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Wenn die kleine Firma zum größeren Unternehmen wird


Von D.A.S. Rechtsschutzversicherung

Was Gründer bei der Wahl der Rechtsform beachten sollten - Teil 2

Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung stellt im 2. Teil Unternehmensformen vor, bei denen zusätzliches Kapital nicht notwendigerweise über die Bank finanziert werden muss.\r\n
Thumb Der Friseursalon läuft so gut, dass weitere Filialen gegründet werden können. Das Installationsunternehmen vergrößert sich um das Doppelte, nachdem das Geschäft mit einer anderen Firma zusammengelegt wurde. Oder die ehemals kleine Werbeagentur hat so viele neue und lukrative Kunden gewonnen, dass die Rechtsform der GbR plötzlich zu eng wird und mehr Kapital nötig ist: Ab einer bestimmten Geschäftsgröße sollte nicht nur die bestehende Rechtsform des Unternehmens überdacht werden, sondern auch die Möglichkeiten der weiteren Kapitalbeschaffung. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung stellt im 2. Teil Unternehmensformen vor, bei denen zusätzliches Kapital nicht notwendigerweise über die Bank finanziert werden muss. Die Kommanditgesellschaft (KG) - solvente Teilhaber gefragt In bestimmten Fällen ist es sinnvoll, wenn ein Unternehmer zwar das Geschäft führen und dafür die Verantwortung, sprich Haftung übernehmen will, gleichzeitig aber auch Partner an der Firma beteiligt, die ihr eigenes Kapital beisteuern. Dann bietet nämlich die Kommanditgesellschaft eine sinnvolle Alternative zur Finanzierung des Startkapitals über Banken. Hier beschränkt sich die Haftung der nicht an der Unternehmensführung beteiligten Kapitalgeber, der Kommanditisten, gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft auf einen im Handelsregister eingetragenen Geldbetrag (Kommanditeinlage, §171 Abs. 1 HS. 2 Handelsgesetzbuch). Der so genannte Komplementär hingegen haftet persönlich und unbeschränkt und vertritt daher eine wesentlich stärkere Position in der Gesellschaft: Er übernimmt deshalb auch die Geschäftsführung. Sonderform mit beschränkter Haftung: GmbH & Co KG "Die weit verbreitete Rechtsform der GmbH ist ebenfalls eine attraktive und oft genutzte Rechtsform, weil die Haftung gegenüber Gläubigern gemäß §13 Abs. 2 GmbH-Gesetz auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt ist", erläutert Anne Kronzucker von der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. "Diese eingeschränkte Haftung macht sich auch die Sonder-Rechtsform GmbH & Co. KG zu Nutze." Obwohl als Kommanditgesellschaft eigentlich rein technisch gesehen eine Personengesellschaft, haftet nur der aktive Gesellschafter (Komplementär), in diesem Falle also die GmbH. Auf diese Weise kann das Haftungsrisiko auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH begrenzt werden. Dies kann in vielen Fällen vorteilhaft sein. Allerdings wissen auch die Gläubiger, dass hier kein tatsächlich persönlich haftender Gesellschafter vorhanden ist - deshalb gilt die GmbH & Co. KG oft als weniger kreditwürdig. Die Aktiengesellschaft - ab an die Börse! Für die meisten kleinen und mittelständischen Betriebe wird die Aktiengesellschaft sicher nicht die Rechtsform der Wahl sein, auch wenn Sonderregeln zur so genannten "kleinen AG" diese Unternehmensform für mittelständische und kleine Unternehmen attraktiver gemacht haben. So setzt die Gründung der kleinen AG nur einen einzigen Aktionär voraus. "Zudem wurden einige Formvorschriften, wie die Einberufung der Hauptversammlung, vereinfacht", fügt die D.A.S. Juristin hinzu. Dennoch: Eine AG zu gründen und zu führen, bleibt kostspielig und komplex. Als Grundkapital müssen mindestens 50.000 Euro aufgebracht werden, und das Unternehmen unterliegt den Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten des Handelsgesetzbuches. Umfangreiche Dokumentationen sind zu erstellen, wie etwa der Gründungsbericht oder die jährlichen Jahresabschlussberichte. Generell entsteht ein hoher Verwaltungsaufwand, da mehrere Gremien - Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung - nebeneinander arbeiten. Während der Vorstand das operative Geschäft leitet, dient der Aufsichtsrat als Kontrollorgan des Vorstandes. Der Aufsichtsrat kann eine Hauptversammlung aller Aktionäre einberufen, prüft den Jahresbericht und schlägt die Verteilung der Gewinne vor. Warum wird die Aktiengesellschaft trotz ihrer Komplexität dennoch häufig von größeren Unternehmen gewählt? "Sie vermittelt zunächst einen hochprofessionellen und seriösen Eindruck und ermöglicht eine von den Banken unabhängige Kapitalbeschaffung durch die Ausgabe von Aktien an der Börse", so die D.A.S.-Expertin. Kommt es zum Wechsel unter den Teilhabern der AG - wenn also Aktionäre ihre Aktien verkaufen - bleibt der Bestand des Unternehmens gesichert. Die Rechtsform der Aktiengesellschaft ermöglicht es Familienunternehmen, ihren Einfluss auf das Unternehmen dauerhaft zu sichern, indem sie einfach eine entsprechend große Anzahl an Aktien halten. Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 4.434 Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen finden Sie unter www.das-rechtsportal.de. Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg. Das Bildmaterial steht unter http://www.hartzpress.de/DAS/Gruendungsformen/Bild1.jpg bzw. Bild2 bzw. Bild3 bzw. Bild4 zur Verfügung. Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an - vielen Dank! D.A.S. Rechtsschutzversicherung Anne Kronzucker Thomas-Dehler-Str. 2 81728 München 089 6275-1382 www.das-rechtsportal.de Pressekontakt: HARTZKOM Katja Rheude Anglerstr. 11 80339 München das@hartzkom.de 0899984610 http://www.hartzkom.de


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