Ein Positionspapier
Die Frage nach zentralen Registern ist mit dem Thema Registermodernisierung erneut in den Fokus gerückt. Nicht erst seit den „Dresdner Forderungen“, die richtigerweise darauf hinweisen, dass sich jede Verwaltung um organisatorische und IT-Prozesse individuell kümmert, die sie zur Abwicklung von Verwaltungsverfahren braucht.
Erst im März wurde ein Positionspapier der Städte München, Nürnberg und Augsburg veröffentlicht, das auf den bestehenden Fachkräftemangel in der öffentlichen Verwaltung verweist und für die Zukunft in Cloudregistern eine Alternative sieht. Tenor: der Fachkräftemangel wird sich verstärkten, Kommunen sind handlungsunfähig, sollte sich ihr Aufgabenspektrum nicht reduzieren.
Mit dem Thema beschäftigt sich insbesondere der „GovTech Campus Deutschland“ (GovTechCampus.de) aus Berlin, die Querdenker für die Verwaltung von morgen. Im Fokus die Überlegung: macht ein zentrales Einwohner- und ein zentrales Gewerberegister Sinn?
Die EDV Ermtraud GmbH aus Rheinbrohl beleuchtet das Thema aus Sicht eines Fachverfahrensherstellers für den Gewerbebereich:
Gewerbeanzeigen werden an diverse Institutionen versendet. Die Information über eine Anzeige werden spätestens am Folgetag an die Meldungsempfänger automatisch und medienbruchfrei übermittelt nach Standard xGewerbeordnung.de.
Als registerführende Kommune einen weiteren Empfänger mit diesen Daten zu beliefern ist kein Aufwand. In allen Fachverfahren für das Gewerbewesen (EDV Ermtraud GmbH: geve|5) ist ein neuer Empfänger schnell eingerichtet. Die Übermittlung erfolgt rechtssicher per OSCI oder Fit-Connect.
Die notwendige Größe einer Datenbank ist schnell hochgerechnet. Das Statistische Bundesamt zählte für 2024 ca. je 600.000 Gewerbean,- Ab- und Ummeldungen. Technisch ist dieses Datenvolumen für eine Cloud-Lösung eine handelbare Größe, auch wenn jährlich rund 2 Mio. Datensätze neu anfallen.
Was wäre der Nutzen – hier konkret die Entlastung für die Kommune?
Welche Argumente sprechen gegen ein zentrales Gewerberegister?
Die Lösung ist ein Mischbetrieb, die auch eine Koryphäe des Gewerberechts, Herr Land (Mitbegründer des Forum Gewerberecht und der Fachtagung Gewerberecht) präferiert. Lokal führende Registerführung durch die Bearbeiter mit Ortskenntnis, automatische Belieferung des Spiegelregister. Ein bundesweit zentral betriebenes Gewerberegister bietet Synergien, ein Verzicht auf das lokale Gewerberegister ist nicht sinnvoll. Solche Ansätze werden in der Praxis bereits aktiv umgesetzt:
Landkreise übernehmen je nach Region überwachungspflichtige Aufgaben, insbesondere für erlaubnispflichtige Gewerbebetriebe (Reisegewerbe, Gaststätten, Bewacher, Makler etc.).
Mit geve|regional gibt es ein Gewerberegister auf Kreisebene, dass von den kreisangehörigen Gemeinden vollautomatisiert beliefert wird. Der Kreisverwaltung liegen alle Gewerbemeldungen zeitnah vor. Sie kümmert sich um diejenigen, die den Kreis betreffen. Ein bundesweites Gewerberegister ist vereinfacht eine Skalierung der Regionalversion.
Worauf muss der Bund achten?
Im Lauf der Jahre ist die Zahl der Fachanwendungen deutlich geschrumpft. Auch hier das Beispiel Software für das Gewerberegister. Programmierten Anfang der 90er-Jahre noch viel engagierte IT’Ler ihre eigene Datenbank, so wurden die technischen Anforderungen im Laufe der Jahre immer höher.
Allein der Standard xGewerbeordnung.de (ex xGewerbeanzeige.de) ist eine technische, organisatorische Dokumentation von mehreren 100 Seiten, nachzulesen pro Version im xRepository der XÖV-Standards (Betreiber: Koordinierugnsstelle für IT-Standards, IT-Planungsrat). In zentralen Bereichen gibt es nur noch einen Fachverfahrenshersteller, teils sehr wenige. Im Einwohnerwesen sind es bundesweit 3 Hersteller; im Gewerbebereich sind es 4 Hersteller.
Gute IT-Lösungen gibt es aber nur, wenn Wettbewerb vorhanden ist, der die Qualität gegenseitig kontrolliert. Große kommunale Datenzentralen, wie ekom21 in Hessen oder KommWis in Rheinland-Pfalz setzten jeweils auf einen Hersteller. Ähnlich die KDN in NRW. Werden wie hier im Verbund digitale Dienste und Anwendungen bereitgestellt, so sind andere außen vor.
Umzusetzende gesetzliche Anforderungen an Fachverfahrenshersteller, wie OZG oder aktuell die Registermodernisierung müssen jeweils mit hohem Aufwand programmiert werden. Dr. Michael Neubauer, der ehemalige Geschäftsführer der früheren CitKomm warnte bereits vor 15 Jahren. Technische regulatorische Anforderungen, seien sie auch noch so berechtigt, führen dazu, dass die die Umsetzungen dieser Vorgaben für immer wenige Hersteller lohnt. Mit dem Trend zu einer Monopolisierung ist die digitale Souveränität in Gefahr.
Hier ist der Bund gefragt. Er muss Rahmenbedingungen herstellen, die dafür sorgen, dass Wettbewerb erhalten bleibt. Nur mit starken Fachverfahrensherstellern ist der Wettbewerb um die jeweils beste Lösung gegeben. Ist das Knowhow einmal verloren, so ist es schwer wiederherzustellen, zumal auch keine OpenSource-Schmiede komplexe Fachverfahren entwickeln oder ersetzen kann und die „Einer für alle“ (EfA-)Prozesse der vergangenen Jahre trotz immenser Investitionen keine Fortschritte im Sinne der praktizierten, täglich genutzten Verwaltungsdigitalisierung brachten.
Der Autor ist Geschäftsführer der EDV Ermtraud GmbH. Gregor Ermtraud programmierte bereits 1991 eine Softwarelösung GEVE (GEwerbeVErwaltung) zur Verwaltung des Gewerberegisters. Mittlerweile ist die 5.Generation auf dem Markt. Die EDV Ermtraud GmbH deckt den kompletten Lebenszyklus einer Gewerbeanzeige ab, von der online-Meldung bis zur elektronischen Archivierung.
Letzte Aktualisierung: 11.6.2025
Die Frage nach zentralen Registern ist mit dem Thema Registermodernisierung erneut in den Fokus gerückt. Nicht erst seit den „Dresdner Forderungen“, die richtigerweise darauf hinweisen, dass sich jede Verwaltung um organisatorische und IT-Prozesse individuell kümmert, die sie zur Abwicklung von Verwaltungsverfahren braucht.
Erst im März wurde ein Positionspapier der Städte München, Nürnberg und Augsburg veröffentlicht, das auf den bestehenden Fachkräftemangel in der öffentlichen Verwaltung verweist und für die Zukunft in Cloudregistern eine Alternative sieht. Tenor: der Fachkräftemangel wird sich verstärkten, Kommunen sind handlungsunfähig, sollte sich ihr Aufgabenspektrum nicht reduzieren.
Mit dem Thema beschäftigt sich insbesondere der „GovTech Campus Deutschland“ (GovTechCampus.de) aus Berlin, die Querdenker für die Verwaltung von morgen. Im Fokus die Überlegung: macht ein zentrales Einwohner- und ein zentrales Gewerberegister Sinn?
Die EDV Ermtraud GmbH aus Rheinbrohl beleuchtet das Thema aus Sicht eines Fachverfahrensherstellers für den Gewerbebereich:
Gewerbeanzeigen werden an diverse Institutionen versendet. Die Information über eine Anzeige werden spätestens am Folgetag an die Meldungsempfänger automatisch und medienbruchfrei übermittelt nach Standard xGewerbeordnung.de.
Als registerführende Kommune einen weiteren Empfänger mit diesen Daten zu beliefern ist kein Aufwand. In allen Fachverfahren für das Gewerbewesen (EDV Ermtraud GmbH: geve|5) ist ein neuer Empfänger schnell eingerichtet. Die Übermittlung erfolgt rechtssicher per OSCI oder Fit-Connect.
Die notwendige Größe einer Datenbank ist schnell hochgerechnet. Das Statistische Bundesamt zählte für 2024 ca. je 600.000 Gewerbean,- Ab- und Ummeldungen. Technisch ist dieses Datenvolumen für eine Cloud-Lösung eine handelbare Größe, auch wenn jährlich rund 2 Mio. Datensätze neu anfallen.
Was wäre der Nutzen – hier konkret die Entlastung für die Kommune?
Welche Argumente sprechen gegen ein zentrales Gewerberegister?
Die Lösung ist ein Mischbetrieb, die auch eine Koryphäe des Gewerberechts, Herr Land (Mitbegründer des Forum Gewerberecht und der Fachtagung Gewerberecht) präferiert. Lokal führende Registerführung durch die Bearbeiter mit Ortskenntnis, automatische Belieferung des Spiegelregister. Ein bundesweit zentral betriebenes Gewerberegister bietet Synergien, ein Verzicht auf das lokale Gewerberegister ist nicht sinnvoll. Solche Ansätze werden in der Praxis bereits aktiv umgesetzt:
Landkreise übernehmen je nach Region überwachungspflichtige Aufgaben, insbesondere für erlaubnispflichtige Gewerbebetriebe (Reisegewerbe, Gaststätten, Bewacher, Makler etc.).
Mit geve|regional gibt es ein Gewerberegister auf Kreisebene, dass von den kreisangehörigen Gemeinden vollautomatisiert beliefert wird. Der Kreisverwaltung liegen alle Gewerbemeldungen zeitnah vor. Sie kümmert sich um diejenigen, die den Kreis betreffen. Ein bundesweites Gewerberegister ist vereinfacht eine Skalierung der Regionalversion.
Worauf muss der Bund achten?
Im Lauf der Jahre ist die Zahl der Fachanwendungen deutlich geschrumpft. Auch hier das Beispiel Software für das Gewerberegister. Programmierten Anfang der 90er-Jahre noch viel engagierte IT’Ler ihre eigene Datenbank, so wurden die technischen Anforderungen im Laufe der Jahre immer höher.
Allein der Standard xGewerbeordnung.de (ex xGewerbeanzeige.de) ist eine technische, organisatorische Dokumentation von mehreren 100 Seiten, nachzulesen pro Version im xRepository der XÖV-Standards (Betreiber: Koordinierugnsstelle für IT-Standards, IT-Planungsrat). In zentralen Bereichen gibt es nur noch einen Fachverfahrenshersteller, teils sehr wenige. Im Einwohnerwesen sind es bundesweit 3 Hersteller; im Gewerbebereich sind es 4 Hersteller.
Gute IT-Lösungen gibt es aber nur, wenn Wettbewerb vorhanden ist, der die Qualität gegenseitig kontrolliert. Große kommunale Datenzentralen, wie ekom21 in Hessen oder KommWis in Rheinland-Pfalz setzten jeweils auf einen Hersteller. Ähnlich die KDN in NRW. Werden wie hier im Verbund digitale Dienste und Anwendungen bereitgestellt, so sind andere außen vor.
Umzusetzende gesetzliche Anforderungen an Fachverfahrenshersteller, wie OZG oder aktuell die Registermodernisierung müssen jeweils mit hohem Aufwand programmiert werden. Dr. Michael Neubauer, der ehemalige Geschäftsführer der früheren CitKomm warnte bereits vor 15 Jahren. Technische regulatorische Anforderungen, seien sie auch noch so berechtigt, führen dazu, dass die die Umsetzungen dieser Vorgaben für immer wenige Hersteller lohnt. Mit dem Trend zu einer Monopolisierung ist die digitale Souveränität in Gefahr.
Hier ist der Bund gefragt. Er muss Rahmenbedingungen herstellen, die dafür sorgen, dass Wettbewerb erhalten bleibt. Nur mit starken Fachverfahrensherstellern ist der Wettbewerb um die jeweils beste Lösung gegeben. Ist das Knowhow einmal verloren, so ist es schwer wiederherzustellen, zumal auch keine OpenSource-Schmiede komplexe Fachverfahren entwickeln oder ersetzen kann und die „Einer für alle“ (EfA-)Prozesse der vergangenen Jahre trotz immenser Investitionen keine Fortschritte im Sinne der praktizierten, täglich genutzten Verwaltungsdigitalisierung brachten.
Der Autor ist Geschäftsführer der EDV Ermtraud GmbH. Gregor Ermtraud programmierte bereits 1991 eine Softwarelösung GEVE (GEwerbeVErwaltung) zur Verwaltung des Gewerberegisters. Mittlerweile ist die 5.Generation auf dem Markt. Die EDV Ermtraud GmbH deckt den kompletten Lebenszyklus einer Gewerbeanzeige ab, von der online-Meldung bis zur elektronischen Archivierung.
Letzte Aktualisierung: 11.6.2025
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Herr Tobias Krumnow krumnow@edv-ermtraud... 02635/9224-12 |
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Herr Gregor Ermtraud Geschäftsführer ermtraud@edv-ermtrau... 02635/9224-0 |
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Herr Jacob Brozmann |
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Herr Tobias Krumnow krumnow@edv-ermtraud... 02635/9224-12 |
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Herr Gregor Ermtraud Geschäftsführer ermtraud@edv-ermtrau... 02635/9224-0 |
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Herr Jacob Brozmann |
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Gewerberegister, Gewerbefachverfahren, S...
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