Wie die Sunshine Sales GmbH seit über 10 Jahren nachhaltige Investments mit steuerlichen Vorteilen sichert
Der Erwerb einer Photovoltaikanlage ist nicht nur ein Beitrag zur Energiewende, sondern auch ein äußerst lukratives Investment. Durch Förderungen wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und steuerliche Vorteile wie den Investitionsabzugsbetrag (IAB) sowie die Sonderabschreibung (AfA) können Investoren langfristig von stabilen Erträgen profitieren. Die Sunshine Sales GmbH bietet seit über 10 Jahren maßgeschneiderte Lösungen für Investoren und hebt sich mit 40-jährigen Pachtverträgen von der Konkurrenz ab. Eine Beispielrechnung zeigt, wie ein Investitionsvolumen von ca. 400.000€ steuerliche Erleichterungen und attraktive Einnahmen sichert.
In Zeiten steigender Energiepreise und wachsender Nachfrage nach erneuerbaren Energien bietet der Erwerb einer Photovoltaikanlage nicht nur Umweltvorteile, sondern auch finanzielle Anreize. Besonders interessant für Investoren sind dabei die steuerlichen Vorteile, die mit der Anschaffung einer solchen Anlage verbunden sind. Ob Investitionsabzugsbetrag (IAB), Sonderabschreibung (Sonder-AfA) oder die klassische AfA – diese Förderungen bieten lukrative Möglichkeiten, das steuerpflichtige Einkommen zu senken und gleichzeitig von den stabilen Vergütungen des erzeugten Solarstroms zu profitieren.
Nehmen wir an, Sie sind ein lediger Investor mit einem zu versteuernden Einkommen von 150.000 € pro Jahr und erwerben eine Photovoltaikanlage im Wert von ca. 400.000 €. Mit dieser Investition profitieren Sie von verschiedenen steuerlichen Erleichterungen.
Investitionsabzugsbetrag (IAB):
Der IAB ermöglicht es Ihnen, 40 % der Investitionssumme vorab steuerlich geltend zu machen. In diesem Fall wären das 160.000 €. Diese Summe wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, was zu einer erheblichen Reduzierung der Steuerlast führt.
Sonder-AfA:
Zusätzlich zur regulären Abschreibung können Sie in den ersten Jahren eine Sonderabschreibung von 20 % der Investitionssumme nutzen. Das sind in diesem Fall 80.000 €, die Sie in den ersten 5 Jahren zusätzlich abschreiben können.
Normale AfA:
Die reguläre Abschreibung für die Photovoltaikanlage beträgt über 20 Jahre jeweils 5 % der Anschaffungskosten, also 20.000 € pro Jahr.
Dank dieser steuerlichen Vorteile reduziert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen erheblich, und Sie können nicht nur von der Solarstromvergütung profitieren, sondern auch Ihre Steuerlast über mehrere Jahre hinweg optimieren.
Nehmen wir an, ein Kunde hat eine Abfindung in Höhe von 200.000 € erhalten. Diese Abfindung wäre grundsätzlich voll steuerpflichtig und könnte dazu führen, dass der Kunde in eine höhere Steuerprogression fällt. Durch den gezielten Einsatz von Investitionen wie einer Photovoltaikanlage und der Nutzung der Fünftelregelung lässt sich die Steuerlast jedoch erheblich reduzieren – in manchen Fällen kann die Abfindung sogar fast steuerfrei bleiben.
Die Fünftelregelung wird bei außerordentlichen Einkünften wie Abfindungen angewendet, um die steuerliche Belastung durch hohe einmalige Zahlungen zu mindern. Dabei wird die Abfindung so behandelt, als ob sie auf fünf Jahre verteilt worden wäre. Das Einkommen wird also um ein Fünftel der Abfindung erhöht, und der sich ergebende Steuerbetrag wird anschließend mit dem Fünffachen multipliziert.
Durch diese Methode bleibt der Progressionssprung, der bei einer einmaligen hohen Zahlung auftreten würde, geringer. In Kombination mit der Investition in eine Photovoltaikanlage können die steuerlichen Vorteile maximiert werden.
Der Kunde investiert einen Teil der Abfindung in eine Photovoltaikanlage im Wert von 400.000 €, wodurch er von den genannten steuerlichen Vorteilen wie dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) und der Sonderabschreibung (Sonder-AfA) profitiert.
Investitionsabzugsbetrag (IAB): 40 % der Investitionssumme, also 160.000 €, können vorab vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Dieser Betrag mindert das zu versteuernde Einkommen im Jahr der Investition und senkt damit die Steuerlast erheblich.
Sonder-AfA: Weitere 20 % der Investitionssumme, also 80.000 €, können in den ersten fünf Jahren abgeschrieben werden. Diese zusätzliche Abschreibung mindert ebenfalls das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast.
Fünftelregelung: Durch die Anwendung der Fünftelregelung wird die Abfindung auf fünf Jahre verteilt, und nur ein Fünftel der Summe, also 40.000 €, wird zur Berechnung der Steuerlast herangezogen. Die Steuer auf dieses Fünftel wird ermittelt und anschließend mit fünf multipliziert.
Ohne Fünftelregelung würde die Abfindung von 200.000 € voll versteuert werden, was zu einem hohen Steuerbetrag führen könnte. Dank der Fünftelregelung und der Photovoltaik-Investition kann die Steuerlast auf ein Minimum reduziert werden.
Endergebnis: Der Kunde erhält die Abfindung von 200.000 € praktisch steuerfrei, da die Kombination aus der Fünftelregelung und den steuerlichen Vorteilen durch die Investition in die Photovoltaikanlage sein zu versteuerndes Einkommen so weit senkt, dass nur geringe oder gar keine Steuern auf die Abfindung anfallen.
Durch den geschickten Einsatz von Steuervergünstigungen und der Investition in eine Photovoltaikanlage können Kunden mit Abfindungen ihre Steuerlast erheblich reduzieren. Die Kombination aus IAB, Sonder-AfA und der Fünftelregelung bietet eine hervorragende Möglichkeit, hohe Einmalzahlungen fast steuerfrei zu erhalten und gleichzeitig langfristig in ein lukratives, nachhaltiges Investment zu investieren. Die Sunshine Sales GmbH unterstützt Sie dabei mit maßgeschneiderten Lösungen und langjähriger Erfahrung im Bereich Photovoltaik-Investments.
Ein weiterer großer Vorteil ist die Einspeisevergütung für den erzeugten Solarstrom. Bei einer Anlage mit einer Leistung von 300 kWp, die ca. 300.000 kWh Strom pro Jahr erzeugt, können Sie mit stabilen Erträgen über die nächsten Jahrzehnte rechnen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert eine feste Vergütung über 20 Jahre – eine Sicherheit, die viele andere Anlageformen nicht bieten können.
Die Sunshine Sales GmbH hat sich in den letzten 10 Jahren als erfahrener Partner für Photovoltaik-Investments etabliert. Im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern bietet Sunshine Sales Pachtverträge über 40 Jahre an, was den Investoren ermöglicht, das Investment 10 Jahre länger zu nutzen und so zusätzliche Einnahmen zu generieren. Diese zusätzlichen Jahre bedeuten höhere Einnahmen und eine noch bessere Rentabilität.
Mit einem Pachtvertrag über 40 Jahre ergibt dies 10 zusätzliche Jahre, in denen Sie Einnahmen von 240.000 € erzielen können, die bei herkömmlichen Anbietern entfallen würden.
Der Erwerb einer Photovoltaikanlage ist ein nachhaltiges Investment, das durch steuerliche Vorteile und die garantierten Erträge aus der Stromvergütung besonders attraktiv wird. Die Sunshine Sales GmbH bietet mit ihrer Expertise und ihren langfristigen Pachtverträgen ein unvergleichliches Angebot für Investoren, die von der Energiewende profitieren möchten.
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In Zeiten steigender Energiepreise und wachsender Nachfrage nach erneuerbaren Energien bietet der Erwerb einer Photovoltaikanlage nicht nur Umweltvorteile, sondern auch finanzielle Anreize. Besonders interessant für Investoren sind dabei die steuerlichen Vorteile, die mit der Anschaffung einer solchen Anlage verbunden sind. Ob Investitionsabzugsbetrag (IAB), Sonderabschreibung (Sonder-AfA) oder die klassische AfA – diese Förderungen bieten lukrative Möglichkeiten, das steuerpflichtige Einkommen zu senken und gleichzeitig von den stabilen Vergütungen des erzeugten Solarstroms zu profitieren.
Nehmen wir an, Sie sind ein lediger Investor mit einem zu versteuernden Einkommen von 150.000 € pro Jahr und erwerben eine Photovoltaikanlage im Wert von ca. 400.000 €. Mit dieser Investition profitieren Sie von verschiedenen steuerlichen Erleichterungen.
Investitionsabzugsbetrag (IAB):
Der IAB ermöglicht es Ihnen, 40 % der Investitionssumme vorab steuerlich geltend zu machen. In diesem Fall wären das 160.000 €. Diese Summe wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, was zu einer erheblichen Reduzierung der Steuerlast führt.
Sonder-AfA:
Zusätzlich zur regulären Abschreibung können Sie in den ersten Jahren eine Sonderabschreibung von 20 % der Investitionssumme nutzen. Das sind in diesem Fall 80.000 €, die Sie in den ersten 5 Jahren zusätzlich abschreiben können.
Normale AfA:
Die reguläre Abschreibung für die Photovoltaikanlage beträgt über 20 Jahre jeweils 5 % der Anschaffungskosten, also 20.000 € pro Jahr.
Dank dieser steuerlichen Vorteile reduziert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen erheblich, und Sie können nicht nur von der Solarstromvergütung profitieren, sondern auch Ihre Steuerlast über mehrere Jahre hinweg optimieren.
Nehmen wir an, ein Kunde hat eine Abfindung in Höhe von 200.000 € erhalten. Diese Abfindung wäre grundsätzlich voll steuerpflichtig und könnte dazu führen, dass der Kunde in eine höhere Steuerprogression fällt. Durch den gezielten Einsatz von Investitionen wie einer Photovoltaikanlage und der Nutzung der Fünftelregelung lässt sich die Steuerlast jedoch erheblich reduzieren – in manchen Fällen kann die Abfindung sogar fast steuerfrei bleiben.
Die Fünftelregelung wird bei außerordentlichen Einkünften wie Abfindungen angewendet, um die steuerliche Belastung durch hohe einmalige Zahlungen zu mindern. Dabei wird die Abfindung so behandelt, als ob sie auf fünf Jahre verteilt worden wäre. Das Einkommen wird also um ein Fünftel der Abfindung erhöht, und der sich ergebende Steuerbetrag wird anschließend mit dem Fünffachen multipliziert.
Durch diese Methode bleibt der Progressionssprung, der bei einer einmaligen hohen Zahlung auftreten würde, geringer. In Kombination mit der Investition in eine Photovoltaikanlage können die steuerlichen Vorteile maximiert werden.
Der Kunde investiert einen Teil der Abfindung in eine Photovoltaikanlage im Wert von 400.000 €, wodurch er von den genannten steuerlichen Vorteilen wie dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) und der Sonderabschreibung (Sonder-AfA) profitiert.
Investitionsabzugsbetrag (IAB): 40 % der Investitionssumme, also 160.000 €, können vorab vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Dieser Betrag mindert das zu versteuernde Einkommen im Jahr der Investition und senkt damit die Steuerlast erheblich.
Sonder-AfA: Weitere 20 % der Investitionssumme, also 80.000 €, können in den ersten fünf Jahren abgeschrieben werden. Diese zusätzliche Abschreibung mindert ebenfalls das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast.
Fünftelregelung: Durch die Anwendung der Fünftelregelung wird die Abfindung auf fünf Jahre verteilt, und nur ein Fünftel der Summe, also 40.000 €, wird zur Berechnung der Steuerlast herangezogen. Die Steuer auf dieses Fünftel wird ermittelt und anschließend mit fünf multipliziert.
Ohne Fünftelregelung würde die Abfindung von 200.000 € voll versteuert werden, was zu einem hohen Steuerbetrag führen könnte. Dank der Fünftelregelung und der Photovoltaik-Investition kann die Steuerlast auf ein Minimum reduziert werden.
Endergebnis: Der Kunde erhält die Abfindung von 200.000 € praktisch steuerfrei, da die Kombination aus der Fünftelregelung und den steuerlichen Vorteilen durch die Investition in die Photovoltaikanlage sein zu versteuerndes Einkommen so weit senkt, dass nur geringe oder gar keine Steuern auf die Abfindung anfallen.
Durch den geschickten Einsatz von Steuervergünstigungen und der Investition in eine Photovoltaikanlage können Kunden mit Abfindungen ihre Steuerlast erheblich reduzieren. Die Kombination aus IAB, Sonder-AfA und der Fünftelregelung bietet eine hervorragende Möglichkeit, hohe Einmalzahlungen fast steuerfrei zu erhalten und gleichzeitig langfristig in ein lukratives, nachhaltiges Investment zu investieren. Die Sunshine Sales GmbH unterstützt Sie dabei mit maßgeschneiderten Lösungen und langjähriger Erfahrung im Bereich Photovoltaik-Investments.
Ein weiterer großer Vorteil ist die Einspeisevergütung für den erzeugten Solarstrom. Bei einer Anlage mit einer Leistung von 300 kWp, die ca. 300.000 kWh Strom pro Jahr erzeugt, können Sie mit stabilen Erträgen über die nächsten Jahrzehnte rechnen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert eine feste Vergütung über 20 Jahre – eine Sicherheit, die viele andere Anlageformen nicht bieten können.
Die Sunshine Sales GmbH hat sich in den letzten 10 Jahren als erfahrener Partner für Photovoltaik-Investments etabliert. Im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern bietet Sunshine Sales Pachtverträge über 40 Jahre an, was den Investoren ermöglicht, das Investment 10 Jahre länger zu nutzen und so zusätzliche Einnahmen zu generieren. Diese zusätzlichen Jahre bedeuten höhere Einnahmen und eine noch bessere Rentabilität.
Mit einem Pachtvertrag über 40 Jahre ergibt dies 10 zusätzliche Jahre, in denen Sie Einnahmen von 240.000 € erzielen können, die bei herkömmlichen Anbietern entfallen würden.
Der Erwerb einer Photovoltaikanlage ist ein nachhaltiges Investment, das durch steuerliche Vorteile und die garantierten Erträge aus der Stromvergütung besonders attraktiv wird. Die Sunshine Sales GmbH bietet mit ihrer Expertise und ihren langfristigen Pachtverträgen ein unvergleichliches Angebot für Investoren, die von der Energiewende profitieren möchten.
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Herr Markus Schebitz GF info@sunshinesales.d... |
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Herr Markus Schebitz GF info@sunshinesales.d... |
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Hinweis: Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller Markus Schebitz (0911-4773350) verantwortlich.
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Solarenergie, Photovoltaik, Solaranlage...
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