AGAD kritisiert mangelnden arbeitsrechtlichen Verstand am Kabinettstisch
Von Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen Westfalen-Mitte e.V. (AGAD)
Heimliche Videoüberwachung muss als letztes Mittel zur Überführung von Arbeitnehmern möglich bleiben
Heimliche Videoüberwachung muss als letztes Mittel zur Überführung von Arbeitnehmern möglich bleiben Dortmund, 26. ...
Dortmund, 26. August 2010*****Das maßgeblich von der FDP in der gestrigen Kabinettssitzung durchgesetzte Verbot heimlicher Videoüberwachung von Arbeitnehmern ist für den Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen Westfalen-Mitte e. V. (AGAD) nicht nachvollziehbar. Das Bundesarbeitsgericht hat 2007 für heimliche Videoaufzeichnungen hohe Hürden aufgestellt. Sie sind nur zulässig, wenn Sie bei Straftaten oder ähnlich schweren Verfehlungen das letzte erfolgversprechende Mittel sind.
"Das BAG billigt dem Arbeitgeber eine notwehrähnliche Lage zu. Dieses Notwehrrecht nimmt ausgerechnet die FDP nun allen Arbeitgebern", kritisiert Rechtsanwalt Dr. Oliver Klug, Geschäftsführer des AGAD. "Es hilft auch nicht, wenn die FDP meint, der Arbeitgeber könne morgens und abends die Kasse nachzählen. In vielen Fachgeschäften haben anders als im Supermarkt mehrere Mitarbeiter Zugang zu einer Kasse".
Die heimliche Videoüberwachung müsse daher im Arbeitsverhältnis als letztes Mittel zur Überführung von Arbeitnehmern möglich bleiben. "Es bleibt zu hoffen, dass in den Fraktionen mehr arbeitsrechtlicher Verstand ist als am gestrigen Kabinettstisch," hofft Dr. Klug.
Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen Westfalen-Mitte e.V. (AGAD)
Dr. Oliver K.-F. Klug
Westfalendamm 217
44141 Dortmund
02 31 43 37 01
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26.08.10
26. Aug 10
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