Pressemitteilung von: LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte
Seit dem 12.08.2026 gilt die PPWR unmittelbar in der ganzen EU. Konformitätserklärung, Kennzeichnung, Bevollmächtigte: Was Unternehmen jetzt erfüllen müssen - und was erst später kommt.
Der 12. August 2026 markiert die tiefgreifendste Zäsur im europäischen Verpackungsrecht seit mehr als drei Jahrzehnten: Mit diesem Stichtag entfaltet die Verordnung (EU) 2025/40 - die EU-Verpackungsverordnung, besser bekannt als PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) - ihre zentrale Wirkung. Die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ist in ihren wesentlichen Teilen Geschichte, in Deutschland löst das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) das Verpackungsgesetz (VerpackG) ab. Was jahrelang als Zukunftsthema behandelt wurde, ist ab sofort geltendes Recht: Wer Verpackungen oder verpackte Produkte in der EU in Verkehr bringt, muss die neuen Anforderungen jetzt erfüllen - nicht irgendwann. Dieser Beitrag erläutert aus der Perspektive des Stichtags, welche Pflichten ab sofort gelten, welche Anforderungen gestaffelt folgen, was mit Bestandsware geschieht und wo die größten Haftungs- und Abmahnrisiken liegen.
PPWR zum Stichtag 12.08.2026 - das Wichtigste in Kürze:
* Stichtag erreicht: Die PPWR (VO (EU) 2025/40) ist am 11.02.2025 in Kraft getreten und gilt nach der 18-monatigen Übergangsfrist des Art. 71 PPWR seit dem 12.08.2026 in weiten Teilen unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Eine nationale Umsetzung ist nicht erforderlich - die Verordnung gilt aus sich heraus.
Der 12. August 2026 markiert die tiefgreifendste Zäsur im europäischen Verpackungsrecht seit mehr als drei Jahrzehnten: Mit diesem Stichtag entfaltet die Verordnung (EU) 2025/40 - die EU-Verpackungsverordnung, besser bekannt als PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) - ihre zentrale Wirkung. Die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ist in ihren wesentlichen Teilen Geschichte, in Deutschland löst das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) das Verpackungsgesetz (VerpackG) ab. Was jahrelang als Zukunftsthema behandelt wurde, ist ab sofort geltendes Recht: Wer Verpackungen oder verpackte Produkte in der EU in Verkehr bringt, muss die neuen Anforderungen jetzt erfüllen - nicht irgendwann. Dieser Beitrag erläutert aus der Perspektive des Stichtags, welche Pflichten ab sofort gelten, welche Anforderungen gestaffelt folgen, was mit Bestandsware geschieht und wo die größten Haftungs- und Abmahnrisiken liegen.
PPWR zum Stichtag 12.08.2026 - das Wichtigste in Kürze:
* Stichtag erreicht: Die PPWR (VO (EU) 2025/40) ist am 11.02.2025 in Kraft getreten und gilt nach der 18-monatigen Übergangsfrist des Art. 71 PPWR seit dem 12.08.2026 in weiten Teilen unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Eine nationale Umsetzung ist nicht erforderlich - die Verordnung gilt aus sich heraus.
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