Das Statusfeststellungsverfahren dient der Klärung, ob Sozialversicherungspflicht besteht.
Die Frage, ob ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, lässt sich von den Beteiligten oftmals nicht mit Sicherheit beantworten. Wird diese bejaht, sind Sozialversicherungsbeiträge in alle Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung zu zahlen. Das bei der Deutschen Rentenversicherung Bund zu beantragende Statusfeststellungsverfahren dient der Entscheidungsfindung.
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Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller Martin Ziemann (04531-8976249) verantwortlich.
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