ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über Resturlaub und Überstunden
Die Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) genauestens geregelt. Seit einigen Jahren ist auch der Resturlaub aus dem Vorjahr geschützt und darf nicht mehr automatisch verfallen. Was genau gilt und welche Ausnahmen es gibt, erklärt ARAG Experte Tobias Klingelhöfer.
![]() |
Jennifer Kallweit Jennifer.Kallweit@AR... +49 211 963-3115 |
|
|
![]() |
Christian Danner christian.danner@ARA... +49 (0)211 - 963-2217 |
|
|
![]() |
Klaus Heiermann Klaus.Heiermann@ARAG... +49 211 963-2219 |
|
![]() |
Jennifer Kallweit Jennifer.Kallweit@AR... +49 211 963-3115 |
|
|
![]() |
Christian Danner christian.danner@ARA... +49 (0)211 - 963-2217 |
|
|
![]() |
Klaus Heiermann Klaus.Heiermann@ARAG... +49 211 963-2219 |
|
Bewerten Sie diesen Artikel
Hinweis: Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller Jennifer Kallweit (+49 211 963-3115) verantwortlich.
Keywords
urlaub,resturlaub,Überstunden,verfallen...
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.
Inhalt der Pressemitteilung nicht korrekt?
* einmalig 39€ zzgl. MwSt. Freischaltung der Funktion erfolgt innerhalb 1-2 Arbeitstage nach Zahlungseingang.
Advertisement/Advertising – This article is distributed on behalf of Uranium Royalty Corp. and U.S. GoldMining Inc., with them SRC swiss resource capital AG has paid ... | mehr
Anzeige/Werbung - Dieser Artikel wird verbreitet im Namen von Uranium Royalty Corp., U.S. GoldMining Inc., mit der die SRC swiss resource capital AG bezahlte IR-Beraterverträge ... | mehr
Transparenz und Fairness: Das erwarten Kunden, wenn es um Verkaufsverhandlungen geht. Mit an oberster Stelle steht auch ein vernünftiger Kaufpreis. Wenn es um Ihren Pkw ... | mehr