Pressemitteilung von: FM-Connect.com Network GmbH
FM-Connect.com fordert integrierte Betriebs-, Raum-, Verpflegungs- und Sicherheitskonzepte für den Ausbau der ganztägigen Grundschule
Seestermühe, 3. August 2026 - Mit dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung verändert sich die Rolle der Grundschule grundlegend. Schulgebäude werden künftig nicht mehr überwiegend für Unterricht am Vormittag genutzt. Sie entwickeln sich zu ganztägigen Lern-, Lebens-, Bewegungs-, Verpflegungs- und Aufenthaltsorten für Kinder.
FM-Connect.com sieht darin eine zentrale Aufgabe für Schulträger, Kommunen und das Facility Management. Der gesetzliche Anspruch kann nicht allein durch zusätzliche Betreuungsstunden erfüllt werden. Er benötigt geeignete Räume, sichere technische Anlagen, belastbare Reinigungs- und Hygienekonzepte, kindgerechte Sanitärbereiche, eine funktionierende Mittagsversorgung, barrierefreie Zugänge, attraktive Außenflächen sowie klare Zuständigkeiten zwischen Schulträgern, Schulleitungen, Jugendhilfe, Betreuungsträgern und FM-Dienstleistern.
Seit dem 1. August 2026 gilt der Rechtsanspruch zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe. In den folgenden Jahren kommt jeweils eine weitere Klassenstufe hinzu. Ab dem Schuljahr 2029/30 umfasst er alle Grundschulkinder von Klasse eins bis vier. Der Anspruch gilt grundsätzlich für acht Stunden täglich an fünf Werktagen und bezieht auch Ferienzeiten ein.
Seestermühe, 3. August 2026 - Mit dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung verändert sich die Rolle der Grundschule grundlegend. Schulgebäude werden künftig nicht mehr überwiegend für Unterricht am Vormittag genutzt. Sie entwickeln sich zu ganztägigen Lern-, Lebens-, Bewegungs-, Verpflegungs- und Aufenthaltsorten für Kinder.
FM-Connect.com sieht darin eine zentrale Aufgabe für Schulträger, Kommunen und das Facility Management. Der gesetzliche Anspruch kann nicht allein durch zusätzliche Betreuungsstunden erfüllt werden. Er benötigt geeignete Räume, sichere technische Anlagen, belastbare Reinigungs- und Hygienekonzepte, kindgerechte Sanitärbereiche, eine funktionierende Mittagsversorgung, barrierefreie Zugänge, attraktive Außenflächen sowie klare Zuständigkeiten zwischen Schulträgern, Schulleitungen, Jugendhilfe, Betreuungsträgern und FM-Dienstleistern.
Seit dem 1. August 2026 gilt der Rechtsanspruch zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe. In den folgenden Jahren kommt jeweils eine weitere Klassenstufe hinzu. Ab dem Schuljahr 2029/30 umfasst er alle Grundschulkinder von Klasse eins bis vier. Der Anspruch gilt grundsätzlich für acht Stunden täglich an fünf Werktagen und bezieht auch Ferienzeiten ein.
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