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Unfallversicherung: Der Begriff der Invaliditätsleistung


Von IAK GmbH

Der Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung reicht nicht aus, um die Risiken des Alltages abzusichern. Zuviel kann auch in der Freizeit, im Haushalt oder beim Sport geschehen.

Der Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung reicht nicht aus, um die Risiken des Alltages abzusichern. Zuviel kann auch in der Freizeit, im Haushalt oder beim Sport geschehen. Die private Unfallversicherung ist eine sehr wichtige Ergänzung der Gesetzlichen Unfallversicherung. ...
Thumb Die private Unfallversicherung ist eine sehr wichtige Ergänzung der Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie leistet zusätzlich bei Unfällen auf der ganzen Welt und rund um die Uhr, somit ist ein ganzheitlicher Unfallschutz gegeben. Als Unfall wird definiert, wenn eine Person durch ein plötzlich und von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Dazu gehören auch Verrenkungen von Gelenken oder Muskel-, Sehnen-, Bänder- oder Kapselrisse. Informationen zur Unfallversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/unfallversicherung.html Die Unfallversicherung leistet bei Invalidität. Hier ist die Voraussetzung, dass die geistige oder körperliche Leistungsfähig einer vom Unfall betroffenen Person dauerhaft beeinträchtigt ist. Als dauerhaft wird eine Beeinträchtigung bezeichnet, wenn diese voraussichtlich mehr als drei Jahre andauern wird und auch keine Änderung des Zustandes absehbar ist. Dabei muss die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein. Eine Invaliditätsleistung in der Unfallversicherung wird immer als Kapitalbetrag gezahlt. Dabei richtet sich die Unfallversicherung immer am Grad der unfallbedingten Invalidität. Für die Beeinträchtigung oder den Verlust von Körperteilen oder Sinnesorganen wird ein prozentualer Grad ermittelt. Bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Armes liegt der Invaliditätsgrad bei 70 Prozent, ebenso beim Bein oberhalb der Mitte des Oberschenkels. Geringer fällt die Einstufung z. B. Beim Verlust eines Fingers aus: Hier liegt der Invaliditätsgrad, je nach Art des Fingers, bei fünf bis 20 Prozent. Auch wenn Sinnesorgane betroffen sind, wird eine Invaliditätsleistung fällig. Beim Verlust des Geschmacksinnes liegt der Grad bei fünf Prozent, beim Auge sind es schon 50 Prozent. Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane betroffen, werden die Invaliditätsgrade summiert, ein Invaliditätsgrad kann nicht über 100 Prozent liegen. Wenn vor dem Unfallereignis bereits eine Invalidität vorgelegen hat, wird durch die Unfallversicherung der nun vorliegende Invaliditätsgrad um den der Vorinvalidität gemindert. Für die Invaliditätszahlung keine eine sogenannte Mehrleistung vereinbart werden. In der Regel werden dann für Unfälle, die vor dem 65. Lebensjahr eintreten höhere Summen gezahlt. Bei Mehrleistung ab 90 Prozent Invaliditätsgrad verdoppelt sich die Versicherungssumme, bei Mehrleistung ab 70 Prozent Invalidität wird die Versicherungssumme verdreifacht. Bildquelle: Jens Bredehorn, www.pixelio.de IAK GmbH Manfred Weiblen Horster Str. 26-28 46236 Bottrop m.weiblen-iakgmbh@t-online.de (02041) 77 44 7 - 46 http://www.vergleichen-und-sparen.de

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