Pressemitteilung von: DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR
Wenn Marktroutine Rechtsrahmen und Verfahrensqualität verkennt: Öffentliche Versteigerung ist rechtlich belastbar, effizient, haftungsarm und gerade in Distressed-Fällen oft überlegen.
Bei der Verwertung verpfändeter Unternehmensanteile an deutschen Gesellschaften oder von Intellectual Property Rights (IP) wird die öffentliche Versteigerung im Markt häufig anhand unzutreffender Maßstäbe beurteilt. Gerade in Distressed- und Sondersituationen erweist sie sich jedoch als bewährter, effizienter und haftungsarmer Mechanismus zur finalen Verwertung - in Deutschland ebenso wie in grenzüberschreitenden Strukturen.
Persistente Vorbehalte - häufig ohne tragfähige Grundlage
Der öffentlichen Versteigerung wird bis heute entgegengehalten, sie sei langwierig, bürokratisch, operativ schwierig, reputationssensibel und wirtschaftlich nur als Verwertung unter Druck denkbar. Diese Vorbehalte werden im Markt vielfach wiederholt, ohne einer eigenständigen Prüfung unterzogen zu werden. Gerade bei der Verwertung von Unternehmensanteilen oder Rechten greift diese Sicht jedoch zu kurz.
Bei der Verwertung verpfändeter Unternehmensanteile an deutschen Gesellschaften oder von Intellectual Property Rights (IP) wird die öffentliche Versteigerung im Markt häufig anhand unzutreffender Maßstäbe beurteilt. Gerade in Distressed- und Sondersituationen erweist sie sich jedoch als bewährter, effizienter und haftungsarmer Mechanismus zur finalen Verwertung - in Deutschland ebenso wie in grenzüberschreitenden Strukturen.
Persistente Vorbehalte - häufig ohne tragfähige Grundlage
Der öffentlichen Versteigerung wird bis heute entgegengehalten, sie sei langwierig, bürokratisch, operativ schwierig, reputationssensibel und wirtschaftlich nur als Verwertung unter Druck denkbar. Diese Vorbehalte werden im Markt vielfach wiederholt, ohne einer eigenständigen Prüfung unterzogen zu werden. Gerade bei der Verwertung von Unternehmensanteilen oder Rechten greift diese Sicht jedoch zu kurz.
|
|
Frau Dagmar Dr. Gold Partnerin dr.gold@deutsche-pfa... 004980279089928 |
|
|
|
|
|
Herr Eberhard Ostermayer Partner eberhard.ostermayer@... 004980279089928 |
|
|
|
|
|
Frau Dagmar Dr. Gold Partnerin dr.gold@deutsche-pfa... 004980279089928 |
|
|
|
|
|
Herr Eberhard Ostermayer Partner eberhard.ostermayer@... 004980279089928 |
|
|
|
Artikel bewerten
Mit Pressemitteilungen sichtbarer bei Google und KI.
39,- € zzgl. MwSt.
Drittempfehlung (Art. 8 DelVO 2016/958): Unveränderte Weitergabe eines von Dritten erstellten Werbeartikels · Original-Ersteller: SRC swiss resource capital AG · Erstveröffentlichung (Original): 31.10.2026, 10:27 Uhr Berlin/Zürich · Link zur Originalveröffentlichung · Anzeige/Werbung – Im Auftrag von Fortuna Mining Corp. und GoGold Resources Inc. SRC swiss resource capital AG unterhält mit ... | mehr
Drittempfehlung (Art. 8 DelVO 2016/958): Unveränderte Weitergabe eines von Dritten erstellten Werbeartikels · Original-Ersteller: SRC swiss resource capital AG · Erstveröffentlichung (Original): 31.10.2026, 9:32 Uhr Berlin/Zürich · Link zur Originalveröffentlichung · Advertisement – On behalf of Gold Royalty Corp. and Uranium Royalty Corp. ... | mehr
Drittempfehlung (Art. 8 DelVO 2016/958): Unveränderte Weitergabe eines von Dritten erstellten Werbeartikels · Original-Ersteller: SRC swiss resource capital AG · Erstveröffentlichung (Original): 31.10.2026, 9:32 Uhr Berlin/Zürich · Link zur Originalveröffentlichung · Anzeige/Werbung – Im Auftrag von Gold Royalty Corp. und Uranium Royalty Corp. ... | mehr
Die Seite wird geladen.