Die Übergangsfrist zur Umsetzung der EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) läuft am 25.05.2018 ab. Bis dahin muss jeder Unternehmer oder Webseitenbetreiber das geltende Recht entsprechend der Vorgaben der EU umsetzen. Neue EU Datenschutzgrundverodnung (EU-DSGVO) ab dem 25.05. ...
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Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller Holger Korsten (01805 110 250) verantwortlich.
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EU-DSGVO, EU Datenschutzgrundverordnung
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Wer über ein substanzielles Vermögen verfügt, hat in aller Regel keine isolierte Finanzfrage. Kapitalanlagen stehen neben Immobilien, unternehmerischen Beteiligungen, Versorgungsansprüchen, Finanzierungen, Haftungsrisiken, familiären Verpflichtungen und ... | mehr
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