Pressemitteilung von: DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR
Gläubiger sollten Nachteile bei einer Insolvenzanfechtung präventiv vermeiden, indem sie sich durch entsprechende Vertragsgestaltung absichern.
Die industriellen Herzkammern unserer Republik flimmern. Eines der Kronjuwelen der deutschen Wirtschaft, der VW-Konzern, verkündet der erstaunten Öffentlichkeit das bislang Unvorstellbare: Werkschließungen! Überall häufen sich schlechte Zahlen, und alle Indikatoren geben wenig Anlass zur Hoffnung auf eine baldige Verbesserung der Lage. Die drängende Frage ist nur noch, wie lange das tiefe Tal der Rezession andauern wird. Im ersten Halbjahr 2024 registrierte die Creditreform 11.000 Unternehmensinsolvenzen. Im Vergleich zum Vorjahr mit 8.470 Fällen entspricht dies einem Anstieg von fast 30 Prozent und gleichzeitig dem höchsten Stand seit fast zehn Jahren. Zugleich sind die Zahl und der Umfang der Insolvenzanfechtungen stark angestiegen.
Doch was ist eine Insolvenzanfechtung? Die Insolvenzanfechtung ist ein rechtliches Instrument im deutschen Insolvenzrecht. Sie dient dazu, Rechtshandlungen rückgängig zu machen, die vor einer Insolvenz vorgenommen wurden, damit nicht die Gesamtheit der Gläubiger eines in die Insolvenz geratenen Unternehmens zugunsten einzelner Gläubiger benachteiligt wird. Durch die Insolvenzanfechtung kann der Insolvenzverwalter Zahlungen, Übertragungen oder andere Vermögensverfügungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, anfechten und das Vermögen zurückfordern, um es für eine gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger bereitzustellen.
Mit der Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 wurde das Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters im Vergleich zur früheren Konkursordnung erweitert und verschärft. Ziel dieser Maßnahme war es unter anderem, die Zahl der Verfahrenseröffnungen zu erhöhen und eine Abwicklung im Insolvenzverfahren zu ermöglichen - insbesondere im Hinblick auf die Restrukturierung und Sanierung des insolventen Schuldners. Dies bedeutet, dass Gläubiger auch für Zahlungen, die sie schon lange zuvor von ihren Schuldnern erhalten haben, zur Rückerstattung im Rahmen des Insolvenzverfahrens verpflichtet werden können. Der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gläubiger wird somit auf einen Zeitpunkt vor dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit vorverlagert. In den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzantrag können Insolvenzverwalter Rückforderungen vergleichsweise leicht durchsetzen.Es ist unbestreitbar, dass diese rechtliche Möglichkeit, nicht zuletzt auch im Hinblick auf ihre Honorare, von Insolvenzverwaltern intensiv genutzt wird. Oft wird in diesem Zusammenhang behauptet, dass Gläubiger nach Abschluss des Verfahrens davon profitieren, da das sanierte und restrukturierte Unternehmen als Kunde erhalten bliebe. In der Praxis sieht dies jedoch oft anders aus: Häufig wird das insolvente Unternehmen im Rahmen eines Change Managements mit einem neuen Geschäftsmodell wieder in den Markt gebracht.
Die industriellen Herzkammern unserer Republik flimmern. Eines der Kronjuwelen der deutschen Wirtschaft, der VW-Konzern, verkündet der erstaunten Öffentlichkeit das bislang Unvorstellbare: Werkschließungen! Überall häufen sich schlechte Zahlen, und alle Indikatoren geben wenig Anlass zur Hoffnung auf eine baldige Verbesserung der Lage. Die drängende Frage ist nur noch, wie lange das tiefe Tal der Rezession andauern wird. Im ersten Halbjahr 2024 registrierte die Creditreform 11.000 Unternehmensinsolvenzen. Im Vergleich zum Vorjahr mit 8.470 Fällen entspricht dies einem Anstieg von fast 30 Prozent und gleichzeitig dem höchsten Stand seit fast zehn Jahren. Zugleich sind die Zahl und der Umfang der Insolvenzanfechtungen stark angestiegen.
Doch was ist eine Insolvenzanfechtung? Die Insolvenzanfechtung ist ein rechtliches Instrument im deutschen Insolvenzrecht. Sie dient dazu, Rechtshandlungen rückgängig zu machen, die vor einer Insolvenz vorgenommen wurden, damit nicht die Gesamtheit der Gläubiger eines in die Insolvenz geratenen Unternehmens zugunsten einzelner Gläubiger benachteiligt wird. Durch die Insolvenzanfechtung kann der Insolvenzverwalter Zahlungen, Übertragungen oder andere Vermögensverfügungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, anfechten und das Vermögen zurückfordern, um es für eine gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger bereitzustellen.
Mit der Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 wurde das Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters im Vergleich zur früheren Konkursordnung erweitert und verschärft. Ziel dieser Maßnahme war es unter anderem, die Zahl der Verfahrenseröffnungen zu erhöhen und eine Abwicklung im Insolvenzverfahren zu ermöglichen - insbesondere im Hinblick auf die Restrukturierung und Sanierung des insolventen Schuldners. Dies bedeutet, dass Gläubiger auch für Zahlungen, die sie schon lange zuvor von ihren Schuldnern erhalten haben, zur Rückerstattung im Rahmen des Insolvenzverfahrens verpflichtet werden können. Der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gläubiger wird somit auf einen Zeitpunkt vor dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit vorverlagert. In den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzantrag können Insolvenzverwalter Rückforderungen vergleichsweise leicht durchsetzen.Es ist unbestreitbar, dass diese rechtliche Möglichkeit, nicht zuletzt auch im Hinblick auf ihre Honorare, von Insolvenzverwaltern intensiv genutzt wird. Oft wird in diesem Zusammenhang behauptet, dass Gläubiger nach Abschluss des Verfahrens davon profitieren, da das sanierte und restrukturierte Unternehmen als Kunde erhalten bliebe. In der Praxis sieht dies jedoch oft anders aus: Häufig wird das insolvente Unternehmen im Rahmen eines Change Managements mit einem neuen Geschäftsmodell wieder in den Markt gebracht.
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Frau Dagmar Dr. Gold Partnerin dr.gold@deutsche-pfa... 004980279089928 |
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Herr Eberhard Ostermayer Partner eberhard.ostermayer@... 004980279089928 |
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Frau Dagmar Dr. Gold Partnerin dr.gold@deutsche-pfa... 004980279089928 |
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Herr Eberhard Ostermayer Partner eberhard.ostermayer@... 004980279089928 |
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