Dass Lohnfortzahlungsbetrug kein Kavaliersdelikt ist, mussten schmerzvoll drei Zielpersonen der Detektei Lentz® am eigenen Leib erfahren. Im vorliegenden Fall bestand der Auftraggeber der Detektei Lentz® nach erfolgreicher Recherche auf drastische Maßnahm
Eine mittelständische Firma suchte im Frühjahr die Hilfe der Detektei Lentz®. Der Geschäftsführer des Unternehmens berichtete von häufig krankheitsbedingten Fehlzeiten mehrerer Mitarbeiter. Die fraglichen Mitarbeiter wären alle immer von den gleichen beiden Ärzten krankgeschrieben worden und würden immer ? meist vor oder nach Feiertagen ? zeitgleich fehlen. Es wurde vereinbart, dass bei der nächsten Gelegenheit, zwei der mobilen Observationsgruppen der Detektei Lentz® die fraglichen vier Mitarbeiter observieren (beobachten) und so klären, ob der bei dem Geschäftsführer bestehende Anfangsverdacht eines möglichen Lohnfortzahlungsbetruges im Krankheitsfall durch den detektivischen Einsatz hinreichend gerichtsverwertbar bestätigt werden könne. Die Rechercheergebnisse der Detektei Lentz® bestätigten die Vermutungen des Auftraggebers und ermöglichten ihm entsprechend abschreckende Maßnahmen wie fristlose Kündigung etc. zu ergreifen, um für die Zukunft durch Lohnfortzahlungsbetrug verursachte Schäden von seinem Unternehmen abzuwenden. Trotz sinkender Krankenstände ist allgemein kein Rückgang der ?Blaumacher? zu erkennen. Was sicher die wenigsten wissen ist, dass diese Art von Betrug auch einen Straftatbestand darstellt und entsprechend strafrechtlich verfolgt werden kann, sofern der Arbeitgeber ? als Geschädigter ? Strafanzeige erstattet und den Lohnfortzahlungsbetrug zweifelsfrei, z.B. durch einen Detektiv-Tätigkeitsbericht, beweisen kann.
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Frau Shannon Rebecca Schreuder Prokuristin beratung@lentz.de 0800-88 333 11 (freecall) |
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