Pressemitteilung von: weyer gruppe - horst weyer und partner gmbh
Seit dem 2. Mai 2013 sind die Regelungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen in Kraft. Aus der bekannten IVU-Richtlinie wird...
Durch die IED-Richtlinie wurde die Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung von 1996 (IVU-Richtlinie) überarbeitet und zusammengefasst. Es werden ca. 9.000 Anlagen in Deutschland durch die Richtlinie erfasst. Sie enthält u.a. Regelungen zur verstärkten Anwendung europäischer Emissionsstandards bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten in allen EU-Mitgliedstaaten, wie z.B. strengere Vorgaben für die Überwachung von Genehmigungsauflagen.
Die neue Richtlinie beinhaltet die Pflicht bei der Stilllegung von Anlagen die Rückführung auf den Ausgangszustand von Boden und Grundwasser auf der Grundlage des jetzt im Genehmigungsverfahren zu erstellenden Ausgangszustandsberichts. Es sind einige weitere neue Vorgaben in der Richtlinie verankert, wie zum Beispiel Unterrichtungs- und Folgenbegrenzungspflichten des Betreibers sowie Behördenpflichten bei Vorfällen oder Unfällen mit erheblichen Umweltauswirkungen.
Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt durch ein Artikelgesetz, dem "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen" vom 08.April 2013 und zwei Artikelverordnungen, der "Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung", sowie der "Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin sowie zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen" vom 2.Mai 2013.
Durch die IED-Richtlinie wurde die Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung von 1996 (IVU-Richtlinie) überarbeitet und zusammengefasst. Es werden ca. 9.000 Anlagen in Deutschland durch die Richtlinie erfasst. Sie enthält u.a. Regelungen zur verstärkten Anwendung europäischer Emissionsstandards bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten in allen EU-Mitgliedstaaten, wie z.B. strengere Vorgaben für die Überwachung von Genehmigungsauflagen.
Die neue Richtlinie beinhaltet die Pflicht bei der Stilllegung von Anlagen die Rückführung auf den Ausgangszustand von Boden und Grundwasser auf der Grundlage des jetzt im Genehmigungsverfahren zu erstellenden Ausgangszustandsberichts. Es sind einige weitere neue Vorgaben in der Richtlinie verankert, wie zum Beispiel Unterrichtungs- und Folgenbegrenzungspflichten des Betreibers sowie Behördenpflichten bei Vorfällen oder Unfällen mit erheblichen Umweltauswirkungen.
Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt durch ein Artikelgesetz, dem "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen" vom 08.April 2013 und zwei Artikelverordnungen, der "Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung", sowie der "Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin sowie zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen" vom 2.Mai 2013.
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