting steht als Strategieberatung in erster Linie für Wertsteigerung und Wachstumsstrategien, also der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes. Mercer Human Resource Consulting bietet im Rahmen seiner Kerndienstleistungen versicherungsmathematische Tätigkeiten, d. h. aktuarielle Dienstleistungen sowie das gesamte Beratungsspektrum für Unternehmen zur betrieblichen Altersversorgung wie etwa Konzeption, Einrichtung und Anpassung betrieblicher Versorgungswerke. Hierbei ist das Unternehmen weltweiter Marktführer. Marsh konzentriert sich als weltweit führender Anbieter für Risiko- und Versicherungsmanagement auf den Vertrieb entsprechender Produkte und bietet als innovative Sonderform für die Umsetzung eines reinen Riester-geförderten Vertrages den „Sondervertrag private Mitarbeiterrente“ an. So verfügen die MMC-Unternehmen zusammen über ein umfassendes Analyse-, Beratungs- und Produktangebot. Sollten Sie weiterführende bzw. spezifische Informationen zu den einzelnen Unternehmen und den angebotenen Dienstleistungen wünschen, können Sie sich an mich wenden. Gerne stelle ich Ihnen die entsprechenden Verbindungen her. Pierre Deraëd Leiter Corporate Communications pierre.deraed@mercermc.com Mercer Management Consulting Stefan-George-Ring 2 81929 München Tel.: 089.939 49 599 Fax: 089.939 49 507 www.mercermc.de


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