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Scharfe Kritik der dtms AG am TKV-Gesetzentwurf der Bundesregierung: Überhastet, einseitig und teilweise verbraucherfeindlich


Von dtms AG

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zur Änderung der ‚Telekom-munikations-Kundenverordnung (TKV) verfehlt das angestrebte Ziel des Ver-braucherschutzes weitgehend und führt statt dessen nur zu Überreglementie-rung und zu enormen Zusatzaufwänden für die Telefongesellschaften in Deutschland“, sagt Tim R. John, Vertriebs- und Marketingvorstand der in Mainz ansässigen ‚dtms Deutsche Telefon-und Marketing Services AG‘.
Thumb Die Mainzer Telefongesellschaft, die mit über 32.000 vermieteten Service-Ruf-nummmern und mehr als 4.000 Geschäftskunden zu den größten Netzbetreibern in Deutschland zählt, kritisiert, dass die Verbraucher nicht besser über unmittel-bare wirksame Schutzmöglichkeiten aufgeklärt werden, wie beispielsweise den nachträglichen Einbau einer Sperre für 0190-Rufnummern oder das Herunter-laden von Dialerschutzprogrammen – unter www.dtms.de gibt es einen Hinweis zu Dialerschutzprogrammen - auf den eigenen PC. Wer als Verbraucher Angst vor Missbrauch im Bereich der 0190-Dienstleistungen habe, könne somit selbst wirkungsvoll Vorkehrungen für sich treffen. Darauf hätten auch die Bundesministerien und die ‚Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post‘ (RegTP) in den zurückliegenden Monaten immer wieder hingewiesen. „Dass die Bundesregierung knapp drei Monate vor der Bundestagswahl in überhasteter Form nun plötzlich einen Gesetzentwurf hierzu vorlegt, nährt den Verdacht, dass man sich mit einem pseudo-verbraucherfreundlichen Vorhaben bei den Wählern nochmals schnell profilieren wolle“, so Tim John. Ausdrücklich nicht verbraucherfreundlich sei beispielsweise die Ergänzung des § 15 TKV („Einwendungen gegen einzelne Forderungen der Telefonrechnung“), die im Ergebnis zu der Festschreibung führe, dass die Verbraucher bei offenen Forderungen dann nur noch von den nachgelagerten Netz- oder Diensteanbie-tern die weiteren Mahnungen bekommen, sofern es sich nicht um Forderungen der Deutschen Telekom AG handelt. „Verbraucherfreundlich wäre eine Regelung, die einen Rechnungssteller und einen Ansprechpartner vorsieht“. Das Gesetzesvorhaben widerspreche aber ausdrücklich den Interessen der Verbraucher. Die ganz überwiegende Mehrheit der Nutzer von offenen Call-by-Call-Diensten wünschten, dass sie die Rechnung und ggf. Mahnungen zu einzelnen Forderungen „aus einer Hand“ bekämen, so John. Anstatt also ein Gesetzesvorhaben für eine vom Verbraucher ausdrücklich gewollte Korrektur zu nutzen, solle ein verbraucherfeindliches Procedere nun endgültig gesetzlich festgeschrieben werden. Weiterhin kritisiert die Mainzer Telefongesellschaft, dass in die Rechnungen in Zukunft ein expliziter Hinweis aufgenommen werden soll, dass die Verbraucher berechtigt sind, gegen einzelne Forderungen „Einwendungen“ zu erheben. „Dieses Recht ist unverzichtbar und kann von jedem Verbraucher bereits heute ausgiebig in Anspruch genommen werden“, so Tim R. John. Ein expliziter Abdruck auf der Telefonrechnung berge aber die Gefahr, dass in Zukunft dann auch in verstärkter Form Verbraucher Missbrauch betreiben, indem sie Dienst-leistungen via Telefon oder Internet in Anspruch nehmen, dann aber nicht mehr bezahlen wollen. „Verbraucherschutz ist wichtig, er darf aber nicht ad absurdum geführt werden. Auch die Diensteanbieter und Telefongesellschaften müssen vor Missbrauch geschützt werden“, so John. „Um dies klar zu sagen: Wir begrüßen die grundsätzliche Absicht des Gesetz-gebers, die Verbraucher besser vor „schwarzen Schafen“ im Bereich der 0190-Dienste zu schützen. Bei dtms ist es beispielsweise schon lange Geschäfts-praxis, dass wir Geschädigten gegen Vorlage der Telefonrechnung die Adressdaten des Diensteanbieters, die zu 100 Prozent für die Tarife und Inhalte der Dienste verantwortlich sind, herausgeben. Jeder Geschädigte kann sich dann unmittelbar an den verantwortlichen Diensteanbieter wenden und seine Forderungen direkt dort geltend machen“, so Tim John. Im übrigen schalte dtms bereits heute sofort Service-Rufnummern ab, sobald die Mainzer Telefongesellschaft Kenntnis erlange, dass ein Diensteanbieter in offensichtlicher Form Missbrauch betreibe. „Dies machen wir auch ohne gesetzliche Aufforderung“, so Tim John. Soweit es also um die Sanktionierung und Abschaltung von „Missetätern“ am Markt gehe, unterstütze dtms den Gesetzgeber einhellig. Ein Großteil der Änderungsvorschläge ziele aber – im Vorfeld der bevorstehenden Bundestags-wahl – deutlich über das Ziel hinaus und sei im Ergebnis sogar verbrau-cherfeindlich, so die Gesamtbewertung durch den dtms-Vorstand Tim R. John. Kurzprofil dtms: dtms ist eine Telefongesellschaft in Deutschland, die sich auf Dienstleistungen rund um Service-Rufnummern (0180, 0800, 0190, 0900) und angrenzende Mehrwertdienste spezialisiert hat. Die Mainzer Telefongesellschaft verzichtet bewusst auf das Angebot von klassischen Telefonservices (Call-by-Call, PreSelection) und steht damit nicht mit anderen Anbietern in deren Kerngeschäft im Wettbewerb. Mit inzwischen über 32.000 aktiven Service-Rufnummern und mehr als 4.000 Geschäftskunden zählt dtms zu den führenden Unternehmen am Markt für Service-Telefonie in Deutschland. Im Geschäftsjahr 2001 erzielte dtms einen Umsatz in Höhe von 170,1 Mio. EUR. Der Umsatz des ersten Quartals 2002 liegt mit 52,5 Mio. EUR nochmals 16% über dem Vergleichsquartal des Vorjahres. Kontakt: dtms Deutsche Telefon- und Marketing Services AG Dr. Ralf Kohl Isaac-Fulda-Allee 1655124 Mainz Tel.: 06131-32 89-107 Fax: 06131-32 89-585 E-Mail: ralf.kohl@dtms.de


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