Erste Handlungsschritte für Unternehmen, für eine praktische Umsetzung der EU-DSGVO
In einem Zeitalter zunehmender Digitalisierung war es nur eine Frage der Zeit, bis der Umgang mit personenbezogenen Daten angepasst wird. Daraus resultierend ist im vergangenem Jahr (exakt: 24. Mai 2016) die neue EU-Datenschutz Grundverordnung verabschiedet wurden. Jedes Unternehmen welches sich noch nicht auf die neue Verordnung eingestellt hat, ist im Handlungszwang. Das Strafmaß ist auf bis zu 20 Millionen Euro bzw. 4% des Jahresgesamtumsatzes angesetzt. Jetzt gibt es erste Hilfen für eine strukturierte und sichere Umsetzung für Unternehmen und Vereine.
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Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller Stephan Haak (+4917655605567) verantwortlich.
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