Pressemitteilung von: Initiative Justizopfer
Der 21.01.2014 ist ein denkwürdiger Tag für die Opfer der bayerischen Justiz und ein Urteil des Europäischen Gerichts in Sachen T-309/10 bestätigt die Regel über die Arbeitsweise von Gerichten.
Es gibt viele Ähnlichkeiten und Parallelitäten zwischen der bayerischen Justiz und dem Europäischen Gericht in Sachen Lydia Hippel und Michael Burkhardt sowie dem Erfinder Christoph Klein, der seit inzwischen 20 Jahren gegen eine unheilige Allianz aus Pharmaindustrie, deutscher und insbesondere bayerischer Behörden, deutscher Bundesregierung, bayerischer Staatsregierung und EU-Kommission ankämpft. Lydia Hippel und Christoph Klein haben deshalb nicht umsonst am 05.01.2014 zusammen mit vielen anderen unbekannten Opfern der bundesdeutschen Justiz den Verein "Justiz-Opfer e.V." in München gegründet, auch um die Öffentlichkeit auf eklatante Systemfehler in der Justiz aufmerksam zu machen. Mehr Informationen über die neu gegründete Organisation, bei der sich inzwischen viele hundert Opfer der Justiz gemeldet haben, findet man auf www.justiz-opfer.info und der Plattform des renommierten Journalisten Heinz Faßbender (ehemals Kennzeichen D) auf http://justizalltag-justizskandale.info/
Dienstag, der 21.01.2014, war ein besonders denkwürdiger Tag für Lydia Hippel, Michael Burkhardt und Christoph Klein und viele weitere Opfer der Justiz bzw. deutschen und europäischen Gerichte, denn am diesen Tag wurden zwei Urteile, eins vom Amtsgericht Augsburg im Strafverfahren der Augusta Bank gegen Lydia Hippel und Michael Burkhardt wegen angeblichen Kreditbetruges sowie ein Urteil in Sachen Christoph Klein bezüglich einer Schadensersatzklage gegen die EU-Kommission (Aktenzeichen T-309/10) vom Europäischen Gericht in Luxemburg gefällt, die große Ähnlichkeiten aufweisen.
Im Fall Lydia Hippel wurde ihr Lebensgefährte und ehemaliger Mitarbeiter Michael Burkhardt, der seit inzwischen über 10 Monaten wegen angeblicher Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft sitzt bzw. regelrecht dort in Repressalienhaft festgehalten wird, wegen angeblichen Kreditbetruges von der Staatsanwaltschaft Augsburg neben Lydia Hippel mit angeklagt und mit Urteil des AG Augsburg am 21.01.2014 zu 15 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt, obwohl Herr Michael Burkhardt nachweislich keinen Kreditvertrag bei der Augusta Bank, geschweige denn eine Bürgschaft bei dieser Bank mit unterzeichnet hat. Frau Lydia Hippel wurde zu 13 Monaten Gefängnis auf Bewährung vom AG Augsburg verurteilt. Zu Zeiten des Nationalsozialismus wäre so etwas sicherlich als "Sippenhaft" bezeichnet worden.
Es gibt viele Ähnlichkeiten und Parallelitäten zwischen der bayerischen Justiz und dem Europäischen Gericht in Sachen Lydia Hippel und Michael Burkhardt sowie dem Erfinder Christoph Klein, der seit inzwischen 20 Jahren gegen eine unheilige Allianz aus Pharmaindustrie, deutscher und insbesondere bayerischer Behörden, deutscher Bundesregierung, bayerischer Staatsregierung und EU-Kommission ankämpft. Lydia Hippel und Christoph Klein haben deshalb nicht umsonst am 05.01.2014 zusammen mit vielen anderen unbekannten Opfern der bundesdeutschen Justiz den Verein "Justiz-Opfer e.V." in München gegründet, auch um die Öffentlichkeit auf eklatante Systemfehler in der Justiz aufmerksam zu machen. Mehr Informationen über die neu gegründete Organisation, bei der sich inzwischen viele hundert Opfer der Justiz gemeldet haben, findet man auf www.justiz-opfer.info und der Plattform des renommierten Journalisten Heinz Faßbender (ehemals Kennzeichen D) auf http://justizalltag-justizskandale.info/
Dienstag, der 21.01.2014, war ein besonders denkwürdiger Tag für Lydia Hippel, Michael Burkhardt und Christoph Klein und viele weitere Opfer der Justiz bzw. deutschen und europäischen Gerichte, denn am diesen Tag wurden zwei Urteile, eins vom Amtsgericht Augsburg im Strafverfahren der Augusta Bank gegen Lydia Hippel und Michael Burkhardt wegen angeblichen Kreditbetruges sowie ein Urteil in Sachen Christoph Klein bezüglich einer Schadensersatzklage gegen die EU-Kommission (Aktenzeichen T-309/10) vom Europäischen Gericht in Luxemburg gefällt, die große Ähnlichkeiten aufweisen.
Im Fall Lydia Hippel wurde ihr Lebensgefährte und ehemaliger Mitarbeiter Michael Burkhardt, der seit inzwischen über 10 Monaten wegen angeblicher Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft sitzt bzw. regelrecht dort in Repressalienhaft festgehalten wird, wegen angeblichen Kreditbetruges von der Staatsanwaltschaft Augsburg neben Lydia Hippel mit angeklagt und mit Urteil des AG Augsburg am 21.01.2014 zu 15 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt, obwohl Herr Michael Burkhardt nachweislich keinen Kreditvertrag bei der Augusta Bank, geschweige denn eine Bürgschaft bei dieser Bank mit unterzeichnet hat. Frau Lydia Hippel wurde zu 13 Monaten Gefängnis auf Bewährung vom AG Augsburg verurteilt. Zu Zeiten des Nationalsozialismus wäre so etwas sicherlich als "Sippenhaft" bezeichnet worden.
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