PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Selbstanzeige - Fallstrick Verjährung


Von nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand

Finanzstrafrecht - Hinterziehung

Selbstanzeige - Verjährung bei hinterzogenen Abgaben\r\n
Thumb In der Praxis kommt es oft vor, dass Abgaben aufgrund eingetretener Festsetzungsverjährung nicht mehr festgesetzt werden können. Gleichzeitig kann es aber sein, dass hingegen die Verjährung für die Strafbarkeit nach dem Finanzstrafgesetz noch nicht abgelaufen ist und daher eine Bestrafung noch möglich ist, obgleich die hinterzogenen Abgaben nicht mehr eingefordert werden können seitens der Finanzbehörde. In diesem Fall ist daher Selbstanzeige notwendig, um die Strafbarkeit abzuwenden. Die für Selbstanzeigen an sich erforderliche Schadensgutmachtung entfällt jedoch bei abgabenrechtlich verjährten Abgaben, sodass die Selbstanzeige nicht nur den Vorteil der Strafaufhebung nach sich zieht, sondern zugleich auch die mit Selbstanzeigen im Zusammenhang stehende Unannehmlichkeit der Schadensgutmachung entfallen läßt. nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand Dr Tibor Nagy Hainburgerstraße 20/7 1030 Wien nagy@nagy-germuth.at 01/7152265 - 0 http://www.nagy-germuth.at


Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Bewertung dieser Pressemitteilung 5 Bewertung dieser Pressemitteilung 2 Bewertungen bisher (Durchschnitt: 5)
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Dr Tibor Nagy, verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 116 Wörter, 990 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!