Wer den Sprung in die Selbständigkeit wagt, hat sicherlich schon vom Existenzgründungszuschuss gehört. Dass es neben diesem jedoch noch viele weitere Förder-Bausteine gibt, wissen die wenigsten. Wir zeigen, welche Fördermöglichkeiten es für Existenzgründer gibt und welche Voraussetzungen jeweils erfüllt werden müssen.
Mit Förderungen Wettbewerbsvorteile verschaffen
Aus der Arbeitslosigkeit heraus in die Selbständigkeit starten? Eine durchaus denkbare Variante. Die richtige Beratung vorausgesetzt, lassen sich so neue berufliche Chancen ergreifen. Aber auch wer bisher angestellt tätig war oder einem Studium nachgegangen ist, kann eine Existenz gründen. Wichtig ist in jedem Fall, eine Beratung zur Existenzgründung in Anspruch zu nehmen. Gemeinsam mit einem Experten der Agentur für Arbeit können individuelle Fragen geklärt werden, etwa wie es mit der Beantragung eines Gründungszuschuss aussieht. Um diesen zu erhalten, muss man nämlich bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine davon ist, dass die Selbständigkeit hauptberuflich ausgeübt werden muss. Ob man die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss erfüllt, kann man direkt bei der Agentur für Arbeit erfragen.
Clevere Gründer informieren sich rechtzeitig darüber, welche Fördermittel es für sie gibt. Denn: Nimmt man bei der Existenzgründung staatliche Hilfe in Anspruch, kann man sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Eine ausreichend starke Kapitaldecke sowie günstige Finanzierungskonditionen helfen dabei, die Liquidität während der kapitalintensiven Startphase sicherzustellen und unternehmerische Vorhaben auf lange Sicht umzusetzen.
Welche Förderungen kann ich beantragen? Ein Existenzgründerseminar hilft weiter!
Sobald man sich das erste Mal ernsthaft mit dem Gedanken einer Existenzgründung beschäftigt, prasseln Begriffe wie „Kleinunternehmerregelung“, „Umsatzsteuer“, „Gewerbekonto“ und „Ausübungsberechtigung“ auf einen ein. Für angehende Selbständige kann es sehr verwirrend sein, sich plötzlich im Bürokratie- und Gesetzes-Dschungel durchkämpfen zu müssen. Das muss man jedoch nicht alleine tun. Existenzgründerseminare helfen dabei, den Weg in die Selbständigkeit zu meistern.
Weil es keine einheitliche Vorgehensweise gibt, eine Existenz zu gründen, kann in Gründerseminaren individuell auf das jeweilige Gründungsvorhaben eingegangen werden. Wichtige Fragen wie die nach der besten Rechtsform oder der richtigen Erstellung eines Businessplans können in einem Gründerseminar geklärt werden. Die honorarpflichtige Beratung ist förderfähig. Wo und wie die Zuschüsse zum Gründungsseminar beantragt werden können, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Diese Förderprogramme gibt es für Existenzgründer
Bei der Gründungs- und Unternehmensförderung spielen vor allem Darlehen zu günstigen Konditionen – so genannte Förderdarlehen – eine große Rolle. Durch günstige Zinsen und lange Laufzeiten wird Gründern kräftig unter die Arme gegriffen. In einigen Fällen ist auch eine rückzahlungsfreie Anlaufphase vorgesehen. Weitere Förderinstrumente sind nicht rückzahlbare Zuschüsse, Beteiligungen und Bürgschaften. Nachfolgend stellen wir die bekanntesten Förderungen für Existenzgründer vor.
Für arbeitslose Existenzgründer: Der Gründungszuschuss
Das bekannteste Förder-Instrument ist der Gründungszuschuss. Als Voraussetzung gilt, dass der Antragssteller arbeitslos sein muss – wird die Selbständigkeit aufgenommen, müssen noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen. Die selbständige Tätigkeit muss zudem mindestens 15 Wochenstunden in Anspruch nehmen und der Arbeitsagentur muss ein tragfähiges Konzept vorgestellt werden. Außerdem muss die Existenzgründung erfolgsversprechender sein als die Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt.
Für Arbeitslosengeld-II-Bezieher: Das Einstiegsgeld (ESG)
Auch ALG-II-Bezieher können die Existenzgründung fördern lassen. Für sie bietet sich das Einstiegsgeld (ESG) an. Im Gegensatz zum Gründungszuschuss, wird das Einstiegsgeld zusätzlich zum Arbeitslosengeld gezahlt. Allerdings gibt es eine Höchstgrenze. Sobald der Betrag des Regelbedarfs erreicht ist, wird das Einstiegsgeld gekappt. Außerdem gilt, dass der Grundbetrag des ESG maximal 50 % des Regelbedarfs beträgt. Dieser Grundbetrag kann um einen Ergänzungsbetrag von jeweils 10 % des Regelbedarfs erweitert werden, sofern man in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Daneben sind noch weitere Ergänzungsbeträge möglich.
Für Existenzgründer und Jungunternehmer: KfW-Kredite
Bei der staatlichen Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) können Existenzgründer und Selbständige speziell auf sie zugeschnittene Kredite erhalten. Zwar müssen diese zurückgezahlt werden, locken jedoch mit günstigen Konditionen. KfW-Kredite sind deswegen oft eine große Stütze in der Gründungsphase. Ein bekannter Vertreter der Kredite der KfW ist der „ERP-Gründerkredit – StartGeld“. Dieser richtet sich an Existenzgründer und Jungunternehmen, deren Finanzierungsbedarf bei bis zu 100.000 Euro liegt.
Für Gründer ohne Kredit-Option: Bürgschaften
Bevor sie einen Kredit gewähren, verlangen Banken Sicherheiten. Viele Existenzgründer verfügen über keine oder nur unzureichende Sicherheiten, so dass ein Kredit oftmals abgelehnt wird. Mit einer Bürgschaft kann man seine Chancen auf eine Bewilligung des Kreditantrags erhöhen. Neben der Option einer Bürgschaft von Familienangehörigen, Freunden und Bekannten gibt es auch die Möglichkeit, eine Bürgschaft von einer Bürgschaftsbank zu erhalten. Hierfür wendet man sich an seine Hausbank. Wer keine Hausbank hat, kann vom Programm „Bürgschaft ohne Bank“ profitieren.
Für spezielle Zielgruppen: Mikromezzaninfonds
Deutschlandweit gibt es eine Existenzgründer-Förderung, die sich an einen speziellen Personenkreis richtet. Bei Mikromezzaninfonds erfolgt die Förderung als stille Beteiligung über Mittelständische Beteiligungsgesellschaften. Die maximale Beteiligungshöhe liegt bei 50.000 Euro und einer Laufzeit von zehn Jahren. Ab dem siebten Jahr erfolgt die Tilgung des Existenzgründers in drei gleichhohen Jahresraten. Geeignet ist das Förderprogramm für
· Unternehmen, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet werden,
· Unternehmen, die von Menschen mit Migrationshintergrund oder von Frauen geführt werden,
· gewerblich orientierte Sozialunternehmen,
· umweltorientierte Unternehmen,
· Unternehmen aus dem Heil- und Pflegebereich sowie
· Unternehmen, die ausbilden
Für Studenten: Das EXIST Gründerstipendium
Noch während des Studiums ein Unternehmen zu gründen, kommt häufiger vor als man denkt. Kein Wunder, gibt es für Studenten doch die Möglichkeit, Zuschüsse zu beantragen. Sowohl Studenten als auch Absolventen und wissenschaftliche Universitäts-Mitarbeiter sind förderfähig. Das bekannteste Fördermittel ist das „EXIST Gründerstipendium“. Bei diesem können Studierende monatlich 1.000 beantragen; technische Mitarbeiter erhalten pro Monat 2.000 Euro; auf Hochschulabsolventen warten monatlich 2.500 Euro; für promovierte Stipendiaten sind pro Monat 3.000 Euro vorgesehen.
Ergänzend zu den aufgezählten Förderprogrammen gibt es Fördermittel einzelner Bundesländer (zu erfragen unter der kostenfreien Hotline 0800/5895505) und Unterstützung durch vermögende Privatpersonen. Die „Business Angels“ investieren nicht nur in junge, innovative Unternehmen, sondern stehen dem Gründer auch mit ihrem Know-how und ihrem Netzwerk zur Verfügung. Im Gegenzug erwarten sie Anteile am Unternehmen.
Unterstützung auch nach der Gründung
Dass die Bundesregierung Existenzgründer auch später nicht alleine lässt, zeigt eine aktuelle Entscheidung. Seit kurzem ist die Digitalisierung von Geschäftsprozessen förderfähig. Die Förderung liegt bei 50 % bis 70 % der Kosten. Für einzelne Unternehmensphasen können weitere Hilfsmittel beantragt werden. Bekanntes Beispiel sind Fördermittel für die Unternehmensnachfolge. Übernimmt oder kauft man ein bestehendes Unternehmen, kommen etwa der „ERP-Gründerkredit – StartGeld“, der „ERP-Gründerkredit – Universell“ oder das KfW-Förderprogramm „ERP-Kapital für Gründung“ infrage.
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Mit Förderungen Wettbewerbsvorteile verschaffen
Aus der Arbeitslosigkeit heraus in die Selbständigkeit starten? Eine durchaus denkbare Variante. Die richtige Beratung vorausgesetzt, lassen sich so neue berufliche Chancen ergreifen. Aber auch wer bisher angestellt tätig war oder einem Studium nachgegangen ist, kann eine Existenz gründen. Wichtig ist in jedem Fall, eine Beratung zur Existenzgründung in Anspruch zu nehmen. Gemeinsam mit einem Experten der Agentur für Arbeit können individuelle Fragen geklärt werden, etwa wie es mit der Beantragung eines Gründungszuschuss aussieht. Um diesen zu erhalten, muss man nämlich bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine davon ist, dass die Selbständigkeit hauptberuflich ausgeübt werden muss. Ob man die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss erfüllt, kann man direkt bei der Agentur für Arbeit erfragen.
Clevere Gründer informieren sich rechtzeitig darüber, welche Fördermittel es für sie gibt. Denn: Nimmt man bei der Existenzgründung staatliche Hilfe in Anspruch, kann man sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Eine ausreichend starke Kapitaldecke sowie günstige Finanzierungskonditionen helfen dabei, die Liquidität während der kapitalintensiven Startphase sicherzustellen und unternehmerische Vorhaben auf lange Sicht umzusetzen.
Welche Förderungen kann ich beantragen? Ein Existenzgründerseminar hilft weiter!
Sobald man sich das erste Mal ernsthaft mit dem Gedanken einer Existenzgründung beschäftigt, prasseln Begriffe wie „Kleinunternehmerregelung“, „Umsatzsteuer“, „Gewerbekonto“ und „Ausübungsberechtigung“ auf einen ein. Für angehende Selbständige kann es sehr verwirrend sein, sich plötzlich im Bürokratie- und Gesetzes-Dschungel durchkämpfen zu müssen. Das muss man jedoch nicht alleine tun. Existenzgründerseminare helfen dabei, den Weg in die Selbständigkeit zu meistern.
Weil es keine einheitliche Vorgehensweise gibt, eine Existenz zu gründen, kann in Gründerseminaren individuell auf das jeweilige Gründungsvorhaben eingegangen werden. Wichtige Fragen wie die nach der besten Rechtsform oder der richtigen Erstellung eines Businessplans können in einem Gründerseminar geklärt werden. Die honorarpflichtige Beratung ist förderfähig. Wo und wie die Zuschüsse zum Gründungsseminar beantragt werden können, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Diese Förderprogramme gibt es für Existenzgründer
Bei der Gründungs- und Unternehmensförderung spielen vor allem Darlehen zu günstigen Konditionen – so genannte Förderdarlehen – eine große Rolle. Durch günstige Zinsen und lange Laufzeiten wird Gründern kräftig unter die Arme gegriffen. In einigen Fällen ist auch eine rückzahlungsfreie Anlaufphase vorgesehen. Weitere Förderinstrumente sind nicht rückzahlbare Zuschüsse, Beteiligungen und Bürgschaften. Nachfolgend stellen wir die bekanntesten Förderungen für Existenzgründer vor.
Für arbeitslose Existenzgründer: Der Gründungszuschuss
Das bekannteste Förder-Instrument ist der Gründungszuschuss. Als Voraussetzung gilt, dass der Antragssteller arbeitslos sein muss – wird die Selbständigkeit aufgenommen, müssen noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen. Die selbständige Tätigkeit muss zudem mindestens 15 Wochenstunden in Anspruch nehmen und der Arbeitsagentur muss ein tragfähiges Konzept vorgestellt werden. Außerdem muss die Existenzgründung erfolgsversprechender sein als die Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt.
Für Arbeitslosengeld-II-Bezieher: Das Einstiegsgeld (ESG)
Auch ALG-II-Bezieher können die Existenzgründung fördern lassen. Für sie bietet sich das Einstiegsgeld (ESG) an. Im Gegensatz zum Gründungszuschuss, wird das Einstiegsgeld zusätzlich zum Arbeitslosengeld gezahlt. Allerdings gibt es eine Höchstgrenze. Sobald der Betrag des Regelbedarfs erreicht ist, wird das Einstiegsgeld gekappt. Außerdem gilt, dass der Grundbetrag des ESG maximal 50 % des Regelbedarfs beträgt. Dieser Grundbetrag kann um einen Ergänzungsbetrag von jeweils 10 % des Regelbedarfs erweitert werden, sofern man in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Daneben sind noch weitere Ergänzungsbeträge möglich.
Für Existenzgründer und Jungunternehmer: KfW-Kredite
Bei der staatlichen Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) können Existenzgründer und Selbständige speziell auf sie zugeschnittene Kredite erhalten. Zwar müssen diese zurückgezahlt werden, locken jedoch mit günstigen Konditionen. KfW-Kredite sind deswegen oft eine große Stütze in der Gründungsphase. Ein bekannter Vertreter der Kredite der KfW ist der „ERP-Gründerkredit – StartGeld“. Dieser richtet sich an Existenzgründer und Jungunternehmen, deren Finanzierungsbedarf bei bis zu 100.000 Euro liegt.
Für Gründer ohne Kredit-Option: Bürgschaften
Bevor sie einen Kredit gewähren, verlangen Banken Sicherheiten. Viele Existenzgründer verfügen über keine oder nur unzureichende Sicherheiten, so dass ein Kredit oftmals abgelehnt wird. Mit einer Bürgschaft kann man seine Chancen auf eine Bewilligung des Kreditantrags erhöhen. Neben der Option einer Bürgschaft von Familienangehörigen, Freunden und Bekannten gibt es auch die Möglichkeit, eine Bürgschaft von einer Bürgschaftsbank zu erhalten. Hierfür wendet man sich an seine Hausbank. Wer keine Hausbank hat, kann vom Programm „Bürgschaft ohne Bank“ profitieren.
Für spezielle Zielgruppen: Mikromezzaninfonds
Deutschlandweit gibt es eine Existenzgründer-Förderung, die sich an einen speziellen Personenkreis richtet. Bei Mikromezzaninfonds erfolgt die Förderung als stille Beteiligung über Mittelständische Beteiligungsgesellschaften. Die maximale Beteiligungshöhe liegt bei 50.000 Euro und einer Laufzeit von zehn Jahren. Ab dem siebten Jahr erfolgt die Tilgung des Existenzgründers in drei gleichhohen Jahresraten. Geeignet ist das Förderprogramm für
· Unternehmen, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet werden,
· Unternehmen, die von Menschen mit Migrationshintergrund oder von Frauen geführt werden,
· gewerblich orientierte Sozialunternehmen,
· umweltorientierte Unternehmen,
· Unternehmen aus dem Heil- und Pflegebereich sowie
· Unternehmen, die ausbilden
Für Studenten: Das EXIST Gründerstipendium
Noch während des Studiums ein Unternehmen zu gründen, kommt häufiger vor als man denkt. Kein Wunder, gibt es für Studenten doch die Möglichkeit, Zuschüsse zu beantragen. Sowohl Studenten als auch Absolventen und wissenschaftliche Universitäts-Mitarbeiter sind förderfähig. Das bekannteste Fördermittel ist das „EXIST Gründerstipendium“. Bei diesem können Studierende monatlich 1.000 beantragen; technische Mitarbeiter erhalten pro Monat 2.000 Euro; auf Hochschulabsolventen warten monatlich 2.500 Euro; für promovierte Stipendiaten sind pro Monat 3.000 Euro vorgesehen.
Ergänzend zu den aufgezählten Förderprogrammen gibt es Fördermittel einzelner Bundesländer (zu erfragen unter der kostenfreien Hotline 0800/5895505) und Unterstützung durch vermögende Privatpersonen. Die „Business Angels“ investieren nicht nur in junge, innovative Unternehmen, sondern stehen dem Gründer auch mit ihrem Know-how und ihrem Netzwerk zur Verfügung. Im Gegenzug erwarten sie Anteile am Unternehmen.
Unterstützung auch nach der Gründung
Dass die Bundesregierung Existenzgründer auch später nicht alleine lässt, zeigt eine aktuelle Entscheidung. Seit kurzem ist die Digitalisierung von Geschäftsprozessen förderfähig. Die Förderung liegt bei 50 % bis 70 % der Kosten. Für einzelne Unternehmensphasen können weitere Hilfsmittel beantragt werden. Bekanntes Beispiel sind Fördermittel für die Unternehmensnachfolge. Übernimmt oder kauft man ein bestehendes Unternehmen, kommen etwa der „ERP-Gründerkredit – StartGeld“, der „ERP-Gründerkredit – Universell“ oder das KfW-Förderprogramm „ERP-Kapital für Gründung“ infrage.
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