- Was können Anleger tun? - Mögliche Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat wird geprüft - Auch Wirtschaftsprüfer und Ratingagenturen könnten in die Haftung genommen werden - Erhalten Anleger eine Quote im Insolvenzverfahren? - Rechte der Anleger
Aktionäre, Anleihegläubiger, aber auch Anleger von Zertifikaten etc. sehen sich durch die Insolvenz der Wirecard AG enormen Verlusten ausgesetzt. Zum derzeitigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, ob das Unternehmen liquidiert wird oder aber fortbestehen kann. Sowohl den Anleihegläubigern als auch den Aktionären stellen sich die Fragen, ob sie Forderungen im Insolvenzverfahren haben, wie hoch diese sein werden und ob sie Ansprüche gegen nicht insolvente Anspruchsgegner haben und diese durchsetzen können.
Artikel bewerten
Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller Femke Brömmekamp (+49 211 828 977 118) verantwortlich.
Keywords
Wirecard Insolvenz, Wirecard Schadenersa...
Mit Pressemitteilungen sichtbarer bei Google.
39,- € zzgl. MwSt.
Die Preise für Kupfer- und Messingschrott haben in den vergangenen Wochen leicht nachgegeben. Nach einer längeren Phase stabiler bis fester Notierungen ist am deutschen Schrottmarkt ... | mehr
In Zeiten steigender Rohstoffpreise und wachsender Umweltanforderungen gewinnt eine fachgerechte und nachhaltige Entsorgung von Altmetallen zunehmend an Bedeutung. Die Schrottabholung Gelsenkirchen hat sich genau auf diesen Bedarf ... | mehr
Advertisement/Advertising – This article is distributed on behalf of Meridian Mining Plc. and Arizona Sonoran Copper Company Inc., with which SRC swiss resource capital AG ... | mehr