Digitale Identitäten gelten als Schlüsseltechnologie der kommenden Jahre. Während in den USA vor allem Apple, Google oder einzelne Bundesstaaten mit mobilen Führerscheinen und Wallet-IDs voranschreiten, hat die Europäische Union mit der eIDAS-2-Verordnung und der geplanten European Digital Identity Wallet ein verbindliches Programm gestartet. Deutschland verfolgt mit der Deutschland-ID eine eigene nationale Lösung, die eng mit den EU-Plänen verzahnt ist. Für die Wirtschaft eröffnet sich daraus ein neues Spielfeld: Zahlungen und Identitätsprüfungen wachsen technisch zusammen. Das birgt Chancen für Händler, Banken und Technologiefirmen – verlangt aber auch erhebliche Investitionen.
Mit der im Mai 2024 verabschiedeten eIDAS-2-Verordnung hat die EU den rechtlichen Grundstein gelegt. Alle Mitgliedstaaten müssen bis 2026 mindestens ein EUDI-Wallet bereitstellen. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger europaweit digitale Identitäts- und Attributnachweise nutzen können – von der Anmeldung bei Verwaltungsdiensten bis zum Altersnachweis im Handel als möglichem Anwendungsfall.
Anders als in den USA handelt es sich nicht nur um ein freiwilliges Angebot. Öffentliche Stellen sind zur Akzeptanz verpflichtet, ebenso private Dienste mit gesetzlichen Identifikationspflichten, beispielsweise Banken oder Telekommunikationsanbieter. Zusätzlich verpflichtet die eIDAS-2-Verordnung – unter Bezug auf die im DSA definierten VLOPs – sehr große Online-Plattformen, den Wallet-Login zu akzeptieren.
Viele Verpflichtungen treten zudem erst nach Umsetzung der noch ausstehenden Durchführungsakte in Kraft, teilweise bis 2027. Für Unternehmen bleibt damit Zeit zur Vorbereitung – Aufschub ist aber keine Option.
Ein entscheidender Hebel für die Verbreitung von Digital IDs liegt im Zahlungsverkehr. Technisch könnten sich digitale Identitätsnachweise in bestehende POS-Systeme integrieren; entsprechende Implementierungen werden vorbereitet. So könnte ein Altersnachweis beim Kauf von Alkohol direkt mit dem Bezahlvorgang verbunden werden. Ebenso denkbar sind Szenarien, in denen eine digitale ID parallel zur Kreditkarte oder Wallet-Paymentmethode ausgelesen wird, um die Berechtigung des Käufers zu bestätigen.
Für Zahlungsanbieter bedeutet das eine klare Chance: Wer die Akzeptanz von Digital IDs früh integriert, kann Händlern Komplettlösungen anbieten. Damit könnten nicht nur Compliance-Anforderungen erfüllt werden, sondern auch neue Geschäftsmodelle entstehen – von automatisierten Bonitätsprüfungen bis hin zu nahtlosen Reisebuchungen, bei denen Ticket, Bezahlung und Identitätsnachweis in einem Schritt erfolgen. Gleichzeitig erfordert die Integration Investitionen in Infrastruktur, Mitarbeiterschulungen und Sicherheitsmaßnahmen. Datenschutz und Nutzervertrauen bleiben zentrale Hürden.
Die Umsetzung von eIDAS-2 (2024/1183) in Deutschland erfordert weitere Anpassungen, die 2025/26 vorbereitet bzw. umgesetzt werden. Parallel entwickelt der Bund die BundID zur Deutschland-ID weiter. Dieses Bürgerkonto soll zum zentralen Zugang für Verwaltungsleistungen werden und zugleich Schnittstellen für die Privatwirtschaft eröffnen.
Besonders spannend für die Wirtschaft sind die geplanten Attributdienste. Damit können nicht nur Identitätsdaten, sondern auch weitere Merkmale wie Alter, Beruf oder Wohnsitz sicher nachgewiesen werden. Banken, Energieversorger oder Telekommunikationsunternehmen könnten so Prozesse effizienter gestalten, indem sie die Wallet für KYC-Prüfungen oder Vertragsabschlüsse nutzen.
Auch in Bereichen, in denen Alterskontrollen vorgeschrieben sind, bietet die Technologie rund um den Globus Vorteile. Casinos etwa punkten oft mit einer breiten Vielfalt an zur Verfügung stehenden Zahlungsmitteln. Das heißt, dass man neben Kreditkarten und Banküberweisungen auch moderne Methoden wie E-Wallets oder Kryptowährungen teils gebührenfrei verwenden und damit echtes Geld einzahlen kann. In dieser Branche könnte eine Technologie wie die ID auch gleichzeitig zur Altersverifizierung dienen und schnell Anklang finden.
Ähnliche Szenarien lassen sich auch bei anderen Erwachsenen-Inhalten denken, etwa beim Erwerb von Filmen oder Spielen mit Altersbeschränkung. Hier könnte die Wallet es ermöglichen, den Altersnachweis nahtlos und datensparsam zu erbringen, ohne dass Nutzer zusätzliche persönliche Daten offenlegen müssen. Damit eröffnet sich für Anbieter ein sicherer, standardisierter Weg, regulatorische Anforderungen einzuhalten und gleichzeitig die Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen.
Zugleich werden Vertrauensdiensteanbieter wichtiger. Sie stellen Zertifikate, Signaturen und Attributnachweise bereit und schaffen die rechtliche Grundlage für Wallet-Transaktionen.
Der Blick über den Atlantik zeigt: In den USA schreitet die Einführung von digitalen Identitäten vor allem auf Ebene der Bundesstaaten voran. Kalifornien und Arizona haben bereits eigene mobile ID-Apps gestartet, die sich inzwischen auch in Apple- oder Google-Wallets integrieren lassen. Laut Analysen haben mehrere Bundesstaaten ihre Programme 2025 erweitert.
Doch eine landesweite gesetzliche Pflicht wie in Europa existiert nicht, und auch eine einheitliche technische Infrastruktur fehlt. Gerade deshalb gilt das europäische Modell international als Blaupause. Globale Unternehmen, die in Europa tätig sind, müssen ihre Systeme ohnehin anpassen und könnten dieselben Standards auch in anderen Märkten anwenden. Für deutsche Firmen bedeutet das: Wer sich frühzeitig auf die EU-Spezifikationen einstellt, profitiert später auch bei internationalen Aktivitäten. Besonders in Sektoren wie Reise, Logistik oder Online-Handel ist mit einer Konvergenz der Standards zu rechnen.
Ab 2026 wird die EUDI-Wallet Realität in allen Mitgliedstaaten sein, auch wenn nicht alle Akzeptanzpflichten sofort greifen. Deutschland treibt die nationale Umsetzung voran, steht aber vor der Aufgabe, Bürger und Unternehmen von der praktischen Nutzung zu überzeugen. Entscheidend wird sein, ob die Wallet im Alltag Vorteile bietet – etwa schnellere Bezahl- und Anmeldeprozesse, höhere Sicherheit und einfache Altersverifikation.
Für die deutsche Wirtschaft ergeben sich klare Handlungsfelder: Unternehmen sollten die kommenden zwei Jahre nutzen, um ihre Systeme kompatibel zu machen, Kooperationen mit Vertrauensdiensteanbietern zu prüfen und Pilotprojekte in Bereichen wie Handel, Mobilität oder Gesundheitswesen zu starten. Die Kombination von Payment und Digital ID könnte sich als neuer Standard etablieren – und deutschen Anbietern Chancen eröffnen, nicht nur den europäischen Markt, sondern auch internationale Entwicklungen mitzugestalten.
Quellen:
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1183/oj/eng
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2024/06/deutschlandID.html
https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/Gesetze/Gesetze-20/eIDAS-durchfuehrungsgesetz.html
https://www.tsa.gov/digital-id
https://www.dmv.ca.gov/portal/ca-dmv-wallet/
https://www.dmv.ca.gov/portal/california-mdl/apple-wallet/
https://www.tsa.gov/real-id/real-id-mobile-drivers-license-mdls
Digitale Identitäten gelten als Schlüsseltechnologie der kommenden Jahre. Während in den USA vor allem Apple, Google oder einzelne Bundesstaaten mit mobilen Führerscheinen und Wallet-IDs voranschreiten, hat die Europäische Union mit der eIDAS-2-Verordnung und der geplanten European Digital Identity Wallet ein verbindliches Programm gestartet. Deutschland verfolgt mit der Deutschland-ID eine eigene nationale Lösung, die eng mit den EU-Plänen verzahnt ist. Für die Wirtschaft eröffnet sich daraus ein neues Spielfeld: Zahlungen und Identitätsprüfungen wachsen technisch zusammen. Das birgt Chancen für Händler, Banken und Technologiefirmen – verlangt aber auch erhebliche Investitionen.
Mit der im Mai 2024 verabschiedeten eIDAS-2-Verordnung hat die EU den rechtlichen Grundstein gelegt. Alle Mitgliedstaaten müssen bis 2026 mindestens ein EUDI-Wallet bereitstellen. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger europaweit digitale Identitäts- und Attributnachweise nutzen können – von der Anmeldung bei Verwaltungsdiensten bis zum Altersnachweis im Handel als möglichem Anwendungsfall.
Anders als in den USA handelt es sich nicht nur um ein freiwilliges Angebot. Öffentliche Stellen sind zur Akzeptanz verpflichtet, ebenso private Dienste mit gesetzlichen Identifikationspflichten, beispielsweise Banken oder Telekommunikationsanbieter. Zusätzlich verpflichtet die eIDAS-2-Verordnung – unter Bezug auf die im DSA definierten VLOPs – sehr große Online-Plattformen, den Wallet-Login zu akzeptieren.
Viele Verpflichtungen treten zudem erst nach Umsetzung der noch ausstehenden Durchführungsakte in Kraft, teilweise bis 2027. Für Unternehmen bleibt damit Zeit zur Vorbereitung – Aufschub ist aber keine Option.
Ein entscheidender Hebel für die Verbreitung von Digital IDs liegt im Zahlungsverkehr. Technisch könnten sich digitale Identitätsnachweise in bestehende POS-Systeme integrieren; entsprechende Implementierungen werden vorbereitet. So könnte ein Altersnachweis beim Kauf von Alkohol direkt mit dem Bezahlvorgang verbunden werden. Ebenso denkbar sind Szenarien, in denen eine digitale ID parallel zur Kreditkarte oder Wallet-Paymentmethode ausgelesen wird, um die Berechtigung des Käufers zu bestätigen.
Für Zahlungsanbieter bedeutet das eine klare Chance: Wer die Akzeptanz von Digital IDs früh integriert, kann Händlern Komplettlösungen anbieten. Damit könnten nicht nur Compliance-Anforderungen erfüllt werden, sondern auch neue Geschäftsmodelle entstehen – von automatisierten Bonitätsprüfungen bis hin zu nahtlosen Reisebuchungen, bei denen Ticket, Bezahlung und Identitätsnachweis in einem Schritt erfolgen. Gleichzeitig erfordert die Integration Investitionen in Infrastruktur, Mitarbeiterschulungen und Sicherheitsmaßnahmen. Datenschutz und Nutzervertrauen bleiben zentrale Hürden.
Die Umsetzung von eIDAS-2 (2024/1183) in Deutschland erfordert weitere Anpassungen, die 2025/26 vorbereitet bzw. umgesetzt werden. Parallel entwickelt der Bund die BundID zur Deutschland-ID weiter. Dieses Bürgerkonto soll zum zentralen Zugang für Verwaltungsleistungen werden und zugleich Schnittstellen für die Privatwirtschaft eröffnen.
Besonders spannend für die Wirtschaft sind die geplanten Attributdienste. Damit können nicht nur Identitätsdaten, sondern auch weitere Merkmale wie Alter, Beruf oder Wohnsitz sicher nachgewiesen werden. Banken, Energieversorger oder Telekommunikationsunternehmen könnten so Prozesse effizienter gestalten, indem sie die Wallet für KYC-Prüfungen oder Vertragsabschlüsse nutzen.
Auch in Bereichen, in denen Alterskontrollen vorgeschrieben sind, bietet die Technologie rund um den Globus Vorteile. Casinos etwa punkten oft mit einer breiten Vielfalt an zur Verfügung stehenden Zahlungsmitteln. Das heißt, dass man neben Kreditkarten und Banküberweisungen auch moderne Methoden wie E-Wallets oder Kryptowährungen teils gebührenfrei verwenden und damit echtes Geld einzahlen kann. In dieser Branche könnte eine Technologie wie die ID auch gleichzeitig zur Altersverifizierung dienen und schnell Anklang finden.
Ähnliche Szenarien lassen sich auch bei anderen Erwachsenen-Inhalten denken, etwa beim Erwerb von Filmen oder Spielen mit Altersbeschränkung. Hier könnte die Wallet es ermöglichen, den Altersnachweis nahtlos und datensparsam zu erbringen, ohne dass Nutzer zusätzliche persönliche Daten offenlegen müssen. Damit eröffnet sich für Anbieter ein sicherer, standardisierter Weg, regulatorische Anforderungen einzuhalten und gleichzeitig die Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen.
Zugleich werden Vertrauensdiensteanbieter wichtiger. Sie stellen Zertifikate, Signaturen und Attributnachweise bereit und schaffen die rechtliche Grundlage für Wallet-Transaktionen.
Der Blick über den Atlantik zeigt: In den USA schreitet die Einführung von digitalen Identitäten vor allem auf Ebene der Bundesstaaten voran. Kalifornien und Arizona haben bereits eigene mobile ID-Apps gestartet, die sich inzwischen auch in Apple- oder Google-Wallets integrieren lassen. Laut Analysen haben mehrere Bundesstaaten ihre Programme 2025 erweitert.
Doch eine landesweite gesetzliche Pflicht wie in Europa existiert nicht, und auch eine einheitliche technische Infrastruktur fehlt. Gerade deshalb gilt das europäische Modell international als Blaupause. Globale Unternehmen, die in Europa tätig sind, müssen ihre Systeme ohnehin anpassen und könnten dieselben Standards auch in anderen Märkten anwenden. Für deutsche Firmen bedeutet das: Wer sich frühzeitig auf die EU-Spezifikationen einstellt, profitiert später auch bei internationalen Aktivitäten. Besonders in Sektoren wie Reise, Logistik oder Online-Handel ist mit einer Konvergenz der Standards zu rechnen.
Ab 2026 wird die EUDI-Wallet Realität in allen Mitgliedstaaten sein, auch wenn nicht alle Akzeptanzpflichten sofort greifen. Deutschland treibt die nationale Umsetzung voran, steht aber vor der Aufgabe, Bürger und Unternehmen von der praktischen Nutzung zu überzeugen. Entscheidend wird sein, ob die Wallet im Alltag Vorteile bietet – etwa schnellere Bezahl- und Anmeldeprozesse, höhere Sicherheit und einfache Altersverifikation.
Für die deutsche Wirtschaft ergeben sich klare Handlungsfelder: Unternehmen sollten die kommenden zwei Jahre nutzen, um ihre Systeme kompatibel zu machen, Kooperationen mit Vertrauensdiensteanbietern zu prüfen und Pilotprojekte in Bereichen wie Handel, Mobilität oder Gesundheitswesen zu starten. Die Kombination von Payment und Digital ID könnte sich als neuer Standard etablieren – und deutschen Anbietern Chancen eröffnen, nicht nur den europäischen Markt, sondern auch internationale Entwicklungen mitzugestalten.
Quellen:
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1183/oj/eng
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2024/06/deutschlandID.html
https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/Gesetze/Gesetze-20/eIDAS-durchfuehrungsgesetz.html
https://www.tsa.gov/digital-id
https://www.dmv.ca.gov/portal/ca-dmv-wallet/
https://www.dmv.ca.gov/portal/california-mdl/apple-wallet/
https://www.tsa.gov/real-id/real-id-mobile-drivers-license-mdls
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