In Deutschland nutzen die meisten Haushalte nach wie vor fossile Brennstoffe wie Öl und Gas zur Beheizung ihrer Wohnungen. Die Bundesregierung verfolgt jedoch das Ziel, diesen Trend in den kommenden Jahren zu ändern. Das neue Gebäudeenergiegesetz, auch als Heizungsgesetz bekannt, schreibt vor, dass ab 2024 nur noch Heizungsanlagen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien eingebaut werden dürfen. Es sind jedoch Ausnahmen und Übergangsfristen vorgesehen. Dennoch stehen Millionen von Haushalten in den kommenden Jahren und Jahrzehnten vor der Herausforderung, auf umweltfreundlichere Heizsysteme umzusteigen.
Wir geben einen Überblick, was dies für Neubau und Bestand bedeutet und welche Fördermöglichkeiten es gibt.
Erneuerbare Energien für neue Heizung
Ab 2024 wird eine Anforderung von 65 Prozent erneuerbaren Energien für neu installierte Heizsysteme eingeführt.
Dies gilt:
Frühere Fristen können gelten, wenn die Kommunen bereits vor dem Stichtag Gebiete ausgewiesen haben, die beispielsweise in kommunalen Wärmeplänen berücksichtigt sind, wie z. B. Wärmenetze.
Anmerkung: Die kommunale Wärmeplanung dient dazu, Anwohnern und Unternehmen Informationen über die aktuell verfügbaren und zukünftigen Wärmeversorgungsoptionen in ihrer Gemeinde und Umgebung bereitzustellen. Der kommunale Wärmeplan kann bei der individuellen Entscheidung zur Auswahl der geeigneten Heiztechnologie unterstützen. Die Frist für die Vorlage eines Wärmeplans variiert je nach Einwohnerzahl.
Funktionierende Öl- und Gasheizung
Öl- oder Gasheizungen, die zwischen dem 1. Januar 2024 und dem Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung installiert werden:
Ab dem Jahr 2029 müssen diese Heizungen jedoch einen steigenden Anteil an erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff verwenden:
Öl- oder Gasheizungen, die nach dem Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung eingebaut werden:
Umsteigen auf Heizen mit Erneuerbaren Energien
Wer auf eine umweltfreundliche Heizung umsteigen möchte, hat mehrere Optionen zur Verfügung. Um die Anforderungen des Gesetzes für Erneuerbare Wärme (Gebäudeenergiegesetz) zu erfüllen, stehen verschiedene Lösungen zur Auswahl, darunter Wärmepumpen und Hybridheizungen.
Solarthermie-Hybrid-Heizung:
Stromdirektheizungen:
Biomassenheizung (Holz-, Hackschnitzel, Pellets):
Wärmenetze:
Förderung für klimafreundliches Heizen
Die Bundesregierung unterstützt den Wechsel zu Heizsystemen, die zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden, durch verschiedene Zuschüsse und zinsvergünstigte Darlehen. Dazu wird es eine Grundförderung für alle geben sowie zusätzliche Fördermittel für diejenigen, die ihre Heizung besonders zügig umrüsten. Ziel ist es zudem, sicherzustellen, dass auch Menschen mit niedrigerem oder mittlerem Einkommen den Übergang zu umweltfreundlichen und zukunftsfähigen Heizlösungen finanziell bewältigen können.
Und nicht vergessen: Förderanträge müssen vor dem Austausch / Vorhabenbeginn gestellt werden.
Wichtig zu wissen: Schutz für Mieter
Mieter werden vor übermäßigen Kosten geschützt: Vermietende dürfen zwar zukünftig bis zu zehn Prozent der Aufwendungen auf die Mieter umlegen, wenn sie in eine neue Heizungsanlage investieren oder Modernisierungen durchführen. Diese Umlage unterliegt jedoch einer Begrenzung: Die monatliche Kaltmiete darf pro Quadratmeter und Monat höchstens um 50 Cent steigen.
Fördermittel des Bundes, die für die Modernisierung bereitgestellt wurden, müssen von der Gesamtsumme der Modernisierungskosten abgezogen werden, bevor die Aufwendungen auf die Mieter umgelegt werden können.
Heizungsgesetz 2024 - Das Wichtigste auf den Punkt gebracht:
Fazit: Das neue Heizungsgesetz bringt entscheidende Veränderungen für die Heizungslandschaft in Deutschland mit sich. Es erfordert eine umfassende Modernisierung der Heizungsanlagen, was auf Millionen von Haushalten in den kommenden Jahren und Jahrzehnten zukommt. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über die eigenen Möglichkeiten und die verfügbaren Förderungen zu informieren, um den Umstieg auf ein nachhaltiges Heizsystem zu erleichtern.
Bildnachweis: ©Gelly – pixabay
3U HOLDING AG
Mandy Ebisch
Frauenbergstr. 31-33
D-35039 Marburg
+49 64 21 99 91 457
presse@selfio.de
In Deutschland nutzen die meisten Haushalte nach wie vor fossile Brennstoffe wie Öl und Gas zur Beheizung ihrer Wohnungen. Die Bundesregierung verfolgt jedoch das Ziel, diesen Trend in den kommenden Jahren zu ändern. Das neue Gebäudeenergiegesetz, auch als Heizungsgesetz bekannt, schreibt vor, dass ab 2024 nur noch Heizungsanlagen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien eingebaut werden dürfen. Es sind jedoch Ausnahmen und Übergangsfristen vorgesehen. Dennoch stehen Millionen von Haushalten in den kommenden Jahren und Jahrzehnten vor der Herausforderung, auf umweltfreundlichere Heizsysteme umzusteigen.
Wir geben einen Überblick, was dies für Neubau und Bestand bedeutet und welche Fördermöglichkeiten es gibt.
Erneuerbare Energien für neue Heizung
Ab 2024 wird eine Anforderung von 65 Prozent erneuerbaren Energien für neu installierte Heizsysteme eingeführt.
Dies gilt:
Frühere Fristen können gelten, wenn die Kommunen bereits vor dem Stichtag Gebiete ausgewiesen haben, die beispielsweise in kommunalen Wärmeplänen berücksichtigt sind, wie z. B. Wärmenetze.
Anmerkung: Die kommunale Wärmeplanung dient dazu, Anwohnern und Unternehmen Informationen über die aktuell verfügbaren und zukünftigen Wärmeversorgungsoptionen in ihrer Gemeinde und Umgebung bereitzustellen. Der kommunale Wärmeplan kann bei der individuellen Entscheidung zur Auswahl der geeigneten Heiztechnologie unterstützen. Die Frist für die Vorlage eines Wärmeplans variiert je nach Einwohnerzahl.
Funktionierende Öl- und Gasheizung
Öl- oder Gasheizungen, die zwischen dem 1. Januar 2024 und dem Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung installiert werden:
Ab dem Jahr 2029 müssen diese Heizungen jedoch einen steigenden Anteil an erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff verwenden:
Öl- oder Gasheizungen, die nach dem Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung eingebaut werden:
Umsteigen auf Heizen mit Erneuerbaren Energien
Wer auf eine umweltfreundliche Heizung umsteigen möchte, hat mehrere Optionen zur Verfügung. Um die Anforderungen des Gesetzes für Erneuerbare Wärme (Gebäudeenergiegesetz) zu erfüllen, stehen verschiedene Lösungen zur Auswahl, darunter Wärmepumpen und Hybridheizungen.
Solarthermie-Hybrid-Heizung:
Stromdirektheizungen:
Biomassenheizung (Holz-, Hackschnitzel, Pellets):
Wärmenetze:
Förderung für klimafreundliches Heizen
Die Bundesregierung unterstützt den Wechsel zu Heizsystemen, die zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden, durch verschiedene Zuschüsse und zinsvergünstigte Darlehen. Dazu wird es eine Grundförderung für alle geben sowie zusätzliche Fördermittel für diejenigen, die ihre Heizung besonders zügig umrüsten. Ziel ist es zudem, sicherzustellen, dass auch Menschen mit niedrigerem oder mittlerem Einkommen den Übergang zu umweltfreundlichen und zukunftsfähigen Heizlösungen finanziell bewältigen können.
Und nicht vergessen: Förderanträge müssen vor dem Austausch / Vorhabenbeginn gestellt werden.
Wichtig zu wissen: Schutz für Mieter
Mieter werden vor übermäßigen Kosten geschützt: Vermietende dürfen zwar zukünftig bis zu zehn Prozent der Aufwendungen auf die Mieter umlegen, wenn sie in eine neue Heizungsanlage investieren oder Modernisierungen durchführen. Diese Umlage unterliegt jedoch einer Begrenzung: Die monatliche Kaltmiete darf pro Quadratmeter und Monat höchstens um 50 Cent steigen.
Fördermittel des Bundes, die für die Modernisierung bereitgestellt wurden, müssen von der Gesamtsumme der Modernisierungskosten abgezogen werden, bevor die Aufwendungen auf die Mieter umgelegt werden können.
Heizungsgesetz 2024 - Das Wichtigste auf den Punkt gebracht:
Fazit: Das neue Heizungsgesetz bringt entscheidende Veränderungen für die Heizungslandschaft in Deutschland mit sich. Es erfordert eine umfassende Modernisierung der Heizungsanlagen, was auf Millionen von Haushalten in den kommenden Jahren und Jahrzehnten zukommt. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über die eigenen Möglichkeiten und die verfügbaren Förderungen zu informieren, um den Umstieg auf ein nachhaltiges Heizsystem zu erleichtern.
Bildnachweis: ©Gelly – pixabay
3U HOLDING AG
Mandy Ebisch
Frauenbergstr. 31-33
D-35039 Marburg
+49 64 21 99 91 457
presse@selfio.de
Bewerten Sie diesen Artikel
Hinweis: Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller Mandy Ebisch (0049 6421 999-1457) verantwortlich.
Keywords
heimwerkern, selfio, diy, bauen, renovie...
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.
Inhalt der Pressemitteilung nicht korrekt?
Blankenfelde, 16.06.2025 Die Zellstrom GmbH hat erfolgreich ein Patent für ein innovatives Verfahren und eine neuartige Anlage zur Herstellung alkoholischer E-Kraftstoffe aus Abfällen wie Plastik, Altöl ... | mehr
Die nobufil GmbH mit Sitz in Krems an der Donau, Österreich, ist ein Hersteller von 3D-Druck-Filamenten, der sich auf nachhaltige Materialien spezialisiert hat. Das Unternehmen ... | mehr
Das steigende Interesses an innovativen Prosumer- und gewerblichen Erneuerbare-Energien-Anlagen führt bei immer mehr Entscheidern in Deutschland zu Überlegungen, die lokale Energiequellen optimaler auszunutzen. Besonders attraktiv sind ... | mehr