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ERGO-Verbrauchertipps "Flughafenkontrollen"


Von ERGO Versicherungsgruppe AG

Wirklich "nothing to declare?"

Wirklich "nothing to declare?" Stolperfalle Handgepäck Seit November 2006 gelten auf allen internationalen Flügen, die in der EU starten, besondere Bestimmungen für das in der Kabine mitgeführte Handgepäck. ...
Thumb Stolperfalle Handgepäck Seit November 2006 gelten auf allen internationalen Flügen, die in der EU starten, besondere Bestimmungen für das in der Kabine mitgeführte Handgepäck. Dass davon vor allem Flüssigkeiten wie Getränke und Parfums sowie gel- und cremeartige Substanzen wie etwa Kosmetika oder Zahnpasta betroffen sind, ist mittlerweile allgemein bekannt: Sie dürfen nur noch in begrenzter Menge (maximal 100 ml pro Einzelbehälter und insgesamt nicht mehr als ein Liter) und im wieder verschließbaren Plastikbeutel mitgeführt werden. Doch gelten die Vorschriften auch für lebenswichtige Herztropfen oder Babys Fläschchen? Die Experten der ERV (Europäische Reiseversicherung) wissen es genau: "Zwar fallen grundsätzlich alle flüssigen Substanzen unter die Sicherheitsbestimmungen, wenn sie mit dem Handgepäck an Bord sollen. Doch bei dringend benötigten Medikamenten oder Säuglingsnahrung machen die Behörden eine Ausnahme." Voraussetzung ist, dass der Fluggast nachweisen kann, dass er die mitgeführte Flüssigkeit an Bord braucht. "Am besten, Sie lassen sich die Notwendigkeit bereits vor Antritt der Flugreise von einem Arzt schriftlich bestätigen, beispielsweise mit einem Rezept", raten die Reise-Experten der ERV. "Um ganz auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie bei verschreibungspflichtigen Medikamenten vom Apotheker zudem Ihren Namen auf der Packung vermerken lassen." Quelle: Europäische Reiseversicherung www.reiseversicherung.de Teure Schnäppchen im Reisegepäck Zwar sind mit der Einführung des Binnenmarktes schon vor Jahren die Zollgrenzen zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union weggefallen, doch an hemmungsloses Shoppen zu streuerfreien Traumpreisen ist auch bei innereuropäischen Reisen meist nicht zu denken. Denn neben den noch immer geltenden nationalen Verbrauchs- und Umsatzsteuern sind die zulässigen Einfuhrmengen bei vielen Artikeln streng limitiert, wissen die Experten der ERV (Europäische Reiseversicherung): "Gerade bei beliebten Konsumgütern wie Kaffee, Alkohol oder Zigaretten ist Vorsicht geboten. Wer mehr als den 'Eigenbedarf' mitführt, macht sich nämlich nicht nur verdächtig, sondern unter Umständen sogar strafbar." Liegen die Grenzen für den innereuropäischen Reiseverkehr mit beispielsweise 800 Zigaretten oder 10 Litern hochprozentigem Alkohol noch verhältnismäßig hoch, gelten bei Einreise aus einem Drittland wesentlich strengere Vorschriften. Übersteigt der Gesamtwert der mitgebrachten Waren hier einen Betrag von 430 Euro pro Person, wird aus den günstigen Schnäppchen schnell ein teurer Spaß, denn dann heißt es "nachverzollen". Übrigens: Kann der Reisende den Wert der beanstandeten Waren nicht anhand einer Quittung belegen, ist der Zoll sogar berechtigt zu schätzen... Quelle: Europäische Reiseversicherung www.reiseversicherung.de Souvenirs, Souvenirs Leider ist auch der schönste Urlaub irgendwann vorbei. Was bleibt, sind meist nur die obligatorischen Urlaubsfotos und das eine oder andere landestypische Souvenir. Doch egal, ob für den eigenen Setzkasten oder die lieben Daheimgebliebenen - für viele dieser Mitbringsel ist die Reise kurz nach der Ankunft am deutschen Flughafen auch schon wieder vorbei. Der Grund: Unwissentlich verstoßen Touristen immer wieder gegen internationale Einfuhr- oder Artenschutzbestimmungen. "Oft handelt es sich bei den kunstvoll gearbeiteten Mitbringseln nämlich um Erzeugnisse aus Tierarten oder Pflanzen, die unter das 'Washingtoner Artenschutzübereinkommen' fallen", mahnen die Experten der ERV (Europäische Reiseversicherung). Kann der überraschte Urlauber dem Zoll dann kein amtliches Dokument für den fraglichen Korallenschmuck oder den Schlangenledergürtel präsentieren, drohen saftige Bußgelder - und im schlimmsten Fall sogar eine Anzeige. Der Rat der Reise-Experten deshalb: "Erkundigen Sie sich bereits im Vorfeld, welche Mitbringsel unbedenklich sind. Der Zoll gibt dazu beispielsweise unter www.artenschutz-online.de gerne Auskunft." Quelle: Europäische Reiseversicherung www.reiseversicherung.de Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank! ERGO Versicherungsgruppe AG Dr. Monika Stobrawe Victoriaplatz 2 40198 Düsseldorf 0211/477-5570 www.ergo.com/verbraucher Pressekontakt: HARTZKOM GmbH Sabine Gladkov Anglerstr. 11 80339 München ergo@hartzkom.de 089/998 461-0 http://www.hartzkom.de


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