Pressemitteilung von: JURA DIREKT GmbH
Immer wieder verunsichern Beiträge in Fachmedien Finanzdienstleister, die auch zu Fragen von Vollmachten und Verfügungen zu helfen. Dabei ist es recht klar, wie die Rechtslage ist. Aufklärung tut Not
Ein Blick ins Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) hilft
"Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind nur noch die Fälle echter Rechtsanwendung allein dem Anwalt vorbehalten. Tätigkeiten, die sich im Auffinden, der Lektüre, der Wiedergabe und der bloßen schematischen Anwendung von Rechtsnormen erschöpfen, sind dagegen keine Rechtsdienstleistungen." (Praxiskommentar RDG v. Dreyer-Lamm-Müller). Alles klar, oder?
Was heißt das nun genau? Lassen wir dazu einen Rechtsanwalt Stellung nehmen. "Wenn Finanzdienstleister im Rahmen eines Vortrages oder in einem persönlichen Finanzberatungsgespräch", so Rechtsanwalt Constantin von Wangenheim aus Nürnberg, "einem Kunden die allgemeine, rechtliche Situation fehlender Vollmachten erläutern und dazu Paragraphen präsentieren und reale oder selbst erlebte Fallbeispiele mitteilen, ist das keine Rechtsberatung. Wenn Sie die Vorgaben einer rechtsanwaltlichen Software bei der selbständigen Datenerfassung durch den Kunden wiedergeben und den Kunden bei der Softwareanwendung begleiten, ist das keine Rechtsberatung."
Moderne Technik ändert das Verhalten
Ein Blick ins Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) hilft
"Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind nur noch die Fälle echter Rechtsanwendung allein dem Anwalt vorbehalten. Tätigkeiten, die sich im Auffinden, der Lektüre, der Wiedergabe und der bloßen schematischen Anwendung von Rechtsnormen erschöpfen, sind dagegen keine Rechtsdienstleistungen." (Praxiskommentar RDG v. Dreyer-Lamm-Müller). Alles klar, oder?
Was heißt das nun genau? Lassen wir dazu einen Rechtsanwalt Stellung nehmen. "Wenn Finanzdienstleister im Rahmen eines Vortrages oder in einem persönlichen Finanzberatungsgespräch", so Rechtsanwalt Constantin von Wangenheim aus Nürnberg, "einem Kunden die allgemeine, rechtliche Situation fehlender Vollmachten erläutern und dazu Paragraphen präsentieren und reale oder selbst erlebte Fallbeispiele mitteilen, ist das keine Rechtsberatung. Wenn Sie die Vorgaben einer rechtsanwaltlichen Software bei der selbständigen Datenerfassung durch den Kunden wiedergeben und den Kunden bei der Softwareanwendung begleiten, ist das keine Rechtsberatung."
Moderne Technik ändert das Verhalten
Artikel bewerten
Mit Pressemitteilungen sichtbarer bei Google und KI.
39,- € zzgl. MwSt.
Advertisement – On behalf of Osisko Gold Group Inc. and Southern Cross Gold Consolidated Ltd. SRC swiss resource capital AG has fee-based, non-performance-based IR consulting agreements with both companies. Produced by: SRC swiss resource capital AG · Author: Ingrid Heinritzi · ... | mehr
Anzeige/Werbung – Im Auftrag von Osisko Gold Group Inc. und Southern Cross Gold Consolidated Ltd. SRC swiss resource capital AG unterhält mit beiden entgeltliche, erfolgsunabhängige IR-Beraterverträge. Ersteller: SRC swiss resource capital AG · Autorin: Ingrid Heinritzi · Erstveröffentlichung: 16.10.2025, 05:30 ... | mehr
Advertisement – On behalf of Fury Gold Mines Limited and Banyan Gold Corp. SRC swiss resource capital AG has fee-based, non-performance-based investor relations consulting agreements with both companies. Prepared by: SRC swiss resource capital AG · Author: Ingrid Heinritzi · First ... | mehr
Die Seite wird geladen.