Pressemitteilung von: FM-Connect.com Network GmbH
FM-Connect.com sieht in der neuen Gebäude- und Energiegesetzgebung eine umfassende Managementaufgabe für Eigentümer, Betreiber, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
Seestermühe, 13. Juli 2026 - Nach der Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes stehen Eigentümer und Betreiber vor einer Aufgabe, die weit über die Auswahl eines Heizsystems hinausgeht. Für Nichtwohngebäude, öffentliche Liegenschaften, Unternehmen und größere Immobilienportfolios entstehen neue Anforderungen an Energieeffizienz, Gebäudeautomation, Datenerfassung, Lebenszyklusbilanzierung, Sanierungsplanung und Nachweisführung.
FM-Connect.com warnt deshalb davor, das neue Gesetz auf die öffentliche Diskussion über Gasheizungen, Wärmepumpen oder biogene Brennstoffe zu reduzieren. Für das Facility Management liegt der entscheidende Handlungsbedarf in der Übersetzung des regulatorischen Rahmens in technisch tragfähige, wirtschaftlich vertretbare und organisatorisch beherrschbare Betriebsprozesse.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Es verändert das bisherige Gebäudeenergiegesetz, setzt wesentliche Anforderungen der europäischen Gebäuderichtlinie um und erweitert insbesondere für Nichtwohngebäude die Bedeutung von Gebäudeautomation, energetischer Bestandsbewertung und Lebenszyklusdaten.
Seestermühe, 13. Juli 2026 - Nach der Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes stehen Eigentümer und Betreiber vor einer Aufgabe, die weit über die Auswahl eines Heizsystems hinausgeht. Für Nichtwohngebäude, öffentliche Liegenschaften, Unternehmen und größere Immobilienportfolios entstehen neue Anforderungen an Energieeffizienz, Gebäudeautomation, Datenerfassung, Lebenszyklusbilanzierung, Sanierungsplanung und Nachweisführung.
FM-Connect.com warnt deshalb davor, das neue Gesetz auf die öffentliche Diskussion über Gasheizungen, Wärmepumpen oder biogene Brennstoffe zu reduzieren. Für das Facility Management liegt der entscheidende Handlungsbedarf in der Übersetzung des regulatorischen Rahmens in technisch tragfähige, wirtschaftlich vertretbare und organisatorisch beherrschbare Betriebsprozesse.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Es verändert das bisherige Gebäudeenergiegesetz, setzt wesentliche Anforderungen der europäischen Gebäuderichtlinie um und erweitert insbesondere für Nichtwohngebäude die Bedeutung von Gebäudeautomation, energetischer Bestandsbewertung und Lebenszyklusdaten.
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