Dass Lohnfortzahlungsbetrug kein Kavaliersdelikt ist, mussten schmerzvoll drei Zielpersonen der Detektei Lentz® am eigenen Leib erfahren. Im vorliegenden Fall bestand der Auftraggeber der Detektei Lentz® nach erfolgreicher Recherche auf drastische Maßnahm
Eine mittelständische Firma suchte im Frühjahr die Hilfe der Detektei Lentz®. Der Geschäftsführer des Unternehmens berichtete von häufig krankheitsbedingten Fehlzeiten mehrerer Mitarbeiter. Die fraglichen Mitarbeiter wären alle immer von den gleichen beiden Ärzten krankgeschrieben worden und würden immer ? meist vor oder nach Feiertagen ? zeitgleich fehlen. Es wurde vereinbart, dass bei der nächsten Gelegenheit, zwei der mobilen Observationsgruppen der Detektei Lentz® die fraglichen vier Mitarbeiter observieren (beobachten) und so klären, ob der bei dem Geschäftsführer bestehende Anfangsverdacht eines möglichen Lohnfortzahlungsbetruges im Krankheitsfall durch den detektivischen Einsatz hinreichend gerichtsverwertbar bestätigt werden könne. Die Rechercheergebnisse der Detektei Lentz® bestätigten die Vermutungen des Auftraggebers und ermöglichten ihm entsprechend abschreckende Maßnahmen wie fristlose Kündigung etc. zu ergreifen, um für die Zukunft durch Lohnfortzahlungsbetrug verursachte Schäden von seinem Unternehmen abzuwenden. Trotz sinkender Krankenstände ist allgemein kein Rückgang der ?Blaumacher? zu erkennen. Was sicher die wenigsten wissen ist, dass diese Art von Betrug auch einen Straftatbestand darstellt und entsprechend strafrechtlich verfolgt werden kann, sofern der Arbeitgeber ? als Geschädigter ? Strafanzeige erstattet und den Lohnfortzahlungsbetrug zweifelsfrei, z.B. durch einen Detektiv-Tätigkeitsbericht, beweisen kann.
|
Marcus Lentz CEO beratung@lentz.de 0800 - 88 333 11 (freecall) |
|
|
|
|
Frau Shannon Rebecca Schreuder Prokuristin beratung@lentz.de 0800-88 333 11 (freecall) |
|
|
|
|
Marcus Lentz CEO beratung@lentz.de 0800 - 88 333 11 (freecall) |
|
|
|
|
Frau Shannon Rebecca Schreuder Prokuristin beratung@lentz.de 0800-88 333 11 (freecall) |
|
|
|
Artikel bewerten
Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller Marcus Lentz (069 - 257 866 30) verantwortlich.
Mit Pressemitteilungen sichtbarer bei Google.
39,- € zzgl. MwSt.
Ucore Rare Metals (TSXV: UCU; WKN A2QJQ4) hat sich in einem aktuellen Unternehmensstatement zu den zuletzt deutlich gestiegenen Preisen bei mehreren Seltenen Erden geäußert – und ... | mehr
Advertisement/Advertising – This article is distributed on behalf of Mayfair Gold Corp. and Southern Cross Gold Consolidated Ltd., with which SRC swiss resource capital AG ... | mehr
Anzeige/Werbung - Dieser Artikel wird verbreitet im Namen von Mayfair Gold Corp. und Southern Cross Gold Consolidated Ltd., mit der die SRC swiss resource capital ... | mehr