Sinkendes Versorgungsniveau und späte Verbeamtung lassen die Differenz zwischen Pension und letztem Gehalt wachsen. Wer früh gegensteuert, schließt die Lücke leichter.
Viele Beamte glauben, ihre Pension schließe nahtlos ans letzte Gehalt an. Tatsächlich klafft oft eine Lücke von mehreren Hundert Euro im Monat. Wie das Ruhegehalt berechnet wird, warum der Höchstsatz selten erreicht wird und wie du früh gegensteuerst.
Braunschweig, Juni 2026 (Blaulichtversichert). Viele Beamtinnen und Beamte gehen davon aus, dass ihre Pension nahtlos an das letzte Gehalt anschließt. Tatsächlich erreicht das Ruhegehalt selten das gewohnte Nettoniveau. Zwischen Pension und letztem Gehalt entsteht eine Versorgungslücke, die je nach Dienstjahren mehrere Hundert Euro im Monat betragen kann. Wer früh plant, federt sie ab.
Blaulichtversichert ist ein auf Einsatzkräfte und Beamte spezialisierter Versicherungsmakler und rechnet für verbeamtete Berufsgruppen die individuell zu erwartende Versorgungslücke konkret durch. Die Beratung erfolgt marktneutral und für Kundinnen und Kunden kostenlos.
Das Ruhegehalt ist die Altersversorgung von Beamtinnen und Beamten und tritt an die Stelle der gesetzlichen Rente. Es errechnet sich aus zwei Größen: dem Ruhegehaltssatz und den ruhegehaltsfähigen Bezügen. Der Ruhegehaltssatz steigt mit jedem Dienstjahr und ist bei 71,75 Prozent gedeckelt (Stand: 2026, Bundesrecht nach Paragraf 14 BeamtVG; Landesregelungen können abweichen).
Diesen Höchstsatz erreicht aber nur, wer rund 40 ruhegehaltsfähige Dienstjahre ansammelt. Pro Jahr wachsen die Ansprüche um etwa 1,79375 Prozent. Wer später in den Dienst eintritt, in Teilzeit arbeitet oder Elternzeiten einlegt, bleibt unter dem Maximum. Hier liegt der aktuelle Anlass: Das Versorgungsniveau im öffentlichen Dienst sinkt seit Jahren, weil Reformen den früheren Höchstsatz von 75 Prozent abgesenkt haben und immer mehr Laufbahnen erst spät beginnen.
Die Lücke beschreibt die Differenz zwischen dem letzten Nettogehalt im aktiven Dienst und der späteren Nettopension. Mehrere Faktoren verstärken sie:
Hinzu kommt ein Effekt, der oft übersehen wird: Im aktiven Dienst zahlen Beamtinnen und Beamte vergleichsweise niedrige Sozialabgaben, im Ruhestand verschiebt sich das Verhältnis. Die Pension wirkt dadurch nominell höher, das verfügbare Netto fällt aber spürbar ab.
Das folgende Beispiel ist bewusst vereinfacht und dient nur der Veranschaulichung. Reale Werte hängen von Bundesland, Besoldungsgruppe, Familienstand und individueller Dienstzeit ab.
Angenommen, eine Lehrkraft wird mit 35 Jahren verbeamtet und geht mit 67 in den Ruhestand. Das ergibt 32 ruhegehaltsfähige Dienstjahre.
In diesem Beispiel fehlen rund 689 Euro brutto im Monat allein deshalb, weil der Höchstsatz nicht erreicht wird. Dazu kommt die Differenz zwischen Brutto-Ruhegehalt und letztem Nettogehalt. Über einen Ruhestand von 20 Jahren summiert sich eine solche Lücke schnell auf einen sechsstelligen Betrag.
Die gute Nachricht: Je früher die private Vorsorge beginnt, desto kleiner fällt der nötige Sparbeitrag aus, weil der Zinseszinseffekt länger wirken kann. Für Beamtinnen und Beamte kommen mehrere Bausteine infrage:
Welcher Mix passt, hängt von Alter, Steuersatz, Risikoneigung und der konkreten Versorgungslücke ab. Eine Analyse der zu erwartenden Pension ist der erste Schritt, bevor Produkte gewählt werden. Tiefer ins Thema geht die Altersvorsorge-Seite von Blaulichtversichert, ergänzt um Hinweise zu staatlichen Zulagen und zum Vermögensaufbau.
Speziell für Beamtinnen und Beamte sowie verbeamtete Lehrkräfte rechnet das Team die individuelle Lücke durch.
"Viele unterschätzen, wie groß der Abstand zwischen letztem Gehalt und Pension wirklich ist. Wer Anfang 30 anfängt, braucht dafür oft nur einen moderaten monatlichen Beitrag", sagt Enis Eisfeld, Geschäftsführer von Blaulichtversichert.
"Wir kennen die Besoldungslogik des öffentlichen Dienstes aus eigener Erfahrung und rechnen jede Versorgungslücke konkret durch, statt mit Pauschalwerten zu arbeiten", ergänzt Kolja Schneider, Geschäftsführer und ehemaliger Polizeibeamter.
Wie hoch ist die Beamtenpension im Vergleich zum letzten Gehalt?
Der maximale Ruhegehaltssatz liegt bei 71,75 Prozent der ruhegehaltsfähigen Bezüge (Stand: 2026, Bundesrecht). Da dieser Höchstsatz erst nach rund 40 Dienstjahren erreicht wird und das letzte Aktivgehalt brutto höher liegt, fällt die Pension fast immer niedriger aus als das letzte Nettogehalt.
Warum erreichen viele Lehrkräfte den Höchstsatz nicht?
Lehrkräfte werden häufig erst nach Studium und Referendariat, also Mitte 30 oder später, verbeamtet. Bis zur Regelaltersgrenze sammeln sie dann seltener die rund 40 Dienstjahre an, die für den Höchstruhegehaltssatz nötig sind.
Welche private Altersvorsorge passt für Beamte?
Häufig genutzt werden die Rürup-Rente wegen ihrer Steuervorteile, ergänzende oder betriebliche Vorsorge sowie ETF-Sparpläne für mehr Flexibilität. Riester kann je nach Förderberechtigung sinnvoll sein. Welcher Mix passt, hängt von deinem individuellen Steuersatz, Alter und der konkreten Lücke ab.
Ab wann solltest du mit der Vorsorge beginnen?
Je früher, desto besser. Wer mit Anfang 30 startet, profitiert über Jahrzehnte vom Zinseszinseffekt und kommt mit deutlich kleineren monatlichen Beiträgen aus als jemand, der erst mit 50 beginnt.
Zählt Teilzeit voll für die Pension?
Nein. Teilzeit senkt die ruhegehaltsfähige Dienstzeit anteilig. Wer über Jahre in Teilzeit arbeitet, erreicht den Höchstruhegehaltssatz entsprechend langsamer oder gar nicht und vergrößert damit die Versorgungslücke.
Pressekontakt: Blaulichtversichert | https://www.blaulichtversichert.de/
Braunschweig, Juni 2026 (Blaulichtversichert). Viele Beamtinnen und Beamte gehen davon aus, dass ihre Pension nahtlos an das letzte Gehalt anschließt. Tatsächlich erreicht das Ruhegehalt selten das gewohnte Nettoniveau. Zwischen Pension und letztem Gehalt entsteht eine Versorgungslücke, die je nach Dienstjahren mehrere Hundert Euro im Monat betragen kann. Wer früh plant, federt sie ab.
Blaulichtversichert ist ein auf Einsatzkräfte und Beamte spezialisierter Versicherungsmakler und rechnet für verbeamtete Berufsgruppen die individuell zu erwartende Versorgungslücke konkret durch. Die Beratung erfolgt marktneutral und für Kundinnen und Kunden kostenlos.
Das Ruhegehalt ist die Altersversorgung von Beamtinnen und Beamten und tritt an die Stelle der gesetzlichen Rente. Es errechnet sich aus zwei Größen: dem Ruhegehaltssatz und den ruhegehaltsfähigen Bezügen. Der Ruhegehaltssatz steigt mit jedem Dienstjahr und ist bei 71,75 Prozent gedeckelt (Stand: 2026, Bundesrecht nach Paragraf 14 BeamtVG; Landesregelungen können abweichen).
Diesen Höchstsatz erreicht aber nur, wer rund 40 ruhegehaltsfähige Dienstjahre ansammelt. Pro Jahr wachsen die Ansprüche um etwa 1,79375 Prozent. Wer später in den Dienst eintritt, in Teilzeit arbeitet oder Elternzeiten einlegt, bleibt unter dem Maximum. Hier liegt der aktuelle Anlass: Das Versorgungsniveau im öffentlichen Dienst sinkt seit Jahren, weil Reformen den früheren Höchstsatz von 75 Prozent abgesenkt haben und immer mehr Laufbahnen erst spät beginnen.
Die Lücke beschreibt die Differenz zwischen dem letzten Nettogehalt im aktiven Dienst und der späteren Nettopension. Mehrere Faktoren verstärken sie:
Hinzu kommt ein Effekt, der oft übersehen wird: Im aktiven Dienst zahlen Beamtinnen und Beamte vergleichsweise niedrige Sozialabgaben, im Ruhestand verschiebt sich das Verhältnis. Die Pension wirkt dadurch nominell höher, das verfügbare Netto fällt aber spürbar ab.
Das folgende Beispiel ist bewusst vereinfacht und dient nur der Veranschaulichung. Reale Werte hängen von Bundesland, Besoldungsgruppe, Familienstand und individueller Dienstzeit ab.
Angenommen, eine Lehrkraft wird mit 35 Jahren verbeamtet und geht mit 67 in den Ruhestand. Das ergibt 32 ruhegehaltsfähige Dienstjahre.
In diesem Beispiel fehlen rund 689 Euro brutto im Monat allein deshalb, weil der Höchstsatz nicht erreicht wird. Dazu kommt die Differenz zwischen Brutto-Ruhegehalt und letztem Nettogehalt. Über einen Ruhestand von 20 Jahren summiert sich eine solche Lücke schnell auf einen sechsstelligen Betrag.
Die gute Nachricht: Je früher die private Vorsorge beginnt, desto kleiner fällt der nötige Sparbeitrag aus, weil der Zinseszinseffekt länger wirken kann. Für Beamtinnen und Beamte kommen mehrere Bausteine infrage:
Welcher Mix passt, hängt von Alter, Steuersatz, Risikoneigung und der konkreten Versorgungslücke ab. Eine Analyse der zu erwartenden Pension ist der erste Schritt, bevor Produkte gewählt werden. Tiefer ins Thema geht die Altersvorsorge-Seite von Blaulichtversichert, ergänzt um Hinweise zu staatlichen Zulagen und zum Vermögensaufbau.
Speziell für Beamtinnen und Beamte sowie verbeamtete Lehrkräfte rechnet das Team die individuelle Lücke durch.
"Viele unterschätzen, wie groß der Abstand zwischen letztem Gehalt und Pension wirklich ist. Wer Anfang 30 anfängt, braucht dafür oft nur einen moderaten monatlichen Beitrag", sagt Enis Eisfeld, Geschäftsführer von Blaulichtversichert.
"Wir kennen die Besoldungslogik des öffentlichen Dienstes aus eigener Erfahrung und rechnen jede Versorgungslücke konkret durch, statt mit Pauschalwerten zu arbeiten", ergänzt Kolja Schneider, Geschäftsführer und ehemaliger Polizeibeamter.
Wie hoch ist die Beamtenpension im Vergleich zum letzten Gehalt?
Der maximale Ruhegehaltssatz liegt bei 71,75 Prozent der ruhegehaltsfähigen Bezüge (Stand: 2026, Bundesrecht). Da dieser Höchstsatz erst nach rund 40 Dienstjahren erreicht wird und das letzte Aktivgehalt brutto höher liegt, fällt die Pension fast immer niedriger aus als das letzte Nettogehalt.
Warum erreichen viele Lehrkräfte den Höchstsatz nicht?
Lehrkräfte werden häufig erst nach Studium und Referendariat, also Mitte 30 oder später, verbeamtet. Bis zur Regelaltersgrenze sammeln sie dann seltener die rund 40 Dienstjahre an, die für den Höchstruhegehaltssatz nötig sind.
Welche private Altersvorsorge passt für Beamte?
Häufig genutzt werden die Rürup-Rente wegen ihrer Steuervorteile, ergänzende oder betriebliche Vorsorge sowie ETF-Sparpläne für mehr Flexibilität. Riester kann je nach Förderberechtigung sinnvoll sein. Welcher Mix passt, hängt von deinem individuellen Steuersatz, Alter und der konkreten Lücke ab.
Ab wann solltest du mit der Vorsorge beginnen?
Je früher, desto besser. Wer mit Anfang 30 startet, profitiert über Jahrzehnte vom Zinseszinseffekt und kommt mit deutlich kleineren monatlichen Beiträgen aus als jemand, der erst mit 50 beginnt.
Zählt Teilzeit voll für die Pension?
Nein. Teilzeit senkt die ruhegehaltsfähige Dienstzeit anteilig. Wer über Jahre in Teilzeit arbeitet, erreicht den Höchstruhegehaltssatz entsprechend langsamer oder gar nicht und vergrößert damit die Versorgungslücke.
Pressekontakt: Blaulichtversichert | https://www.blaulichtversichert.de/
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Herr Enis Eisfeld Geschäftsführer systeme@eisfeld-cons... +49 531 12312980 |
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