ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über Resturlaub und Überstunden
Die Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) genauestens geregelt. Seit einigen Jahren ist auch der Resturlaub aus dem Vorjahr geschützt und darf nicht mehr automatisch verfallen. Was genau gilt und welche Ausnahmen es gibt, erklärt ARAG Experte Tobias Klingelhöfer.
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Jennifer Kallweit Jennifer.Kallweit@AR... +49 211 963-3115 |
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Christian Danner christian.danner@ARA... +49 (0)211 - 963-2217 |
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Klaus Heiermann Klaus.Heiermann@ARAG... +49 211 963-2219 |
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