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Gesellenfreisprechung auf dem Senftenberger See


Von Handwerkskammer Cottbus (HWK)

Gebäudereiniger der Region erhalten ihre Abschlusszeugnisse

Fleiß, Einsatz und Leidenschaft: All diese Eigenschaften bringen die 24 Lehrlinge des Gebäudereinigerhandwerks mit und das wird nun belohnt. Nach einer dreijährigen anstrengenden, aber auch aufregenden Lehrzeit erhalten die Auszubildenden ihren ersehnten Gesellenbrief. In einem festlichen Rahmen werden auf der MS 'SANTA BARBARA' von der Prüfungskommission und der Handwerkskammer Cottbus (HWK) die Urkunden überreicht. Zu dieser festlichen Gesellenfreisprechung sind Medienvertreter herzlich eingeladen.
Thumb Termin: Donnerstag, 09. September, 14 Uhr Senftenberger See 01968 Großkoschen "Die Zeit der Ausbildung war nicht immer einfach, zumal ich während der Lehre Mutter geworden bin. Aber jetzt bin ich auf meine Gesellenfreisprechung besonders stolz", sagt Stefanie Klaus, eine der Gesellen des Jahrgangs 2010. Ihre Ausbildung hat die 26-Jährige mit einem Notendurchschnitt von 1,6 abgeschlossen und schätzt an ihrem Beruf vor allem die Vielfältigkeit: "Die Aufgaben eines Gebäudereinigers sind sehr abwechslungsreich. Ob Fassadenreinigung, Außenanlagenpflege oder Schädlingsbekämpfung - jeden Tag gibt es neue und interessante Tätigkeiten. Daher freut es mich, dass ich nach meiner Ausbildung einen Arbeitsvertrag bekommen habe," so die Gebäudereinigerin, die ihre Ausbildung in der Glas- und Industriereinigung Zimmermann GmbH & Co. KG absolviert hat. Auch Ausbilder und Vorstandsmitglied der Gebäudereinigerinnung, Ralf Zimmermann, ist stolz auf seinen Lehrling. "Sie war immer sehr engagiert und hat beste Leistungen erbracht. Der Gesellenbrief ist der verdiente Lohn der harten Arbeit. Zudem nimmt sie nun auch eine Vorbildfunktion für andere Jugendliche ein und zeigt, dass der Beruf des Gebäudereinigers berufliche Chancen und Abwechslung bietet", so der Meister. Für Journalisten: Vor Ort sind Fotos und Interviews möglich. Hintergrund Der Gesellenbrief ist ein sichtbarer Ausdruck für eine abgeschlossene Ausbildung im Handwerk. Nach bestandener Abschlussprüfung wird er vom zuständigen Prüfungsausschuss der Handwerkskammer oder der Innung an die Auszubildenden vergeben. Die jungen Gesellen werden gleichzeitig von den Rechten und Pflichten eines Lehrlings freigesprochen. Der Inhaber dieses Briefes hat die Möglichkeit, eine Meisterschule zu besuchen, um sich handwerklich fortzubilden und später einen Meisterbetrieb zu führen.

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