Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 10.Mai 2022 ist nur ein erster Schritt zur Klärung der ertragsteuerlichen Behandlung digitaler Währungen, also Token wie Bitcoin, Etherum, Theter usw.
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Ralf Klein Ralf.Klein@FRTG-grou... 0201/822896-22 |
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Thomas Kuth Thomas.Kuth@FRTG-gro... 0201/822896-10 |
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Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller Thomas Kuth (0201/822896-10) verantwortlich.
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10.mai 2022, airdrop, bitcoin, blockchai...
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Sehr geehrte Leserinnen und Leser, es war eine kurze, aber dafür umso heftigere Börsenwoche – ein klassisches Beispiel dafür, wie schnell sich Stimmung in Zeiten geopolitischer ... | mehr
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