Umfrage: Personaldienstleister müssen sich auf dramatische Rückgänge bei der Zeitarbeit einstellen
Zum 1. April 2017 tritt das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft. Danach greift der Gesetzgeber mit strikten Regulierungen in die Zeitarbeit ein: mit der Begrenzung der Überlassungsdauer auf maximal 18 Monate sowie beim Lohn. Hier muss nach 9 Monaten der gleiche Lohn gezahlt werden wie bei einem Stammmitarbeiter. Problematisch ist die aktuell hohe Rechtsunsicherheit, wie Equal Pay genau definiert und umgesetzt wird. Auch wird ein hoher administrativer Aufwand nötig sein. Das alles erhöht die Bedenken der Einsatzunternehmen, wie eine aktuelle Umfrage der COMPANY PARTNERS Unternehmensberatung (CMP) aus Hamburg zeigt. Als Konsequenz aus dieser strikten Reglementierung wollen Unternehmen zukünftig Zeitarbeit deutlich weniger und kürzer einsetzen. Auch werden Equal Pay und die maximale Überlassungsdauer entgegen der Absicht von Arbeitsministerin Andrea Nahles nur in geringem Maße zum Tragen kommen. Zu vermehrten Übernahmen von Zeitarbeitnehmern in Festanstellungen wird es nicht führen, das zeigt die Hamburger Umfrage von CMP deutlich.
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