Bernd Krause Von Der Fairsicherungsladen GmbH,25.06.2016
Gerade bei Veranstaltungen sollte außerdem die Haftpflicht des Veranstalters erstreckt sich auch auf Sicherheitsaspekte einer Veranstaltung, bei der Ausgabe von Speisen und Getränken wird außerdem das Gaststättengesetz gültig, sodass auch hier der Veranstalter haftet. Nähere Informatinen finden Sie hier: http://versicherungen-sparvergleich.de/Veranstaltungshaftpflicht
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