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accura audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt 

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4 Keywords: steuerberater · wirtschaftsprüfer · wirtschaftsprüfungsgesellschaft · wirtschaftsprüfung in frankfurt
Wirtschaftsprüfer in Frankfurt, Berlin und München
Wir als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater von accura audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft betreuen mittelgroße und große Unternehmen mit hochwertigen Dienstleistungen im Bereich Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung.
Insbesondere für Unternehmen aus Frankfurt und Umgebung stehen wir mit unseren hochqualifizierten Dienstleistungen Jahresabschlussprüfung, Jahresabschlusserstellung und Financial Due diligence zur Verfügung.

Daneben bieten wir EEG Prüfungen sowie Mittelverwendungsprüfungen (Horizon 2020 und Interreg) an.

Horizont 2020 ist ein wesentliches Element zur Umsetzung des Europäischen Forschungsraums (EFR), in welchem sich Wissen EU-weit frei bewegen können soll. Damit trägt das Rahmenprogramm zur Umsetzung der Europa-2020-Strategie mit ihrer Leitinitiative Innovationsunion sowie zur Umsetzung weiterer Strategien der Europäischen Union bei. Ziel dieser Strategien sind mehr Wachstum und Arbeitsplätze. Hierfür ist eine wettbewerbsfähigere Wirtschaft in Europa notwendig, die durch Innovationen bei Produkten, Dienstleistungen und Prozessen erreicht werden soll.

Deshalb setzt Horizont 2020 nicht nur das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm (7. FRP) fort, sondern integriert zusätzlich das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) und die Innovationselemente des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP). Das Rahmenprogramm deckt somit die gesamte Innovationskette ab: Von den ersten Ideen für die Grundlagenforschung bis hin zu fertig entwickelten neuartigen Produkten, Dienstleistungen und Verfahren für Markt und Gesellschaft bietet Horizont 2020 auf europäischer Ebene eine Vielzahl von effektiven Förder- und Unterstützungsmaßnahmen und schafft damitdie besten Voraussetzungen für Innovationen.

Um diese übergeordneten Ziele zu erreichen, folgt die Förderung in Horizont 2020 einer neuen Ausrichtung. Durch seine Innovationsorientierung legt das Rahmenprogramm großen Wert darauf, wie die Ergebnisse von Projekten weiterverwertet werden können.

Die Prüfbescheinigungen (auch Bescheinigung über die Kostenaufstellung genannt) dienen dazu, die korrekte Abrechnung der erstattungsfähigen Kosten im Projekt nachzuweisen. Jeder Zuwendungsempfänger hat eine Prüfbescheinigung mit dem abschließenden Finanzbericht am Ende des Projekts zu erstellen, falls er eine Fördersumme von mindestens 325.000 € erreicht. Ausschlaggebend für diese Summe sind hierbei die vom einzelnen Zuwendungsempfänger kumulativ in den Finanzberichten geltend gemachten direkten Kosten. Der von der Kommission ausgezahlte Betrag der Vorfinanzierung und die Summe der indirekten Kosten sowie weitere Pauschalkosten (flat-rates) bleiben hierbei unberücksichtigt.

Die Form der Prüfbescheinigungen ist in Annex V der Finanzhilfevereinbarung ("grant agreement") geregelt.


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Ansprechpartner

Herr Michael Jonas
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
m.jonas@accura-audit.de

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Letzte Aktualisierung
30.01.2019 15:16
 
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